Brandgefahr wegen Müll in offene Garage - kann das man melden?
Direkt neben von meiner Wohnung liegt eine sehr große Garage, ohne Tür, die voll mit Müll (Haushaltmühl, alte Holz, alte Möbel) ist. Der eigentümer der Gebäude will nichtst machen: weder einen Tür bauen, da unberechtige nicht eintreten können, noch die Entsorgung organisieren und bezahlen.
Es gibt schon Leute die regelmäßig vorbei kommen und sich anschauen was es drin gibt - sie nehmen manchmal auch mit. Es bestimmt leben Mäuse oder Ratten under dem Müll - die sind eine Gesundheitsrisiko. Und in meine Meinung gibt's auch Brandgefahr, die uns die daneben wohnen, bedroht.
Wenn der Eigentümer nichts machen will, kann man etwas bei der Stadtbehörden machen? Können die Behörden nach eine Meldung zumindest der Brandgefahr, etwas tun?
Vielen Dank für alle Hinweise, im voraus.
3 Antworten
Hallo grad90,
prinzipiell ist es natürlich alleinige Sache des Gebäudeeigentümers, wie er mit seinem Eigentum umgeht und was er dort lagert.
Das gilt allerdings nur solange, wie dadurch die Öffentlichkeit nicht beeinflusst (z.B. starke Geruchsbelästigung), gefährdet oder geschädigt wird.
Eine Gesundheitsgefahr für Euch als Nachbarn kann z.B. von dort lagernden, gefährlichen Gütern (alte Batterien, chemische Mittel, Gift etc.) ausgehen, aber auch durch Dinge wie Schimmel und Ungeziefer.
Eine körperliche Gefahr kann auch z.B. durch Einsturz des Gebäudes oder durch sich lösende, herabfallende Bauelemente besteht oder eben auch wenn, wie von Dir schon ganz richtig vermutet, dadurch eine erhebliche Brandgefahr besteht.
In diesen Fällen ist das Ordnungsamt Deiner Stadt oder Gemeinde zuständig. Dieses kann den Besitzer dazu auffordern, binnen einer gesetzten Frist die Gefahr zu beheben. Kommt er diesem nach wiederholter Fristsetzung nicht nach, dann muss die Gefahr auf Kosten des Besitzers durch die Behörde behoben werden.
Eine Brandgefahr ließe sich allerdings schon dadurch ausschließen, der Besitzer die Zugänge ins Gebäude verschließt, vernagelt o.ä. (ein einfaches Schild "Betreten verboten" reicht nicht, der Zugang muss dann unter "normalen Umständen" unmöglich sein, z.B. durch einen Zaun). Er müsste die Garage hierfür nur räumen, wenn er verbotene Materialien dort aufbewahren würde.
Eine Rattenplage o.ä. könnte aber tatsächlich dazu führen, dass er die Garage nicht nur verschließen, sondern komplett räumen muss. Bei mir in der Nähe gab es genau diesen Fall - ebenfalls eine Garage in einem größeren, baufälligen Wohngebäude, die vom Besitzer vollgemüllt und dann "aufgegeben" worden ist. Hier hat letztendlich nach einigem hin und her die Stadt die Garage räumen lassen (natürlich auf Kosten des Besitzers, falls da etwas zu holen war...).
Ja, das Ordnungsamt ist zuständig. Wilde Müllkippen werden nicht geduldet, auch nicht auf Privatgelände.
Zudem ist es in Deutschland sogar geregelt, was in Garagen gestellt werden darf, die dient zum parken von Fahrzeugen und nicht als Möbellager oder Müllplatz.
Warum kümmern sich soviele um anderer Leute Angelegenheiten????
manchmal ist das sehr sinnvoll --so leute wie du schreien nämlich al s erstes ,wenn mal wirklich was pasiert