Fahrschule Kündigung Entgelt?
Hallo ihr Lieben, also ich möchte meine Fahrschule wechseln ich habe die Anmeldegebühr und die Theoriestundengebühr schon im voraus bezahlt. Die Theoriestunden habe ich schon absolviert. Muss ich jetzt den Grundpreis nochmal bezahlen oder wie ? Habe das im Vertrag gefunden und weiß nicht weiter. Hoffe ihr könnt mir schnell helfen :( LG
Entgelte bei Vertragskündigung Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die er-brachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt; b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindest-unterrichtseinheiten erfolgt; d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidri-ges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
3 Antworten
Das ist doch eindeutig. Etwas zurück bekämst du nur, wenn du auch schon für Fahrstunden bezahlt hättest, die du noch nicht absolviert hast.
In der neuen Fahrschule natürlich ja.
Aber meine frage ist ob die Fahrschule bei der ich kündige ein Entgelt wegen der Kündigung verlangen können?
Wieso? die Leistungen, die du bisher erhalten hast, hast du doch bereits bezahlt.
Ok, weil dieses Kündigung Entgelt hat mich sehr verwirrt... Dankeschön !
Wenn du eine Bescheinigung bekommst, in der steht das du die Stunden absolviert hast, wird dir die andere Fahrschule sicher mit der Gebühr entgegen kommen .. ob du ganz kostenfrei raus kommst, kannst du nur durch nachfragen in den Fahrschulen erfahren. Sie hätte ein Recht darauf eine Anmeldegebühr zu verlangen .. viele verzichten aber bei Vorlage der Ausbildungsbescheinigung darauf.
Deine alte Fahrschule kann nur für erbrachte Leistungen etwas verlangen .. hast du dort nur die theo Stunden besucht, hast du diese bereits beglichen und da kommt nichts mehr dazu.
Und was soll der Kündigungsgrund sein?
Ist das ausschlaggebend ?
Wenn Du irgend etwas von der Grundgebühr erstattet bekommen möchtest ja.
Ich möchte keine erstattet bekommen ,sondern meine frage ist ob ich die Grundgebühr nochmal bezahlen muss.
Das mußt Du mit der neuen Fahrschule aushandeln, möglicherweise weniger, da Du Deine Theoriestunden gemacht hast. Andererseits müssen sie Dich wohl noch zur Theorieprüfung anmelden und vorher Deinen Wissensstand überprüfen.
Ich will nichts zurück bekommen ,sondern meine frage ist ob ich die Gebühr nochmal bezahlen muß.