Wer ist für die Parkraumüberwachung prinzipiell zuständig?

7 Antworten

Zuständig für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt.

Wenn solche Sachen am Telefon keinen Erfolg bringen, wie meistens, macht man sowas schriftlich. Adressat ist dann einfach der Oberbürgermeister.

shadowgolf 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 07:30

Ich habe das ganze schriftlich an das Ordnungsamt gestellt zurück kam. Folgende Antwort :"

seitens der
Kommunalen Verkehrsüberwachung darf ich Ihnen mitteilen, dass sich der von Ihnen angesprochene Bereich örtlich außerhalb unserer Zuständigkeit befindet.

Das heißt unsererseits finden dort keine Kontrollen statt.

Im konkreten Fall können Sie sich aber an die Polizei wenden."

Artus01  30.11.2016, 07:35
@shadowgolf

Dann würde ich mich erst recht an den Oberbürgermeister wenden.

Es gibt in der Straßenverkehrsordnung den § 44 (StVO). Dort steht klipp und klar drin, dass für die Ausführung dieser Verordnung (StVO) die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. (Das Parken wird in der StVO geregelt).

Die Polizei k a n n bei Gefahr im Verzug zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Stelle der zuständigen Behörde tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen.

Primär zuständig ist aufgrund rechtlicher Vorgabe die Straßenverkehrsbehörde/ Ordnungsamt/ Ortspolizeibehörde oder wie die Behörde in eurem Bereich sonst heißt.


shadowgolf 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 08:09

Die Polizei meinte zu mir das Ordnungsamt genauer die 

Kommunale Verkehrsüberwachung dafür zuständig ist. 
diese meinten jedoch das sie nicht zuständig sind 

Ich habe soeben dem Bürgermeister eine Email geschrieben und Bilder über die Katastrophe geschickt ich füge auch mal ein Bild an und frage euch wie ich bitte in meinen Parkplatz kommen soll raus geht solange man rückwärts einparkt 

siggibayr  30.11.2016, 08:14
@shadowgolf

Innerhalb des Ordnungsamtes gibt es sicherlich eine Abteilung, die für die Überwachung zuständig ist. Bei dir heißen die halt: "Kommunale Verkehrsüberwachung".

Allein der Begriff verrät doch schon, dass sie innerhalb der Kommune/Gemeinde für die Verkehrsüberwachung zuständig sind.

Also ich kann da leider nur für meine Heimatstadt sprechen. Dort ist das Ordnungsamt  zuständig, allerdings reagiert das Ordnungsamt auch eher Langsam bei uns.

das Ordnungsamt der Stadt, da gibt es auch immer ansprechpartner

Bei sind Zuständig, wenn du willst, dann kannst mit einem Zeugen eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.