Bis welchem alter darf/kann/muss ich bei meinen Eltern Wohnen bleiben?

6 Antworten

Bis zur Volljährigkeit. Wenn sie dir dann noch zum Unterhalt verpflichtet sind, haben sie das wahlrecht, ob sie dir den unterhalt in bar oder als Naturalleistung (Kost/Logis) gewähren.

§ 1612 Art der Unterhaltsgewährung.(BGB)

(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

Die U25-Regel gilt für ALG2-Empfänger, die per se noch daheim wohnen können. Aber die Arge kann die Eltern nicht zwingen, das volljährige Kind bei sich wohnen zu lassen.

wenn du dich nicht selbst versorgen kannst, müssen sie dich bis 25 unterstüzen, § hab ich aber auch keinen...

Dea2010  15.09.2010, 21:47

Falsch.

Im Falle von Arbeitslosigkeit ist der Unterhalt Schuldner verpflichtet nachzuweisen, dass er sich in ausreichend Maße um eine Erwerbstätigkeit bemüht. Der Maßstab für das „ausreichende Maß“ wird in der Regel durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestimmt und liegt zur Zeit bei mindestens 20 Bewerbungen pro Monat.

Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben. Erst wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklich nicht fruchten, bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können die Eltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesem Fall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles Mögliche getan wurde, um nicht mehr arbeitslos zu sein.

Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf. Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken. Mit steigendem Alter wachsen die Ansprüche an das Kind, zum Unterhalt beizutragen oder ihn voll selbstständig zu decken. Unterhalt für Volljährige ist eine nur in Deutschland gängige Praxis. In anderen europäischen Ländern hat ein volljähriger Mensch keinen Unterhaltsanspruch.

StadtAffe16 
Beitragsersteller
 15.09.2010, 21:08

Erstmal danke. So weiß ich schon mal bescheid das es wirklich stimmt was ich mal gehört habe.

Im Grunde darfst/kannst du bei deinen Eltern wohnen solange du möchtest und diese das auch akzeptieren. Ab 18 bist du volljährig und kannst dir eine eigene Wohnung suchen. Falls dir deine Eltern ein Verbleiben in der Wohnung vor Vollendung deines 18. Lebensjahres untersagen, wäre dies ein Fall für das Jugendamt. Im übrigen gilt § 1612 (Unterhaltsgewährung) gem. Bürgerlichem Gesetzbuch.

Du bist mit 18 Jahren volljährich,und kannst machen was du willst,mußt aber auch die Folgen tragen.Unterhaltspflichtig sind die Eltern bis zu einer abgeschlossener Berufsausbidung,die zügig zu absolviert werden muß.das heißt ohne Bummeljahre.Die Unterhaltspflicht richtet sich nach der Leistungmöglichkeit der Eltern.Ein Hotel Mama ist zwar eine feine Sache aber keine Pficht,kommt auch immer auf das Zusammenleben an.

Die können dich immer Rauswerfen! (In ein Heim stecken) Wegziehen und alleine wohnen darfst du meines wissens nach erst mit 18. Solltest du zb. einen Freund haben der älter als 18 ist und du selber 15, darfst du glaube ich auch umziehen.

StadtAffe16 
Beitragsersteller
 15.09.2010, 21:20

Die Eltern können nicht einfach einen Rauswerfen. Vorher folgen mehrere Gespräche mit dem JuAmt.