Bekannter aus Ausland mit meinem Fahrzeug geblitzt? Was nun?
Moin,
ein Bekannter von mir wurde mit mein Onkels Auto auf ner Baustelle mit 110 geblitzt. Erlaubt waren es 80 (außerorts). Das heißt 1 Punkt im Flensburg und Geldstrafe. Das Problem ist der Bekannter wohnt im Ausland also in Dänemark. Auf dem Foto ist sehr deutlich zur erkennen das es nicht mein Onkel ist also der Fahrer. Wenn wir die Daten von dem Fahrer aus Dänemark angeben bekommt er die Geldstrafe und den Punkt oder müssen wir es selber zahlen? Punkt kann er ja nicht bekommen weil er seinen Führerschein nicht aus Deutschland hat.
Danke im Voraus
4 Antworten
Grundsätzlich sehe ich das so, daß wenn ich mir ein Auto ausleihe und geblitzt werde, muß ich dafür gerade stehen. Das nenne ich Ehrensache. Statt den Ärger anderen aufzuhalsen.
Ist das nur ein Bekannter, kann er sich selber bei der Polizei als Übeltäter melden oder Dein Onkel macht das. Ist der nicht zu weitläufig verwandt, habt Ihr ein Zeugnis-Verweigerungsrecht
Läßt sich seitens der Ordnungsbehörden nicht ermitteln, wer gefahren ist, kann die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Also kann man es drehen und wenden, wie man will. Wenn der Onkel nicht den Ärger ausbaden will, gibt er an, wer gefahren ist oder der Bekannte "stellt" sich selbst!
Die Ordnungsbehörden werden da nichts unversucht lassen! Die werden sich definitiv an die dänischen Behörden melden. 30Km/h zu viel ist ja nicht gerade ein Pappenstiel. kann er von Glück sagen, daß die Strafe nach deutschem Recht verhängt wird. In anderen EU-Staaten sind die Strafen wesentlich härter.
Er bekommt die Geldstrafe UND den Punkt, wen ihr ihn angebt.
Auch wenn er seinen Führerschein nicht aus Deutschland hat, kann er trotzdem Punkte bekommen oder sogar ein Fahrverbot für Deutschland.
Zahlt er nicht, gibt es mit vielen EU-Ländern Rechtshilfeabkommen, die dazu führen, dass nationale Behörden mit Aufschlag das Geld eintreiben.
Wenn wir die Daten von dem Fahrer aus Dänemark angeben bekommt er die Geldstrafe und den Punkt
Dabei dürfte es dann eher nur um das Bussgeld gehen:
Seit 2010 können Bußgelder aus Dänemark auch in Deutschland und umgekehrt vollstreckt werden. Dies geht aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen hervor. In diesem Beschluss haben fast alle EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von Italien, Griechenland und Irland, eigene Gesetze erlassen, die festlegen, dass Bußgelder aus dem Ausland ebenso gültig sind, wie die eigenen.
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/
Bei Familienangehörigen musst du keine Auskunft über den Fahrer geben.
Du kannst schlichtweg aussagen, dass du nicht weißt, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.
Damit machst du dich nicht strafbar und die meisten Verfahren werden daraufhin eingestellt.
Das war bei meinem Bruder genauso.
Wollen die dann kein fahrtenbuch sehen?
Es ist möglich, dass man ab dann ein Fahrtenbuch als Auflage bekommt. Da ist das Bussgeld erträglicher.
Ja wir wollen ja den Fahrer angeben aber der ist wieder in Dänemark. Kommt dann die Strafe zu ihm nach Dänemark