Kann man die Polizei rufen, wenn die Eltern einen rauswerfen?
Wie in meiner letzten Frage schon erwähnt, wurde meine Freundin von ihrer Mutter rausgeworfen. Meine Freundin ist 21 und macht grade eine Ausbildung, das Kindergeld bekommt ihre Mutter und meine Freundin muss 200€ abdrücken an sie damit sie da wohnen darf. Das Verhältnis der beiden ist ziemlich schlecht und die Mutter ist auch mehrmals Handgreiflich geworden! Ihr Vater arbeitet viel und bekommt nicht alles mit, stellt sich aber meistens auf die seite der Mutter um noch mehr Stress zu vermeiden. Gestern hat die Mutter meine Freundin dann rausgeworfen, meine Frage jetzt kann meine Freundin trotzdem wieder nachhause? Es sind schließlich Ferien und sogut wie alle unserer Freunde sind im Urlaub, gestern war sie auch bei mir aber ich fliege selbst heute Abend und sie würde schon gerne nachhause! Kann man da evtl mit der Polizei irgendwas machen? Weil die können sie doch nicht einfach vor die Tür setzen ohne irgendwas, oder?! Danke schonmal.
15 Antworten
Ihre Eltern "dürfen" sie rauswerfen, aber ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Wenn sich deine Freundin noch in der Schule oder in der Erstausbildung befindet, sind ihre Eltern dazu verpflichtet ihre Tochter zu finanzieren. Wenn die Eltern sich dazu entscheiden, dass sie ihre Tochter nicht mehr bei sich wohnen lassen wollen, dann sind sie dazu verpflichtet Unterhalt zu bezahlen. Das Kindergeld kann übrigends ab den 18. Lebensjahr auf das Konto des Kindes überwiesen werden. Ein Anruf bei der Kindergeldkasse genügt um das zu regeln. Sie kann sich sicherlich an die Polizei wenden um die akute Situation zu klären. Letzten endes ist aber ein Anwalt wohl der richtige Ansprechpartner um den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend zu machen
Sie ist volljährig und für sich allein verantwortlich.
Hallo, wäre die Tochter minderjährig. wäre vielleicht die Polizri angebracht, aber sie ist 21! Gg
Wenn sie kein Einkommen hat und so zum Sozialfall wird, müßen die Eltern sie bis zum 25. Lebensjahr versorgen. Das heißt, wenn sie sie raussetzen, müßen sie ihr die Wohnung bezahlen und Unterhalt.
Richtig. Und zwar nicht nur im Sozialfall-Fall, sondern immer wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und das Einkommen einen (unrealistisch hohen) betrag nicht übersteigt.
Aber nur während der ersten Ausbildung - oder dem ersten Studium. Falls z.Bsp. schonmal ein Studium oder eine vorige Ausbildung abgeschlossen, bzw. abgebrochen worden wäre, müssten die Eltern hier nicht mehr bezahlen soweit ich weiß.....
stimmt so.
Doch auch hier gilt, Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme: Wenn die Zweitausbildung (oder das Zweitstudium) direkt auf dem erststudium aufbaut, stichwort, Konsekutiver Studiengang, kann unter umständen auch dieses gefördert werden.
Doch, die können sie einfach so vor die Türe setzen ohne was ...
wenn deine Freundin in der Ausbildung ist, kann sie auf Unterhalt von ihren Eltern klagen und ihr Kindergeld beanspruchen, aber rausschmeißen dürfen die sie.
Nein, dürfen sie nicht. Auch wenn kein förmlicher Mietvertrag besteht, die Eltern haben für Unterkunft zu sorgen hier ist es besonders eindeutig, weil das Mädel ja 200€ monatlich zahlt, was auch schon nicht zulässig ist.
dazu hätte ich dann gerne den entsprechenden Paragraphen genannt bekommen :)
Kostgeld ist übrigens nicht = Miete
Kannst du dir selbst suchen. Schau mal im BaföG (Ja, ist ein Gesetz, das sich nur damit befasst, das durchkämme ich nicht extra, weil einer sich nicht auskennt.)
Und ich glaube, Kostgeld gibt es nichtmehr, vielleicht bist du einfach nicht ganz auf dem aktuellsten Stand.
Im Gegenzug können die Eltern, sofern der Student noch in deren Haushalt lebt, eine Beteiligung an den Kosten für Kost und Logis verlangen.
aus http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/unterhalt/kind-im-studium.html (2011)
Soviel zu deiner Aussage Kostgeld ist nicht mehr aktuell!!!
Komm mal runter.
sagte ich, ich glaube
Sind 200€ viel zu viel als Beteiligung für Kost und Logis (und auch dann kann man nicht rausgeschmissen werden, dieses ist der Miete gleichwertig, warum sollte es das auch nicht sein
Gibt es den Begriff "Kostgeld" soweit ich weiß nicht. Ich habe ihn zumindest nicht gehört.
Inhaltlich hab ich nichts falsches gesagt.
Dein "Doch, können sie" ist auch eine Behauptung, die im gegensatz zu meiner falsch ist. Es ist ein Irrglaube, dass jeder auf Kommando alles belegen muss, was er behauptet.
Manchmal muss man eben entweder selbst ran, oder sich von anderen sagen lassen, dass man unrecht hat.
Inhaltlich ist falsch, dass ihre Eltern sie nicht rauswerfen können, denn das können sie, und sie müssen sich nicht mal darum scheren, ob sie dann unter einer Brücke schläft oder nicht mit 21 Jahren ...
Prozentual kann sie die 200 Euro, die sie diesen Monat noch nicht abgewohnt/abgegessen hat, aber sicher zurück-erklagen ...
Im Gegenzug sind die Eltern verpflichtet, ihr das Kindergeld zu überlassen, und ihr Unterhalt zu zahlen, wenn sie sie nicht bei sich wohnen lassen ...
aber in ihrer Wohnung ertragen müssen sie sie ganz sicher nicht
Ja, das stimmt. Also, wie schon gesagt, du kannst jeden, der bei dir nicht das Hausrecht hat, der Wohnung verweisen, aber zumindest fristlos nicht das eigene Kind, welches auch noch "Kostgeld" bezahlt. Wie ich schon sagte, dieses ist ein Mietvertrag, auch wenn es kein bisschen unterschriebenes Papier gibt.
Oh, und es gibt, falls man rausgeschmissen wird natürlich noch juristische Spielereien á la "Meine Eltern verweigern mir den Zugang zu meinem Hab- und- Gut", bei denen die Polizei nützlich ist, und die die Eltern sicherlich dazu bewegen, ihre Entscheidung nochmal zu überdenken. Dieses kann man ja quasi beliebig oft spielen.
lächel
intelligente Eltern packen die Plürren ihrer lieben Kinderlein und stellen sie ihr schon in den Flur, so dass sie sie nur noch abholen muss :)
Aber wer weiß, wenn sie die Polizei mitbringt, hilft die vielleicht sogar, das Zeug mit runterzutragen, wenn sie sie ganz lieb bittet :)
Stimmt alles, bis auf das rauswerfen dürfen. Fristlos darf dies ohne triftigen Grund nicht geschehen, dazu siehe Mietrecht.
Ansonsten alles richtig.