Ambulant betreutes Wohnen: Muss ich in Schwanegerschaft Klienten mit ansteckenden Infekten Betreuen?
Hallo zusammen,
ich bin im 3. Monat schwanger und betreue Menschen mit geistiger Behinderung im ambulanten Dienst. Manchmal kommt es vor, dass Klienten krank werden z.B. ansteckende Bronchitis, grippaler Infekt, Magen-Darm, usw. Nun hat mir meine Klientin mitgeteilt, dass sie aktuell krank geschrieben ist und ein Antibiotikum erhalten hat. Habe ich das Recht in solchen Situationen solche Betreuungen abgzugeben/ mich vertreten zu lassen, um nicht meine Gesundheit und die, meines Babys zu gefährden?
4 Antworten
Bei ansteckenden Krankheiten sollten die Klienten zu Hause bleiben, um keine anderen Beteiligten (Mit-Klienten, Betreuungspersonal usw.) anzustecken.
Mein Rat: Insbesondere deshalb, weil man die von Dir genannten Klienten ja weder vernünftig befragen (was sie konkret haben) noch zur Verantwortung ziehen kann, würde ich bei Verdacht auf Ansteckung meinen Arbeitgeber auffordern, entweder dafür zu sorgen, dass der entsprechende Klient zu Hause bleibt, oder mir eine andere Arbeit (ohne Kontakt zu dem Klienten) zuweist, sprich eine Vertretung stellt.
Ich behaupte, dass Du dazu (insbesondere) aufgrund Deiner Schwangerschaft das Recht hast, das zu fordern, und dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht Dir (und anderen gegenüber) dem nachzukommen hat. Weigert er sich, müsstest Du allerdings versuchen, Dein Recht vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen. Ich weiß nicht, ob Du so weit gehen möchtest, denn das würde das Verhältnis zwischen Dir und dem AG sicher belasten.
Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich, diese Sache mit dem Arzt Deines Vertrauens zu besprechen...
Gruß @Nightstick
Hast du keinen Betriebsarzt? Normalerweise müsste dich dein AG sofort nach Bekanntwerden der SS zum Betriebsarzt schicken. Die nehmen Blut ab und beraten dich. Geh evtl mal zu deinem FA, der kennt sich ansonsten auch aus.
Danke, nein mein Unternehmen hat leider gar keinen Betriebsarzt. Ich hab nachgefragt, als ich meine Schwangerschaft gemeldet hab. Danke für die Antwort!
Stell dir doch mal vor: Du hast ein Kind und das wird krank, ein Magen-Darm-Infekt ... nun bist du wieder schwanger... wirst du die Betreuung deines kranken Kindes auch verweigern. Dein Immunsystem ist doch in Ordnung und du kennst du Hygieneregeln?
Also ich kenne es von anderen Schwangeren, in anderen Berufen, die ein Beschäftigungsverbot bekommen haben.
Kindergärtnerinnen oder Grundschullehrerinnen bekommen auch direkt ein Beschäftigungsverbot, weil kleine Kinder nunmal schneller und öfter krank sind.
Also bei Lehrerin und Kindergärtnerin habe ich es nur so gehört, aber ich kenne eine Physiotherapeutin und eine Sozialarbeiterin die beide direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen haben.
Und ich weiß von einer Freundin, die Lehrerin ist, dass sie ein Fach (Technik) dann nicht mehr unterrichten darf. Also ein teilweises Beschäftigungsverbot.
Du sprichst von "nicht 'direkt' ein BV, sondern erst nach negativer Prüfung ihrer Immunität"!
Wenn es ein absolutes Beschäftigungsverbot gibt, dann ist das unabhängig von irgend einer Prüfung der Immunität; und wenn es um ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot geht, muss das selbstverständlich vor einer Immun-Prüfung ausgesprochen werden. Bei einer umgekehrter Reihenfolge - so wie Du sie behauptest (gleichgültig, ob absolutes oder vorübergehendes Beschäftigungsverbot) - könnte es bis zur Prüfung ansonsten ja eventuell bereits schon zu einer Infektion gekommen sein.
Die Antwort legt nämlich nahe, dass alle Erzieherinnen usw direkt mal ein BV bekommen, wenn sie schwanger werden.
Das bekommen sie auch - oder sollten es jedenfalls - zunächst einmal; ob es sich dabei je nach den Umständen um ein absolutes oder ein vorüber gehendes Beschäftigungsverbot handelt, ist dann noch eine andere Frage.
Die Antwort so, wie Du sie gegeben hast (bezüglich der Reihenfolge), ist jedenfalls schlicht falsch - und Deine weitere Erwiderung recht widersprüchlich dazu!
Du brauchst auch nicht polemisch mit "musst du hier nicht den Retter spielen" und "detailreich ausgeschmückt" zu kommen! Ich habe Fakten genannt - ob sie Dir nun passen oder nicht!
Sie bekommen nicht "direkt" ein BV, sondern erst nach negativer Prüfung ihrer Immunität bzgl Röteln und anderen Krankheiten.
@ SuMe3016:
Deine Antwort ist bezüglich der Reihenfolge des Vorgehens falsch!
Wenn eine Ansteckungsgefahr - damit eine Gefahr für die Schwangere und das Ungeborene - besteht, ohne dass diese Ansteckungsgefahr spezifisch definiert werden kann, dann muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot für die entsprechende Tätigkeit aussprechen.
Handelt es sich um eine ganz bestimmte Ansteckungsgefahr - z.B. die von Dir genannten Röteln -, dann muss logischerweise erst einmal ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, bis der Immunstatus der Schwangeren geklärt ist.
Erst danach kann selbstverständlich entschieden werden, ob das Beschäftigungsverbot bestehen bleibt oder aufgehoben werden kann.
Im umgekehrten Fall - wie von dir dargestellt - könnte sich ja bereits eine Infektion ergeben haben, wenn das Beschäftigungsverbot erst nach der Feststellung des Immunstatus ausgesprochen würde.
Meine Antwort ist überhaupt nicht falsch. Ich bin von dem Fall des absoluten BVs ausgegangen (denn darum geht es in der Frage), nicht vom vorübergehenden BV, bei dem man zubHause bleiben muss bis die Ergebnisse eintrudeln. Die Antwort legt nämlich nahe, dass alle Erzieherinnen usw direkt mal ein BV bekommen, wenn sie schwanger werden. Für den Rest der Schwangerschaft. Nur weil ich es nicht so detailreich ausgeschmückt habe und nur auf das wesentliche eingegangen bin, musst du hier nicht den Retter spielen.