Geblitzt worden aber einen ausländischen Fahrer angeben?

5 Antworten

Kann klappen, aber auch nicht.

Wir hatten einen ähnlichen Fall in der Familie, wo der Vater nicht gefahren ist. Es wurde dann eine Bekannte angegeben.

Die Bullen steckten dann für den EINEN Punkt unglaubliche Energie rein und besuchten mit dem Frontfoto alle Kinder...

Bei anderen Delikten, z.B. wenn dir eine Fensterscheibe eingeworfen wurde, kümmert sich niemand drum. Aber bei einem Punkt werden 50 Beamtenstunden investiert.

Leon00001 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:34

Das ist ja mein Onkel, könnte es sein das die zu mir kommen?

Oekopower  12.09.2018, 17:37
@Leon00001

Kommt wohl darauf an, wie ausgelastet das Revier ist und wie fanatisch der Revierleiter.

Dass sie noch entferntere Verwandschaft besuchen als die Kinder, halte ich für unwahrscheinlich. Bei uns war es übrigens gerade das unbesuchte Kind, das zu schnell gefahren ist...

Leon00001 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:46
@Oekopower

Hmm also kann ich das so machen und es könnte durch gehen. Ich wurde auch in einer anderen Stadt geblitzt dann ist doch die Stadt dafür verantwortlich und nicht die Stadt wo wir wohne oder?

Leon00001 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:27

Und was ist dann passiert?

Oekopower  12.09.2018, 17:30
@Leon00001

Mein Vater hat 6 Kinder. Alle verstreut Esslingen - Bonn - München...

Und nach dem fünften Kind haben sie aufgegeben...

Dein Onkel sollte dann direkt deinen Bekannten angeben. Wenn er es erst an dich weiterleitet und du dann nochmal, könnte man stutzig werden. An deiner Stelle würde ich zu dem Fehler stehen, als deinen Onkel in die Sch***e zu reiten.

Wie gut ist denn auf dem Foto zu erkennen, dass Du der Fahrer bist? Falls jemand einen Ausweis des dänischen Bekannten sehen will...

Leon00001 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:29

Auf nem Ausweis Foto sieht man ja nicht gleich aus. Bei meinem Ausweis Foto bin ich 13 und zurzeit 22. kaum zu erkennen

RobertLiebling  12.09.2018, 18:49
@Leon00001

Erstens kann jemand mit geübtem Auge durchaus unterschiedlich alte Bilder vergleichen und feststellen, on die abgebildete Person dieselbe ist.

Zweitens lässt sich mit einem scharfen Foto das Alter des Fahrers einigermaßen eingrenzen. Wenn ein 50-Jähriger behauptet, gefahren zu sein, der Fahrer auf dem Foto aber eher wie 20 aussieht, macht das ebenfalls stutzig.

Aber probieren kannst Du's ja mal.

Ja, das klappt.

Leon00001 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:26

Also kann ich das machen?

Was hast Du denn überhaupt mit dem Schriftverkehr zu tun?

Dein Onkel als Halter wird angeschrieben,
wie also kommst Du darauf das Du hier jemanden angeben kannst?

Leon00001 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:53

Ich bin doch der jenige der geblitzt worden ist und natürlich wird mein Onkel mir das weiterleiten

Crack  12.09.2018, 17:56
@Leon00001

Dein Onkel bekommt einen Anhörungsbogen von der Bußgeldbehörde.
Er gibt diesen an Dich weiter, und Du willst dann der Bußgeldbehörde schreiben, Dein Onkel wäre gefahren?

Denkst Du wirklich, die Bußgeldbehörde würde das glauben?

Schließlich schreibt die ja dann Deinen Onkel erneut an.
Geht der Kreislauf dann von vorn los?

Leon00001 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:59
@Crack

Du hast die Frage nicht verstanden. Das Auto ist auf mein Onkel angemeldet und ich wurde geblitzt. Wir werden dann einen Bekannten eintragen der nicht in Deutschland aber in einem EU Land wohnt.

Crack  12.09.2018, 18:02
@Leon00001

Naja, wahrscheinlich habe ich das mit Deiner ersten Frage verwechselt, die war ja auch schon etwas durcheinander...

Die wurde ja gelöscht...