Braucht ein Grundstück eine Zufahrt?
Wir möchten gern ein Grundstück in 2. Reihe kaufen, zu dem bisher keine Zufahrt besteht. Der Eigentümer der vorderen Grundstückes würde uns ein "fußläufiges Wegerecht" anbieten, sprich wir dürften über sein Grundstück laufen, um unseres zu erreichen. Eine befahrbare Durchfahrt möchte er nicht einrichten/dulden müssen. Das wäre für uns soweit auch okay.
Aber wie sieht es mit der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Konstellation aus. Braucht ein jedes Grundstück in Deutschland eine mit dem Auto befahrbare Zufahrt? Im Fall eines Brandes wären wir ja sonst durch die Feuerwehr garnicht zu erreichen...
4 Antworten
Wenn du neben der Baugenehmigung auch eine Firma findest, die bereit ist dort zu bauen ohne dass Baufahrzeuge an das Grundstück kommen, versuch dein Glück.
Offensichtlich ist das möglich. Das Grundstück mit Haus meiner Schwiegereltern ist nur über einen Fußweg mit Treppenanlage zu erreichen.
Hier ist eine Zufahrt rein technisch, auch für die Feuerwehr, überhaupt nicht möglich........
Vielleicht ist dieser Link dir bei der Beantwortung deiner Frage behilflich:
https://www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/alle/merkblatt_zufahrten.pdf
Das letzte Wort über die Bebauungsmöglichkeit deines hinterlegenden Grundstücks hat das zuständige Bauamt.
Die Zuwegung ist nur ein Aspekt von vielen die bei der Baugenehmigung erfüllt sein muss.
Zum Wegerecht selbst: Sollte dem Bauamt der fußläufige Zugang den der Nachbar anbietet genügen, könnte es dir uU erlauben zu bauen. Ich sage bewusst " könnte".
Ich glaube nicht, dass du das Recht zu bauen unter den geschilderten Voraussetzungen einklagen kannst.