Fahrlehrer' Stundenlohn und Sozialabgaben?

6 Antworten

Die Gehälter als Fahrlehrer sind je nach Region- und Auftragsaufkommen sehr verschieden. Je mehr Fahrschüler es gibt, desto höher ist das Gehalt. So kann z.B. ein (günstiger) Fahrlehrer der in der Stadt liegt im Monat etwa 6000€ einnehmen, aber ein Fahrlehrer am Land, würde evtl. weniger als 1000€ einnehmen. Es kommt auf die Anzahl der Fahrschüler an! 

Wenn in einer Fahrschule eine Fahr-und Übungsstunde durchschnittlich 40€ kostet, dann nimmt der Fahrlehrer an einem 8h- Arbeitstag etwa 400€ ein. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten, also könnte er locker 10 Fahrstunden am Tag machen und arbeitet dabei 7,5 Stunden. 30 Minuten Pause wären auch noch dabei.

Neben den Fahrstunden macht der Fahrlehrer auch den Theorieunterricht und verlangt dafür eine Grundgebühr von etwa 200€. Mit 20 Schülern und auf 14 Unterrichtsstunden gerechnet, wären das Einnahmen von 285€ pro Stunde. Insgesamt würde er bei 20 Schülern dann allein mit der Grundgebühr 4000€ einnehmen. Ein schneller engagierter Fahrlehrer kann diese 20 Schüler in einem Intensivkurs innerhalb eines Monats fertig-unterrichten.

Ein selbstständiger Fahrlehrer kann durchaus viel mehr verdienen als ein angestellter. Ein Angestellter bekommt etwa 1/4 bis 1/3 seiner Einnahmen als Gehalt ausgezahlt. Alternativ können auch feste Stundenlöhne oder ein Gehalt vereinbart werden.

Beispiel: Ein selbstständiger Fahrlehrer hat 25 Fahrschüler. Mit jedem von ihnen macht er 1 Mal wöchentlich eine Doppelstunde, also 2x45 Minuten. Da kommt er dann auf genau 40h pro Woche was einem normalen Arbeitstag entspricht. Den Theorieunterricht unterrichtet er nebenbei an 2 Tagen pro Woche, so dass alle Fahrschüler mit dem Theorieunterricht innerhalb eines Monats fertig sind. Wenn er es geschickt einrichtet, arbeitet er pro Monat etwa 180 Stunden, was pro Tag durchschnittlich 9h entspricht.

Jetzt zu den Einnahmen: Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen und einem durchschnittlichen Preis von 40€ einer Fahrstunde, würde der Fahrlehrer allein durch die Fahrstunden 8000€ einnehmen. Mit einem Grundbetrag von 200€, nimmt er bei 25 Fahrschülern insgesamt 5000€ ein. Insgesamt würde der Fahrlehrer so 13.000€ einnehmen!

Die 13000€ wären aber nur die Einnahmen. Ungefähr 1/3 davon würde für Sozialabgaben abgezogen werden, also hätte der Fahrlehrer ein Nettogehalt von ungefähr 8000€. Etwas mehr als die Hälfte davon muss er in das Auto investieren und für Benzin ausgeben. Das Auto braucht schließlich ach Wartungen und irgendwann müsst mal ein neues Auto her. Zum Schluss würden den Fahrlehrer also etwa 3000 bis 3500€ übrig bleiben und das ist ein sehr guter Verdienst!

Der Verdienst variiert aber trotzdem sehr stark. Der Fahrlehrer macht auch extra noch Einnahmen durch Prüfungsgebühren und sonstigen Gebühren. Man muss auch bedenken, dass ein Fahrschüler insgesamt durchschnittlich 25 Übungsstunden und 12 Sonderfahren braucht. Nach der obigen Rechnung könnte ein Fahrschüler pro Monat aber nur 8 Fahrstunden nehmen! An den 25 Fahrschülern würde der Fahrlehrer also 3-4 Monate lang verdienen. Die Grundgebühren müssten dann also auf 3-4 Monate aufgeteilt werden. Mal angenommen die 25 Fahrschüler bestehen die Prüfung in diesen 3-4 Monaten und der Fahrlehrer würde pro Prüfung 100€ zusätzlich an Gebühren einnehmen, dann würde der Fahrlehrer pro Fahrschüler insgesamt 1780€ verdienen. Auf 4 Monate aufgeteilt, wären das dann Einnahmen von 11125€ pro Monat und 44500€ insgesamt.

Allerdings gibt es da große Unterschiede. Es gibt auch Fahrschüler, die insgesamt 2500€ zahlen und länger als 4 Monate über dem Führerschein sind. Wenn man angestellt wird, wird das dann je nach den Gegebenheiten individuell festgelegt.

