Mit Handy in der Hand geblitzt?
Hallo, ich wurde geblitzt und hatte ein Handy in der Hand. ( nur in der Hand gehalten mit einem laut denen kurzem Abstand zum Gesicht).
Ich hätte das Handy nicbt am Kopf oder so sondern nur in der Hand gehalten und meine Augen zeigen auch nach vorne und nicht zum Handy. Man sieht auf dem Handy die Rückseite des Handys mit dem Markenlogo.
Die werfen mir im Schreiben vor das ich ein elektronisches Gerät was der Kommunikation dient in einem kurzen Abstand vom Gesicht gehalten habe und das ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 6km/h überschritten habe.
jetzt überlege ich mir, wie ich mich gegen das Handyverstoss wehren kann. Schließlich könnte das Gerät ja auch ein iPod gewesen sein, welches an das Radio gebunden ist und der Musikwiedergabe dient.
Kennt sich da jemand aus, bzw. wie könnte ich mich erfolgreich dagegen wehren. So weit ich weiß dürfen die ja mir auch nicht mehrere Sachen vorwerfen.
4 Antworten
Hallo Andi,
du wirst das nicht abwenden können und genau darum heißt es ja neu auch nicht mehr "Handy" sondern
"Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise."
Viel zu oft wurde nämlich versucht, sich genau wie du es auch versuchen willst herauszureden.
Seit 19.10.2017 ist das ein A-Verstoß und wenn du noch in der Probzeit bist, dann wird diese auf vier Jahre verlängert und du muss ein Aufbauseminar absolvieren.
Ob man dir "mehrere Sachen" vorwerfen darf, kommt auf den Einzelfall an.
Im "Normalfall" wird das zwar als "in Tateinheit" gewertet, wobei aber dann auf jeden Fall der schwerere Verstoß geahndet wird und das ist das Handy.
Da kommt es auf die 10 oder 15 Euro für die 6 km/h auch nicht mehr wirklich an.
Viele Grüße
Michael
nur alleine in der Hand halten reicht - das ist auch ein elektronisches Gerät und die Strafe dafür ist erst vor kurzem erhöht worden, auf 100€ plus Punkt
ob das nun als A-Verstoss gewertet wird ....
... ja, es ist ein A-Verstoß.
Gruß Michael
auch ein iPod darfst du nicht in der Hand halten beim Auto fahren.
Natürlich dürfen sie dir auch mehrere Sachen vorwerfen, wieso denn wohl nicht?
Zahle die Strafe.
https://www.iphone-ticker.de/handy-am-steuer-stvo-novelle-sieht-bis-zu-200-euro-strafe-vor-116966/
Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […]