Eltern haben mich rausgeworfen, was tun?

7 Antworten

In eine Psychiatrie kann man als Volljähriger nicht einfach gesteckt werden. Außer man geht freiwillig.

So also müsste dies ein Arzt entschieden haben, das kann er nicht ohne Grund und Psychiatrien haben nicht einfach so Zimmer frei und die Therapeuten sind nicht blöd, die kennen ihr Fach und können selbst gut einschätzen ob der Patient hilfe braucht oder nicht.
Jemand vollkommen gesundes würde auffallen.

Daher fällt es mir schwer diesen Punkt zu glauben.

Finanziell muss deine Mutter dir Unterhalt zahlen, dazu gehört auch das Kindergeld, wenn du dieses noch bekommst. Sie dürfte es behalten, würdest du weiterhin bei ihr wohnen.
Bis 25 oder bis zum Abschluss einer Ausbildung muss sie entweder in Naturalien (du wohnst bei ihr mit) oder in Geld deinen Lebensunterhalt mitbestreiten, egal ob du neben dem Studium einen Minijob oder eine Ausbildungsvergütung erhälst.

Wenn dir Polizei dich zum Jugendamt verwiesen hast, solltest du dich dort melden. Denn auch Polizisten haben Ahnung von ihren Job.

turnmami  10.08.2018, 19:14

Er ist 19. Somit besteht grundsätzlich KEIN Unterhaltsanspruch

Meeew  10.08.2018, 22:25

Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen, bis sie die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Der Unterhaltsanspruch endet also nicht mit dem 18. Lebensjahr. Eine Zweitausbildung müssen Eltern nicht finanzieren. Verdient das volljährige Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig noch etwas dazu, müssen die Eltern weniger Unterhalt zahlen. Als eigenes Einkommen zählen auch Stipendien, BAföG und Kindergeld. Ist nach der Schule eine größere Reisegeplant oder eine Tätigkeit als Au Pair im Ausland, gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf elterlichen Unterhalt. Doch der FS hat durchaus Ansprüche

auchmama  15.08.2018, 15:51
@Meeew

Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen, bis sie die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben

Nein!

Ein Unterhaltsanspruch an die Eltern besteht bei einem Volljährigen eben nur noch dann, WENN dieser sich AKTUELL in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, oder in einem Studium BEFINDET! Trifft nichts von alledem zu, muss der Volljährige jeden Job annehmen und seinen Lebensunterhalt selber verdienen!

Es besteht dann KEINE Unterhaltspflicht seitens der Eltern!

Der Nachwuchs ist außerdem "verpflichtet" seine Ausbildung zielstrebig voran zu treiben. Bedeutet also, man kann sich auch nicht unendlich Zeit lassen, bis man denn mal den Weg in eine Ausbildung findet!

Alles andere wird leider viel zu oft falsch interpretiert. Ein einfaches altes Sprichwort bringt die Lage auch heute noch bestens auf den Punkt:

"Ohne Fleiß keinen Preis!"

Das Gelder während der Ausbildung, wie Ausbildungsvergütungen Kindergeld etc., auf den evtl. Anspruch angerechnet werden, ist vollkommen richtig interpretiert.

Trotzdem findet in Deinen Worten leider auch die "Leistungsfähigkeit" der Eltern gar keine Berücksichtigung, die ja auch noch ein wesentlicher Punkt für eine evtl. Unterhaltspflicht wäre!

Junge Erwachsene sollten also bitte in der Regel davon ausgehen, dass Volljährigkeit auch gleichzusetzen mit "finanzieller" Volljährigkeit ist. Und nicht blind darauf vertrauen, dass man auch nach dem 18. Geburtstag, die Eltern bei Bedarf und Laune anzapfen kann, nur weil man eben noch keine Ausbildung hat!

auchmama  15.08.2018, 17:17
@auchmama

Ergänzend zu meinem Kommentar:

Ein weiterer Grund, für einen Unterhaltsanspruch nach dem 18. Geburtstag, ist eine Erkrankung. 

Alles weitere in meiner Antwort....

Deine Eltern können dich ohne Richter und Arzt nicht einweisen lassen.

Ausserdem müssen sie NICHT für deine Wohnung sorgen. Unterhaltspflicht besteht nur, wenn du in Schul-oder Berufsausbildung bist.

Ansonsten bist du für dich selbst verantwortlich!

Nachdem ich mich hier ein bisschen in alles eingelesen habe....folgendes:

Im Krankheitsfall und das scheint bei Dir der Fall zu sein, wären Deine Eltern und zwar BEIDE, Dir gegenüber nach wie vor weiterhin unterhaltspflichtig. Auch Kindergeld würden sie weiterhin für Dich bekommen und damit auch einen Teil ihrer Unterhaltschuld an Dich abdecken können.

Vermutlich befindest Du Dich derzeit nicht in einer "Irrenanstalt", sondern in einer Klinik für psychisch erkrankte Menschen. In dieser Kliniken gibt es Ansprechpartner für Dich, die Dir auch Deinen späteren Weg nach Ende des Aufenthaltes erklären können.

Es gibt auch für psychisch erkrankte Jugendliche Wohngruppen. Sprich bitte das Personal in der Klink darauf an und die mögen Dir sagen, wie Du in solch eine Wohngruppe kommst.

Wichtig wäre für Dich erst einmal, dass Du wieder belastbar wirst und dann gibt es auch noch weitere Wege, die u.U. auch für Dich in Frage kämen. Das wäre dann eine medizinische- und im Anschluss eine berufliche Reha - die im besten Fall direkt in einer Ausbildung mündet.

Die Sozialarbeiter in der Klinik sollten eigentlich wissen, wo es das alles in Deinem Umkreis gibt und Dich genau dahingehend beraten!

Was nun genau zwischen Dir und Deinen Eltern vorgefallen ist, kann von hier aus keiner beurteilen. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Deine Eltern Dir nach ihren Möglichkeiten zur Seite stehen. Sollte das aber nicht der Fall sein, so gehe bitte den oben geschilderten Weg.

Zur Vermittlung zwischen Dir und Deinen Eltern, kannst Du Dich ans Jugendamt wenden. Das JA wird/sollte Dich ebenfalls beraten und Dir bei einer evtl. Unterhaltspflicht Deiner Eltern die Berechnung dafür vornehmen. Auch zu diesem Termin würde ich um Begleitung eines Sozialarbeiters aus der Klinik bitten! Es macht immer noch einen kleinen Unterschied, wenn man in Begleitung von jemandem ist, der sich etwas auskennt, oder da als unwissender 19-Jähriger steht und gar nicht genau weis um was es geht.

Warum man Dich da nun ans Sozialamt verweist....? Sprich bitte auch dazu die Sozialarbeiter in der Klink an!

Ich wünsche Dir gute Besserung und wenn Du am Ball und in Behandlung  bleibst, wird sicher alles gut ;-)

Beutelkind  15.08.2018, 17:43

Einzig sinnvolle Antwort hier bislang!

Wenn der Fragesteller allerdings "freiwillig" auf der Station ist (also insofern nur dahingehend unfreiwillig, weil seine Mutter die Faxen dicke hatte und er, bzw. beide zunächst mal nur ihre Ruhe haben wollten...), wird die Klinik zunächst wenig Engagement zeigen, den Fragesteller längerfristig "zu behalten"!
Die Jugendabteilungen der psychiatrischen Kliniken sind brechend voll und die Wartelisten lang, sofern nicht "Gefahr im Verzug" (z.B. Eigengefährdung) eine Zwangseinweisung erfordert. Und auch da ist man bestrebt, bei "minder schweren Fällen" die Betten möglichst schnell zu räumen...

Alles, was Du ansprichst, ist möglich, muss sich aber vom Betroffenen erkämpft werden. Für manche ist das schon die Therapie, für andere möglicherweise im Augenblick nicht zu schaffen...

Woher ich das weiß: Eigene Erfahrung

auchmama  15.08.2018, 22:55
@Beutelkind

Ja, wichtig wäre ganz sicher die Unterstützung der Mutter!

Es ist nicht einfach diese Wege alle zu suchen und dann auch zu finden, weil man als Unwissender oft einfach abgewiesen wird. Nicht zuständig und gut.

Und ja, ein behandelnder Arzt und auch einen Therapeuten, für eine weitere ambulante Therapie, sollte man schon in der Zeit den Klinikaufenthaltes suchen. Beide wird man danach ganz sicher brauchen!

Vielleicht spricht der/die FS ja nochmals mit der Mutter und zeigt vielleicht auch einfach diese Frage hier. Schaden kann es sicher nichts....

Ich bearbeite dann mal meine Frage nochmal

Also meine Mutter hat mich rausgeworfen, weil ich sie genervt habe,

sie hat mich nun einfach hier rein gesteckt, bin aber freiwillig hier, hat also weder ein Arzt oder Richter veranlasst, dass ich hier sein muss

Nun will sie mir weder mein Kindergeld zahlen, noch mir eine andere Unterkunft besorgen(Ist doch laut Gesetz verboten, einfach jemanden rauszuwerfen und irgendwo hinein zu stecken, oder?)

