Boa und Wohnung?
Hallo... Und zwar ich habe mir eine wohnung (durch Kontakte) reservieren lassen und wollte in 2 Monaten da einziehen, mit dem Vermieter gesprochen zwecks Haustiere und er meinte nur das er keine Hunde, Katzen und Vögel haben will. Ich habe eine noch sehr kleine boa und zudem ungefährlich... Darf er mir die verbieten ? Ich will sie nicht weg geben weil sie schon lange in meinen Besitz ist
7 Antworten
Bei Schlangen hat der VM tatsächlich ein Wort mitzureden: Diese sog. Ekeltiere bedürfen seiner Zustimmung wie bei Hund und Katze.
Hingegen irrt er, was die Haltung von Vögeln anbelangt: Die dürften ungefragt im Käfig gehalten werden.
Allerdings kann er die Zustimmung zur Haltung einer ungiftigen Schlange nicht verweigern, wenn sie artgerecht in einem Terrarium gehalten würde und du Sachkunde und Sorgfalt im Umgang nachweist, wonach sie nicht ausbüchsen kann und insoweit die Mieter im Haus jemals belästigt oder erschreckt.
Im Ergebnis: Schlange - idealerweise nicht während oder nach der Fütterung - im Terraium fotografieren oder Unterbringung persönlich vorzeigen, schriftliche Genehmigung beantragen, mit Unterschrift darunter zum Mietvertrag abheften.
Soillte er die Zustimmung wider Erwarten verweigern, hast du die Wahl: Sie trotzdem zu halten und es bei Abschaffungsverlangen und Kündigung auf einen Ggerichtsstreit ankommen lassen, den er verlieren würde oder auf Zustimmung klagen. Wenn das eh nur vorrübergehend wäre, neige ich zur Variante 1 und Unterbringung bei Bekannten, wenn er Besichtigung ankündigt.
G imager761
Haustiere die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden, fallen nicht unter die Genehmigungspflicht für Haustiere.
Ob du eine Schlange halten darfst, entscheidet eher das Ordnungsamt.
"Artenschutzabkommen"
und das werde ich 100 pro ansprechen, danke
Ja, gerade Riesenschlangen müssen nicht geduldet werden.
Das würde ich ausdrücklich vorher abklären, sonst gibts hernach Streit!
Die größe ist egal, geduldet werden muss sie nicht. Es gibt nur ein paar Kleintiere die nicht verboten werden können, wie ein Hamster z.B.
Futtertiere darfste also halten :)
Er hat dir angaben gemacht, er hat dir nicht spezifisch gegen schlangen etwas gesagt.
Les dir den mietvertrag nochmal durch und falls da nichts zu schlangen steht geht es klar
Danke das werde ich
Am besten wäre es wen du das mit ihm abklärst musst ihm halt erzählen das die nur im Terrarium liegt klein ist und völlig harmlos ist ich glaube dann sollte es klappen wen du ihm nichts erzählt und er dann mal in deine Wohnung will wegen i-was und dann diese Überraschung sieht dann kann das schlecht ausgehen
sie ist gerade mal 1,40 m lang und ich würde nur für 3 Jahre in der Wohnung bleiben da wird die nicht all zu groß in der Zeit