Bordsteinabsenkung - wer bezahlt?
Hallo!
Ich habe vor einigen Wochen ein Haus gekauft und jetzt festgestellt, dass bei einem PKW-Stellplatz vor unserer Tür der Bordstein nicht abgesenkt ist, d. h. dass es nur sehr schlecht zu befahren ist.
Die Gemeinde hat mir am Telefon gesagt sie sei nicht zuständig, habe ich trotzdem die Möglichkeit, dass das zu Lasten der Stadt bzw. der Gemeinde finanziert wird, kann ich den Verkäufer dazu noch "belangen" oder ist das mein persönliches Pech?
Vielen Dank vorab!
11 Antworten
Wieso soll die Allgemeinheit für dich zahlen?
Ehrlich? Du willst, dass die Stadt oder Gemeinde Dir den Bordstein macht, wie Du es willst?
Mit welcher Begründung?
Bordsteine werden dort abgesenkt, wo Fußgänger und Radfahrer auf- und abfahren gehen bzw. fahren müssen. Im Umkehrschluss darf an abgesenkten Bordsteinen natürlich nicht geparkt warden.
Und natürlich kann man einen Stellplatz auch benutzen, wenn man über die Bordsteinkante fahren muss. Reifen halten einiges aus.
Stimmt. Auch dann darf dort nicht geparkt warden.
Das kommt auf die Seite an, in der Zufahrt/Privatgrund darf geparkt werden, auf der Strasse nicht.
Ich bin mir nicht sicher, aber muss nicht möglicherweise eine Art Baugenehmigung für einen Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück ausgegeben werden? Ich meine, dass ich sowas bei uns in der Gemeinde zumindest mal gelesen hätte, dass man das irgendwo erst absegnen lassen muss, wenn man einen Stellplatz einrichtet… Wenn also der Vorbesitzer einfach nur eine Eckchen gepflastert hat, um sein Auto da drauf zu stellen, ist das möglicherweise noch gar nicht offiziell abgesegnet – damit hast du dann natürlich auch keinen Anspruch auf einen abgesenkten Bordstein – egal ob aus eigener Tasche oder aus städtischen Mitteln oder Landesmitteln bezahlt…
T3Fahrer
Hallo Calle,
du kannst das "schlecht zu befahren" hinnehmen, oder den Bordstein auf deine Kosten und natürlich nur mit vorheriger Genehmigung der Gemeinde in einen abgesenkten ändern (lassen).
Viele Grüße
Michael
Allerdings nicht nur da. Bordsteine werden gewöhnlich auch für Zufahrten abgesenkt.