Blitzerfoto verschwommen, kann ich da ohne Punkt rauskommen?
Wurde mit 23km/H zu schnell geblitzt doch das Foto ist echt schlecht Was kann ich dagegen tun ?
8 Antworten
Das Foto ist gut erkennbar - genauso wie das Kennzeichen. Selbst wenn du Einspruch erhebst und anmerkst, dass das Foto nicht "gut genug" ist bzw. der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist, wird dir von der zuständigen Behörde eine Fahrerermittlung durchgeführt. In 1. Instanz wirst du dazu aufgefordert, den Fahrer namentlich zu benennen. Kommst du dem nicht nach, werden Passbilder vom Halter des Fzg sowie u. U. von dem an der Meldeanschrift ins Profil passende Personen (z. B. Vater<>Sohn) eingesehen oder die Behörde schickt mal die Polizei vorbei. Des Weiteren kann dir gerichtlich ein lebenslanges Fahrtenbuch auferlegt werden. Es wäre besser, den Fehler einzusehen und die (gerechte) Strafe zu bezahlen. Zu der möglichen Strafe kann man vage folgendes sagen: Innerorts: Bußgeld: 80€* Punkte: 1 Probezeit: A Verstoß Außerorts: Bußgeld: 70€* Punkte: 1 Probezeit: A Verstoß *zzgl. 28,50€ Gebühren Viele Grüße Alex
Des Weiteren kann dir gerichtlich ein lebenslanges Fahrtenbuch auferlegt werden.
Naja ... das ist zwar theoretisch möglich, weil es keine gesetzliche Höchstfrist gibt, aber ein solches Urteil wäre sicher unverhältnismäßig und hätte bei einer Berufung hin wohl eher keinen Bestand.
Hallo
das Bild was du bekommen hast ist eine Kopie, das original ist gestochen scharf!
außerdem würde ich das Bild wieder löschen, da ist dein Kennzeichen drauf
Wäre es ein schweizerisches Kennzeichen, dann wüssten wir jetzt, wer der Halter des abgebildeten Fahrzeuges ist :-)
So einfach ist es denke nicht...habe heute auch Post bekommen und mal im Netz gesucht.....Thema ist wohl nicht so eindeutig...
www.rechtsanwalt-rothholz.berlin/verkehrsrecht/schlechtes-blitzerfoto-bussgeld/
Das macht irgendwie Sinn was da steht.
Gegen das echt schlechte Foto kannst du nichts machen. Ausser, ein Neues anfertigen zu lassen :-)
Das Kennzeichen ist deutlich erkennbar, du wirst Post vom Amt bekommen