Bis wieviel Uhr muss ich am Umzugsdatum die Wohnung übergeben?

7 Antworten

Die Rückgabe muss nach dem Gesetz "nach der Beendigung des Mietverhältnisses" erfolgen. Das Mietverhältnis endet in aller Regel am Letzten Tag des jeweiligen Monats. Es wird die Meinung vertreten, das der Mieter die Wohnung, immer erst am folgenden Tag herausgeben müsse

Quelle: AG Köln WM 85, 265

Auf jeden fall ist die Rückgabe auch einige Tage vor Ablauf der Mietzeit möglich

Quelle: OLG Dresden NZM 2000, 827.

Fällt der Monatsletzte auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag verschiebt sich der Termin der Rückgabe auf den nächsten Werktag.

Siehe § 193 BGB

Übergibt der Mieter dem Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen, mindestens in Höhe der bisherigen Miete, evtl. aber auch die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Zahlungspflicht endet regelmäßig am Ende des Monats, in dem der Mieter auszieht,

Quelle: LG Hannover WM 89, 77

Wenn also wie hier der Mieter bereits am 6. auszieht weil er die Wohnung vorzeitig durch Kündigung zurückgibt muss er bis zum Monatsende zahlen. Es sei denn im Mietvertrag wurde etwas Anderes geregelt. Wird die Wohnung aber sofort weiter vermietet ist der Altmieter frei.

Nein. Du bezahlst woanders ja auch miete und ziehst nicht um 0:01 uhr ein oder? Die Zeit die vereinbart ist zählt.

veroma1 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 11:17

Ich möchte ja am 6.1 ausziehen/übergeben. Frage ist nur bis wieviel Uhr mir das zusteht ? Also wenn der Vermieter auf 14 Uhr besteht , ich z.b aber erst um 17 Uhr übergeben kann….

Pommbaerbaer2  03.01.2014, 11:37
@veroma1

Dann kannst du halt erst um fünf... Ein recht die Wohnung an dem tag noch bis x zu nutzen gibt es nicht.

Dackelmann888  03.01.2014, 11:38
@veroma1

Der Tag endet doch um Mitternacht.

Pommbaerbaer2  03.01.2014, 11:40
@Dackelmann888

Alle dumm oder was? Aber konstant.. Dann handelt mit dem vermietet aus, dass ihr für die restlichen Stunden noch 2,57 Euro haben wollt.. Der wird euch auslachen und euch das Geld geben..

kann ich dann also darauf bestehen erst gegen nachmittag oder frühen Abend die Wohnung zu übergeben ?

Das sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden. Üblicherweise gibt man die Wohnung zu üblichen Geschäftszeiten zurück. Ein guter Tipp, versuchen Sie ein Rückgabeprotokoll oder Übergabeprotokoll zu bekommen. Für Mieter wichtig denn nur z.b. Schäden die dort aufgeführt werden kann der Vermieter innerhalb der Verjährungsfrist 6 Monate ab Auszug ersetzt verlangen.

Einen Anspruch darauf hat der Mieter natürlich nicht.

WEnn du zum 06.01.gekündigt hast musst du die Wohnung auch am 06.01. übergeben. Wohnen und sich darin aufhalten darfst du bis zum 05.01........meiner laienhaften Meinung nach.

Wenn der 6. den Ablauf der Kündigungsfrist darstellt, ist spätestens an diesem Tag zu üblichen Geschäftszeiten (bis 18 h) die Wohnung zurückzugeben