Müssen Pfarrer für ihre Häuser oder Wohnungen auch Miete bezahlen?
8 Antworten
In unserer Gemeinde zahlen die Pfarrer für ihre Dienstwohnungen eine (geringere) Miete. Die Häuser, in denen sie wohnen, sind Eigentum der Kirchengemeinde.
Hallo,
Das ist alles im Pfarrdienstgesetz geregelt. Die Wohnungen sind Dienstwohnungen, die sie beziehen müssen ("Residenzpflicht")!
§ 2
Dienstwohnung
( 1 ) Dienstwohnungen sind Häuser und Wohnungen, die Pfarrerinnen und Pfarrern nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich als Dienstwohnung unter Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung, der Nebenkosten, der Vergütung für die Garage und eines Anteils an den Kosten für Schönheitsreparaturen auf die Dienstbezüge zugewiesen werden.
Die Kosten für Miete usw werden mit dem Gehalt verrechnet. Es wäre ja auch z.B. unfair wenn ein lediger Pfarrer ohne Kinder in eine riesige Wohnung mit enormen Heizkosten und 7 Zimmern ziehen muss und sie dann alleine bezahlen muss, wenn er normalerweise für sich eine günstige Einzimmerwohnung mieten würde.
Liebe Grüße
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Mag die Miete auch gering sein, so muss zum Beispiel manchmal eine Instandhaltungspauschale gezahlt werden - und dann darf der Pfarrer noch hoffen, dass davon auch entsprechende Arbeiten ausgeführt werden.
Bei den meisten Pfarrern ist das so.
Nein .. die können frei wohnen .... in den Häusern der Kirche ... aber Nebenkosten werden sie bezahlen müssen
Naja ..... trotzdem kommen Sie alle in die Hölle .... Denn ... Rotköpfe und Pfaffen hat der Teufel erschaffen
Das ist ein Spruch der Protestanten!
Nein ... ein Spruch der Atheisten
Die Glücklichen.