Braucht ein Rechtsanwalt außerhalb einer gerichtlichen Vertretung seines Mandanten eine schriftliche Vollmacht,um in seinem Namen zu handeln?
Meine Frau und ich werden in der kommenden Woche die Schlüssel für das von uns zuletzt gemietete Haus zurückgeben. Da wir den Verdacht haben, dass die Vermieterin, mit der wir bereits 3 Prozesse geführt haben, nicht erscheint, sondern ihren Anwalt vorschickt, möchte ich gern wissen, ob dieser für die Entgegennahme und Quittierung der Schlüssel eine schriftliche Vollmacht braucht. Oder reicht seine Bevollmächtigung als juristischer Vertreter vor Gericht aus?
3 Antworten
Jede Person die für Dich etwas im Auftrage macht wie z.B, eine Übergabe, braucht eine auf die Sache bezogene Vollmacht oder Generallvollmacht.
Meiner Ansicht nach gilt dieses auch für einen Anwalt. Da man diesen ja eigentlich nur für einen Rechtsstreit vor Gericht oder für Schriftverkehr gegenüber einer anderen Person oder Institution beauftragt.
Zumal das keine übliche Tätigkeit eines Anwalts ist.
Hier scheint es leider unterschiedliche Ansichten im Forum zu geben.
Die Vollmacht, die der Rechtsanwalt hat, deckt das ab - ihr solltet die Schlüssel aber nur gegen Quittung heraus geben
Die Vollmacht, die der Rechtsanwalt hat, deckt das ab
Steht bitte wo?
Vielen Dank im Voraus.
Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, das nur mal als Hinweis.
Der beauftragte Empfänger bräuchte überhaupt keine schriftliche Vollmacht.
Wie bei der Nachbarschaftsannahme eines Pakets müsste nur belegt sein, wem sie übergeben wurden, um eure geschuldet ordnungsgemäße Rückgabe erfüllt zu haben.
G imager761