Staatsangehörigkeit doppelt?
Moin zusammen. Vor kurzem musste ich meinen Reisepass erneuern lassen und habe ein polizeiliches Führungszeugnis für meine neue Arbeitsstelle beantragt. Auf dem Zeugnis stand Staatsangehörigkeit deutsch, kasachisch. Ich war doch sehr erschrocken, da ich mittlerweile 24 bin und nach Deutschland mit 2 Jahren kam. Wie kann es sein, dass sowas dort drin steht und wie kann ich dass kasachische aberkennen lassen ? Es geht mir hierbei ums Prinzip. Dies ist meine Heimat und nicht Kasachstan, ich habe nicht einmal mehr Erinnerungen an dieses Land. Kann mir jemand helfen ?
6 Antworten
Eine Zeit lang war es so, dass die Kasachen ihre Staatsbürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen haben und daher bekamen Kasachen (Aussiedler) eben zwei Staatsbürgerschaften. Inzwischen geht das aber und Du kannst Dich aus der kasachischen Staatsbürgerschaft entlassen lassen. Ich vermute, Du musst zur kasachischen Botschaft und die Entlassung dort beantragen.
Moin. So war es dann auch. Die nette Frau von der Gemeinde hat aber alles schnell in dir Wege geleitet, die kasachische Staatsangehörigkeit ist aberkannt. Ich danke allen nochmal für die Tipps :)
Da muss aber ein Fehler des Einwohnermeldeamt vorliegen, denn vor 22 Jahren gab es noch nicht die Republik Kasachstan, sondern nur die UdSSR. Ich nehme an du und deine Eltern seit Umsiedler im Sinne des Art. 7 StAG, daher Deutsche im Sinne des GG. Ich würde das dort oder bei der Ausländerbehörde klären und ggf. schriftlich eine Ablehnung der kasachische Staatsbürgerschaft erklären.
Dann gehe einmal auf die Home Pages der Deutschen Botschaft in Astana
Zitat: *In der Republik Kasachstan erfolgte im Oktober 2004 eine Änderung des kasachischen Staatsangehörigkeitsrechts. Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwirbt, verliert die kasachische Staatsangehörigkeit. Dabei macht das kasachische Recht keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Artes des Erwerbs der fremden Staatsangehörigkeit.
Tritt der Verlust ein, so ist derjenige, der die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, nur noch deutscher Staatsangehöriger. Personen, die dennoch weiterhin in ihrem Besitz befindliche kasachische Ausweisdokumente verwenden, etwa zur Einreise nach Kasachstan, machen sich hierdurch entsprechend den Gesetzesvorschriften der Republik Kasachstan strafbar.*
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das gilt seit 2004, betrifft somit niemanden der davor betroffen watr
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Spätaussiedler haben keine Sta erworben - sie hatten bereits immer die Deutsche sta
Wenn deine Eltern im Besitz kasachischer Pässe sind und in den letzten drei Jahren in Kasachstan waren, dann besitzt ihr noch die kasachische Staatsbürgerschaft. Wenn ihr aber noch die sowjetischen Pässe habt oder aber auch die kasachischen und länger als drei Jahre nicht in Kasachstan gewesen seid, dann habt ihr die kas. Staatsbürgerschaft verloren - nur weiss es die Gemeindeverwaltung nicht. Die braucht eine Bescheinigung der kas. Botschaft, dass ihr aus der Staatsbürgerschaft ausgetreten seid oder diese verloren habt. Diese Bescheinigung muss von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden und der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden, dann wird der Einrag über die doppelte Staatangehörigkeit gelöscht. Diese Besch. heisst "Spravka ob utere grazdanstva Resp.Kasachstan". Mehr darüber steht auf der Internetseite der kas. Botschaft. 2 Formulare müssen runtergeladen und ausgefüllt werden, deutsche Personalausweise und Aussiedlerbesch. oder /Vertriebenenausweise/Einbürgerungsurkunde sowie die Geburtsurkunden von in Deutschland geborenen Kindern ins Russische (in 2 Exemplaren) übersetzt werden, 30,- euro pro Person auf das angegebene Konto (Formulare) überwiesen werden, einen Termin vereinbaren, die Unterlagen abgeben und dann bekommt man diese Bescheinigung über den Verlust der kas. Staatsbürgerschaft. Vielleicht habt ich diese Bescheinigung und habt sie nur nicht bei der Verwaltung eingereicht. Einige russische Reisebüros/Geschäfte übernehmen für eine gewisse Summe die Erledigung dieser Formalität. „Verlust der Staatsangehörigkeit der Republik Kasachstan“ wird beantragt, wenn die Person die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes bereits erhalten hat. (Einbürgerungsurkunde – Urkunde über die Annahme der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland).
Die deutsche Gemeindeverwaltung kann natuerlich uebrhaupt nichts bzgl. der kasachischen Staatsbuergerschaft tun. Ich befuerchte, Du wirst Dich nach Berlin zur kasachischen Botschaft begeben muessen, oder zumindest mal anrufen, ob das ganze auch irgendwie remote erledigt werden kann.
Geh zur Gemeinde, dort wo du den Pass beantragt hast, die können dir da helfen. Zwei Staatsangehörigkeiten hast du wahrscheinlich, da du in Kasachstan geboren wurdest, und dann in Deutschland für dich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und genehmigt wurde.
Das nützt nichts. Nur ein Nacxhweis von den Kasachen ausgestellt würde was nützen.