 

lachs4709  21.10.2018, 12:38

Das war doch überhaupt nicht seine Frage. Er hat nach Urlaub etc. gefragt bei einem fest angestellten Fahrlehrer.

Lange rede kurzer Sinn.
Deine Sozialabgaben werden von deinem Jahresbruttolohn ausgehend, auf das mtl. Durchschnittseinkommen umgerechnet und du zahlst dann den prozentualen Anteil. dazu mussst du im Rahmen der Existenzgründung dein Einkommen schätzen und im Folgejahr ist der Steuerbescheid vorzulegen.

Die Rentenversicherung ist deine reine private Angelegenheit.

Die Einkommessteuer ist eine Jahressteuer. Die wird durch die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ermittelt.

Und für all diese  Steuern und Abgaben musst du als Selbstständiger in voller Höhe selbst aufkommen.

Da du das aber als Selbstständiger machen willst, und du nur von einem Auftraggeber abhängig und sogar Weisungsgebunden bist, ist das eine Scheinselbstständigkeit und das kann teuer werden.

Als Selbstständiger hast du keine Lohnfortzahlung. Das bedeutet die ersten 6 Wochen einer AU bist du ohne Einkommen.

Denn Krankengeld bekommst du als Selbständiger auch erst ab der 7. Woche.

Daher ist es ratsam eine extra Krankengeld und Krankenhaustagegeldversicherung, ab dem ersten AU Tag , abzuschließen.

Hi,

wenn du als Fahrlehrer eingestellt wirst, wirst du entweder nach Stunden mit einem Stundenlohn oder mit einem Festgehalt entlohnt. Dabei bekommst du nicht das, was der Fahrschüler pro Stunde abdrücken muss, denn der Inhaber der Fahrschule will ja auch etwas verdienen. Da es keinen Tarifvertrag gibt, musst du mindestens 8,84 Euro pro Stunde bekommen. Fahrlehrer kommen aber, nach dem was ich so gelesen habe, auf ca. 15 - 20 Euro pro Stunde.

Von deinem Monatsverdienst werden dann die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeiitslosen- und Pflegeversicherung berechnet. Da läuft das genauso wie bei Jobs mit festem Monatsgehalt - Hälfte du, Hälfte Arbeitgeber (bei der Krankenversicherung und ggf. der Pflegeversicherung trägst du etwas mehr als die Hälfte.

Wie ist das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für Arbeitnehmer gesetzlich geregelt. Du bekommst wegen derselben Erkrankung bis zu 42 Tage - also 6 Wochen - Lohnfortzahlung, danach Krankengeld von der Krankenkasse. Wegen der Lohnfortzahlung musst du nicht privat vorsorgen - du bekommst ja 100% deines Gehaltes weiter.

Wie ist das mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?

Auf Lohnfortzahlung während deines Urlaubes hast du auch wieder einen gesetzlichen Anspruch. Auf zusätzliches Urlaubsgeld hast du, ebenso wie auf Weihnachtsgeld, dagegen keinen gesetzlichen Anspruch. Das ist dann Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

hurz4 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 08:43

Danke. Eine sehr gute und hilfreiche Antwort für mich.

Bist du Angestellter Fahrlehrer? Sprichst du aus persönlicher Erfahrung?

Sind 15'50€/Fahrstunde für einen Jungfahrlehrer ein abnehmbares Gehalt? Kenne halt das Gehaltsgefüge in dieser Branche noch nicht.

Spezialmann  01.11.2017, 09:22
@hurz4

Hi,

nein, ich bin kein Fahrlehrer, ich arbeite im Bereich der Sozialversicherung. Von daher kann ich dir Auskünfte zur Abführung der Beiträge geben, aber wenig, was Fahrlehrer angeht ;)

Ich habe einfach mal gegoogelt und geschaut, was da so als Verdienst steht. Da kommen die 15-20 Euro her. Kommt natürlich auch darauf an, welche Klassen du ausbildest, wo die Fahrschule liegt etc. Aber 15,50 Euro hören sich für mich für einen "Anfänger" recht gut an.

würde ich auch sagen, wenn Du nur für 1 Fahrschule arbeitest, bist Du schein-selbst(st)ändig.

Die Fahrschule spart die Sozialversicherungsbeiträge. Sonst im Angestelltenverhältnis. Da es wohl keinen Tarifvertrag gibt, müßte man Weihn-Url.-Geld aushandeln

Wenn du fest angestellt wirst, bekommst du einen Stundenlohn, einen Vertrag über X Monatsstunden und ein Gehalt. Von diesem werden dann ganz normal die Beiträge abgezogen, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch.

Wenn du als Freelancer arbeitest, musst du dich um alles selbst kümmern und solltest für mehrere Fahrschulen arbeiten, da du sonst Scheinselbständig bist.