Wer ist für die Parkraumüberwachung prinzipiell zuständig?
Ich möchte gerne oben stehende Frage beantwortet haben.
Es ergibt sich bei uns folgendes Problem, ich wohne in einer sehr engen Straße, hier wird geparkt wie man gerade lustig ist, gegen die Fahrtrichtung, vor abgesenkten Bordsteinen, ein Auto mit Ausländischem Kennzeichen wo die Reifen schon ohne Luft sind steht schon seit 1 1/2 Jahr auf der Straße. Derjenige dem das Auto gehört wohnt gar nicht mehr hier.
Ein anderer Nachbar wohnt seit 2 Jahren hier hat 2 Autos was nicht verwerflich ist eins ist mit Deutschem Kennzeichen das andere Mit Rumänischen Kennzeichen dieses Fahrzeug saut Öl auf die Straße aber es Interessiert keinen.
Aber Pünktlich zum 1. Januar Rückt die Polizei immer punkt 8 uhr aus und sieht bei jedem Auto nach ob der TÜV abgelaufen ist.
Der eigentliche Punkt zu meiner Wohnung gehört ein Parkplatz in selbiger Straße Die Straße ist gerade so Breit wenn kein Auto parken würde dann passen 2 Autos in jeweilige Fahrtrichtung nebeneinander. Der Gehweg ist ca. 70 cm breit gegenüber gibt es keinen Gehweg da kommt der Bordstein und direkt ein großer Busch.
Wenn ein Fahrzeug normal in Fahrtrichtung Parkt ist es zwar schwer aber es geht das man dann rein fahren kann. Wenn wie es anscheinend bei uns üblich ist die Fahrzeuge gegen die Fahrtrichtung Parkt muss dieses Fahrzeug einen halben Meter Weg stehen das der Fahrer Aussteigen kann wegen dem Busch und somit ist es unmöglich in den Parkplatz hineinzufahren. Der Parkplatz gehört zur Wohnung und kostet 15€ mtl. teilweise kann ich diesen aber nicht Nutzen.
Jeden Winter wird an dieser Stelle von der Stadt ein Mobiles Halteverbot aufgestellt. Wenn es schneit geht auf Grund der Enge gar nichts mehr. Aber auch das Halteverbot interessiert keinen. Nicht mal die Polizei wenn sie vorbeifährt und das sieht halten die nicht mal an.
Jetzt hab ich mich an die Polizei gewendet die meinten da ist die Örtliche Verkehrsraumüberwachung im Ordnungsamt zuständig. Beim Ordnungsamt meinte man das ist nicht ihre Zuständigkeit die fällt nur auf den Innenstadt (Altstadt) Bereich und die Polizei ist zuständig.
Ja wer ist den nun Zuständig?
7 Antworten
Zuständig für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt.
Wenn solche Sachen am Telefon keinen Erfolg bringen, wie meistens, macht man sowas schriftlich. Adressat ist dann einfach der Oberbürgermeister.
Dann würde ich mich erst recht an den Oberbürgermeister wenden.
Es gibt in der Straßenverkehrsordnung den § 44 (StVO). Dort steht klipp und klar drin, dass für die Ausführung dieser Verordnung (StVO) die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. (Das Parken wird in der StVO geregelt).
Die Polizei k a n n bei Gefahr im Verzug zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Stelle der zuständigen Behörde tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen.
Primär zuständig ist aufgrund rechtlicher Vorgabe die Straßenverkehrsbehörde/ Ordnungsamt/ Ortspolizeibehörde oder wie die Behörde in eurem Bereich sonst heißt.
Die Polizei meinte zu mir das Ordnungsamt genauer die
Kommunale Verkehrsüberwachung dafür zuständig ist.
diese meinten jedoch das sie nicht zuständig sind
Ich habe soeben dem Bürgermeister eine Email geschrieben und Bilder über die Katastrophe geschickt ich füge auch mal ein Bild an und frage euch wie ich bitte in meinen Parkplatz kommen soll raus geht solange man rückwärts einparkt
Innerhalb des Ordnungsamtes gibt es sicherlich eine Abteilung, die für die Überwachung zuständig ist. Bei dir heißen die halt: "Kommunale Verkehrsüberwachung".
Allein der Begriff verrät doch schon, dass sie innerhalb der Kommune/Gemeinde für die Verkehrsüberwachung zuständig sind.
Also ich kann da leider nur für meine Heimatstadt sprechen. Dort ist das Ordnungsamt zuständig, allerdings reagiert das Ordnungsamt auch eher Langsam bei uns.
das Ordnungsamt der Stadt, da gibt es auch immer ansprechpartner
Bei sind Zuständig, wenn du willst, dann kannst mit einem Zeugen eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Ich habe das ganze schriftlich an das Ordnungsamt gestellt zurück kam. Folgende Antwort :"
seitens der
Kommunalen Verkehrsüberwachung darf ich Ihnen mitteilen, dass sich der von Ihnen angesprochene Bereich örtlich außerhalb unserer Zuständigkeit befindet.
Das heißt unsererseits finden dort keine Kontrollen statt.
Im konkreten Fall können Sie sich aber an die Polizei wenden."