War auch schon bei der Polizei, die sagten mir aber, die seien dafür nicht zuständig und ich müsste mich ans Jugendamt wenden

Bin auch übrigens erst 19

Meeew  10.08.2018, 10:38

Du bist freiwillig da, aber du wurdest einfach reingesteckt? Wiederspricht sich etwas, nicht? Sie kann dich rauswerfen, muss aber trotzdem für eine Wohnung und genügend Geld für Essen sorgen, bis 25 oder Abschluss einer Ausbildung. Wende dich ans Jugendamt, die Polizei wird schon keinen Stuss erzählen. PS: im Browser kannst du über die 3 Punkte Oben oder unten Rechts deine Frage bearbeiten

turnmami  10.08.2018, 11:47
@Meeew

Nein. Wenn weder Schul- oder Berufsausbildung vorliegt, ist der Fragesteller selbst für sein Leben verantwortlich! Man muss z.B Arbeitunwillige NICHT bis 25 unterstützen

Warenhaus 
Beitragsersteller
 11.08.2018, 03:01
@Meeew

Jugendamt sagt, ich soll zum Socialamt gehen? Da stimmt doch was nicht, oder? Kommt mir komisch vor?

Übrigens bin ich Arbeitsunfähig und nicht unwillig

auchmama  15.08.2018, 23:15
@Warenhaus
Jugendamt sagt, ich soll zum Socialamt gehen? Da stimmt doch was nicht, oder? Kommt mir komisch vor?

Ganz ehrlich - mir kommt das auch komisch vor :-/

Übrigens bin ich Arbeitsunfähig und nicht unwillig

Wenn die arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist, können Deine Eltern weiterhin Kindergeld für Dich beziehen. Falls das eingestellt wurde, bitte sofort wieder beantragen! Hier musst Du mit Deinen Eltern bitte unbedingt sprechen!

In folgendem Link findest Du etwas zum Nachlesen. Es heißt zwar "Behinderung" gilt aber auch bei allen Erkrankungen - man ist ja "arbeitsunfähig" damit:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-bei-behinderung.html

Ferner kannst Du bei der "Agentur für Arbeit" vorsprechen und da erfragen, ob sie sich für Dich um eine Reha kümmern und wo es sowas in Deiner Nähe gibt. Die Reha-Einrichtung ist eine weitere sehr informative Stelle, weil die Unterstützung da noch mal sehr intensiv ist.

Weitere Ansprechpartner für eine Reha wären die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Dies nur zur Info. Alle sind eigentlich bestrebt, dass Du so fit wirst, um dem 1. Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen. Bohr dort also nach, bis Du weist wer dafür zuständig ist!

Der Weg sich da überall durchzufragen ist nicht einfach und es wäre wirklich hilfreich, wenn Deine Mutter Dich dabei unterstützen würde. Es gibt leider keine generelle Anlaufstelle, die alles auf einmal regelt, sowas würde echt fehlen!

Allerdings gibt es schon mehr Unterstützung in der heutigen Zeit, als das vor einigen Jahren noch der Fall war und ich bin mir ziemlich sicher, wenn Du wirklich wieder fit werden willst, dann schaffst Du das auch!

Frag Dich durch und lass Dich nicht einfach abwimmeln. Bestehe auf eine weiterführende Information und warum man da für Dich angeblich nicht zuständig sein soll. Und sammel alle Unterlagen, Arztberichte, Klinikbericht etc. - Du brauchst diese um bei irgendwelchen Stellen irgendwas in "Kopie" zu belegen....

Du musst deine Eltern auf Unterhalt verklagen.

turnmami  10.08.2018, 11:48

Fragesteller ist 19!! Wo liest du etwas von einer Ausbildung, so dass Unterhaltspflicht bestünde?

auchmama  15.08.2018, 17:14
@turnmami

Fragesteller ist 19!! Wo liest du etwas von einer Ausbildung, so dass Unterhaltspflicht bestünde?

Im Krankheitsfall und das scheint hier der Fall zu sein, sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig und auch die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld sind weiterhin gegeben.

Ich vermute eher, dass sich keiner mit solch eine Situation auskennt und der FS noch am Wenigstens, weil krank und noch lebensunerfahren.

In Kliniken sind aber auch immer Sozialarbeiter, die genau für den Weg danach zuständig sind und sich damit auskennen müssten!

Warenhaus 
Beitragsersteller
 10.08.2018, 10:45

Wie geht das? Gerade beim Jugendamt angerufen, die sagten mir, ich soll zum Jobcenter gehen?! Was ist denn das für eine Aktion?

exxonvaldez  10.08.2018, 10:59
@Warenhaus

Lass dich mal nicht so einfach abwimmeln!

Das Jugendamt ist für dich zuständig. Die unterstützen dich auch bei der Klage gegen deine Eltern.

auchmama  15.08.2018, 17:12
@exxonvaldez

Das Jugendamt ist für dich zuständig. Die unterstützen dich auch bei der Klage gegen deine Eltern.

Das ist leider nicht korrekt. Nach dem 18. Geburtstag steht das Jugendamt nur noch "beratend" zur Seite. Eine evtl. Klage ginge nur über einen Fachanwalt für Familienrecht.