eine freundin von mir ist 13 und wurde von ihrer mutter rausgeworfen darf die mutter das überhaupt
eine freundin von mir ist 13 und wurde von ihrer mutter rausgeworfen darf die mutter das überhaupt und ab wie vielen jahren dürfen die eltern einen rauswerfen
10 Antworten
Hallo speroking,
§1631 BGB sagt: "(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."
Der Begriff der Aufenthaltsbestimmung sagt nicht, dass die Mutter das Kind rauswerfen kann, sondern bestenfalls, dass sie bestimmen kann, dass das Mädchen woanders wohnen soll. Ein Rauswurf in diesem Alter ist eine Verletzung der elterlichen Sorge und kann nach dem Familienrecht mit einem Sorgerechtsentzug geahndet werden. Im vorliegenden Fall scheint zumindest geboten, eine Erziehungshilfe zu beantragen, das kann auch deine Freundin.
Allerdings sind auch Mütter nur Menschen und manches Gesagte ist nicht so eng zu nehmen. Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Aber die Kommunikation ist offensichtlich nicht mehr so gegeben und daher ist eine Beratung von außen ohnehin ganz gut.
Eltern können von ihren volljährigen Kindern verlangen, dass diese ausziehen, wenn der Lebensunterhalt sichergestellt ist oder schwerwiegende Zerwürfnisse ein weites Zusammenleben nicht mehr zumutbar machen. Verantwortungsvolle Eltern sind sowieso darauf bedacht, dass die Kinder Lebensunterhalt haben, das gleiche gilt auch bei den Zerwürfnissen, denn jeder Mensch hat ein Anrecht auf eine eigene Meinung und Lebensführung. Und langfristig bringt das wieder den Frieden in der Familie.
Eltern brauchen sich allerdings nicht körperlich angreifen zu lassen. Zwar ist dann ein Rauswurf ohne jede weitere Absicherung immer noch nicht rechtens, aber dies wäre ein Grund, unverzüglich das Jugendamt und/oder die Polizei einzuschalten und das Kind anderweitig in Obhut nehmen zu lassen, so heißt das amtlich.
Ich wünsche deiner Freundin, dass das in ihrer Familie bald wieder auf die Reihe kommt. Liebe Grüße
Die Mutter muss zwar dafür sorgen,d ass sie betreut wird und ein Dach über dem Kopf hat und zu essen hat, etc. aber das muss nicht unbedingt in ihrer Wohnung sein. Sie kann das Kind auch in ein Internat stecken, oder für eine zeitlang bei jemand anders unterbringen, oder in ein Heim stecken.
Wenn die mutter die tochter rauswirft, muss was schwerwiegendes vorgefallen sein. entweder deine Freundin hat was sehr schlimmes gemacht, oder ihre Mutter ist nicht ganz zurechnungsfähig. In beiden Fällen muss dann das Jugendamt den Ball aufnehmen und einen Platz suchen, wo deine Freundin sein kann (pflegefamilie, Wohnheim, Internat). Das wird aber wahrscheinlich alles nicht besonders toll für deine Freundin werden, daher wäre es am besten, sie könnte um Entschuldigung bitten und eine Versöhnung herbeiführen, falls der Grund für den Rausschmiss bei ihr liegt.
Das darf die Mutter natürlich nicht.. Aber, wenn ein Streit dermaßen eskaliert, dass die Mutter so reagiert, ist es nicht unbedingt sinnvoll, dass die Tochter dort so einfach wieder einzieht. Das Jugendamt kann helfen. vielleicht kann die Tochter vorübergehend beim Vater, bei der Oma oder der Tante wohnen. Dann können Mutter und Tochter sich mithilfe des Jugendamts wieder annähern.
Tja, dann soll die Tochter mal ab zum Jugendamt. Die Mutter hat das Recht "ihr Kind nicht mehr zu wollen", nicht jedoch auf die Straße zu setzen. Je nach Richter wird das womöglich noch als Kindesmissbrauch durchgehen. Wenn die Mutter das Kind nicht mehr will, darf sie das Kind ins Heim schicken/bedingt Adoption (da sie erst 13 ist, und erst mit 14 Widerspruch gegen sowas einlegen kann). Also, ab zum Jugendamt und euren Fall schildern. Die werden euch helfen.
Dürfen normalerweise überhaupt nicht , solange das Kind minderjährig ist! Was ist mit deiner Freundin jetzt? Normalerweise kümmert sich das Jugnedamt! Aslo am Besten anrufen oder hingehen!
Die wohnt erst ma bei ihrer Freundin damke für deine Antwort hat mir sehr geholfen
weist du zufällig auch was ich machen kann damit sie dann nicht später ins Heim Kommt