Lohnt sich ein Einspruch gegen mein Blitzerfoto?
Wurde in einer 30er Zone mit 9km/h zuviel geblitzt. Jetzt kam das Foto und ich bin kaum zu erkennen. Lohnt sich da der Einspruch? Da es sich ja "nur" um 15,- handelt. Ich bin ohnehin nicht der Halter des pkw's
7 Antworten
Hallo
das Originalfoto ist gestochen scharf.
wenn es nicht scharf wäre, würde wegen den 15€ auch kein Anhörungsbogen zu deiner Frau kommen
also, bezahle es und gut iss es
Hallo ,
zuerst einmal ist das Originale Foto der Bußgeldstelle gestochen scharf ......muss es auch sein ...denn der Fahrer muss zweifelsohne erkennbar sein .......
Da das Auto auf deine Frau zugelassen ist .....macht ein Einspruch wenig sinn ...... Sie darf zwar die Aussage verweigern aber nur gegenüber einem Bestimmten Personenkreis .....dieser wird dann überprüft .....und der Ehemann dürfte einer der ersten sein ........
Wenn du nicht der Halter des PKWs bist, dann hat dich der ja offensichtlich als Fahrer angegeben. Auf welcher Grundlage willst du da Einspruch erheben?
Dann muss deine Frau angeben, dass sie nicht gefahren ist. Wenn sie behauptet, sie weiß nicht, wer gefahren ist, könnte sie in Zukunft zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Wenn du meinst, dass das die paar Kröten wert sind - nur zu.
Außerdem bist du doch anscheinend tatsächlich zu schnell gefahren. Was machst du dann rum. Außerdem bist du auf dem Originalfoto ja vielleicht doch zu erkennen.
spars dir, die vorliegenden Fotos sind gut scharf. Der Brief geht zunächst an den Halter, dieser gibt dich als Fahrer an. Das ist nur ein Druck am papier und normal.
Wie ist denn das mit dem Deutschen Recht? Ich weis nur, dass in der Schweiz der Fahrzeughalter für die Busse haftet. In deinem Fall wäre dies deine Frau.
Wenn du es warst, dann bezahle die Busse doch einfach. Der Aufwand für die 15.- Lohnen sich nicht.
Zweimal ja!
Um 15 tacken geht es mir auch nicht.
Und um was geht es dir denn? Um das Prinzip die Forderungen vom Staat zu umgehen?
Würde sich der Aufwand für ein kleines bisschen Genugtuung rechtfertigen? vorausgesetzt du wärst erfolgreich.
Nein, weil das Auto auf meine Frau zugelassen ist, und sie hat noch keinen Einspruch eingelegt. Den Einspruch will ich aufgrund dessen weil man einwandfrei erkannt werden soll, und dies trifft hier nicht zu.