Kann ein polizeiliches Führungszeugnis in Deutschland auch von einem Ausländer beantragt werden?
Kann ein Ausländer in Deutschland ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Es geht dabei um den Nachweis, dass in dem Zeitraum in dem er in Deutschland gelebt hat, nichts gegen ihn vorliegt.
Vielen Dank für die Hilfe!
7 Antworten
Man muß nicht in Deutschland gemeldet(gewesen) sein. Auch jemand der sich hier nur im Urlaub aufhält, bekäme einen Eintrag ins Bundeszentralregister (vgl. §§ 1 ff. BZRG), wenn er eine Straftat begeht und verurteilt wird.
Man kann das FZ auch aus dem Ausland beantragen:
http://www.bundesjustizamt.de/cln108/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/WohnortA.html
Das kann er selbstveständlich, sofern er in Deutschland gemeldet war/ist. Falls er sich nicht polizeilich angemeldet hatte, wird's natürlich nichts mit dem Führungszeugnis.
Beantragen kann er das Führungszeugnis (heißt auf Amtsdeutsch: "Auszug aus dem Bundeszentralregister") beim Bürgeramt oder Einwohner(melde)amt des letzten Wohnorts, an dem er gemeldet war.
Wenn er nicht nur 3 Wochen in Deutschland Urlaub macht schon. Er sollte schon einen festen Wohnsitz in Deutschlnd haben.
Nur, wenn er hier einen Wohnsitz hat oder hatte. Ohne Wohnsitz natürlich kein Stammeintrag im Zentralregister.
Freilich geht das.