Aufsichtspflicht: mit 15 alleine wohnen
Hallo! Wenn jemand mit 15 Mittlere Reife hat (vorzeitig eingeschult) und eine Ausbildung in einer anderen Stadt machen möchte, darf man das als Eltern erlauben? WG Zimmer und Ausbildungsplatz sind organisiert. Machen sich die Eltern da strafbar? Man darf ja den Aufenthaltsort für sein Kind bestimmen - aber darf man auch bestimmen, dass der Jugendliche ohne Eltern am Ort lebt? Wäre ja blöd, wenn so ein schlaues Kerlchen aus dem Grund nicht gleich seinen gewünschten Beruf lernen dürfte.
5 Antworten
Hallo Maditalalaechim,
aber darf man auch bestimmen, dass der Jugendliche ohne Eltern am Ort lebt?
Ja - man darf und zwar ohne sich strafbar zu machen. - Es müssen bestimmte Sachen beachtet werden, die Du aus dem nachfolgenden Link ersiehst. - Es bedarf keiner Zustimmung des Jugendamtes.
http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_58918074/wenn-teenager-ausziehen-tipps-und-gesetzliche-bestimmungen.html
Wünsche Deinem Kind eine erfolgreiche Ausbildung.
liebe Grüssle Natalie
Dankeschön
Hat alles bei Euch geklappt?
liebe Grüssle
Natürlich dürfen das die Eltern erlauben, sollen die etwas warten bis du 18 Jahre alt bist. Deine Eltern haben zwar ein Wörtchen mitzureden ob du eine Ausbildung machst, aber wenn sie das OK geben, darfst du sehr wohl in einer anderen Stadt wohnen.
Es gibt sogar den §113 BGB der besagt, dass du selbst als Minderjähriger eine Mietwohnung nennen darfst und in diesem Bereich voll geschäftsfähig bist (Natürlich unter der Voraussetzung, die Eltern haben vorher der Berufsausbildung zugestimmt).
Früher war es absolut üblich mit 15 Jahren in die Ausbildung zu gehen und daher gibt es den Paragrafen - daran kann man auch sehen, wie alt das BGB schon ist, um die 120 Jahre. Diese Paragraf regelt dann, dass ein Minderjährige wie ein Volljährige in diesen Punkten behandelt wird. Nochmals: Damals war es üblich so früh in die Lehre zu gehen und auch in eine anderen Staat. 2014 wirkt das natürlich befremdlich, ist aber nach wie vor Gesetz.
Ich habe aber recht und was nun ein Vermieter entscheidet oder nicht, ist belanglos. Es geht um die Rechtslage, nicht ob ein Vermieter sich unsicher fühlt bei einem minderjährigen Mieter.
Ich wüßte nicht, was dagegen sprechen sollte - meine Schwester hat damals auch außerhalb gewohnt (unter der Woche) und ist am Wochenende heimgekommen.
Aber wenn dus genau wissen willst, ruf doch mal das Jugendamt da - wenn die das nicht wissen, wer denn dann?
Da wird das Jugendamt ein Wörtchen mitzureden haben. Erkundige Dich.
Ziemlich Schmarrn.
So mit Gesetze und Gerichtsurteilen scheint es in diesem Forum nicht so ganz angefreundet zu sein.
Schmarrn
aber darf man auch bestimmen, dass der Jugendliche ohne Eltern am Ort lebt?
ja das ist durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gedeckt
ich empfehle Dir den 113 BGB genauer zu lesen; insbesondere Abs. 1, Satz 1, 2. Halbsatz
Selbst wenn Du recht hättest würde kein vernünftiger/verständiger Vermieter einen Mietvertrag mit einem Minderjährigen eingehen sondern vielmehr zumindest entsprechende Sicherheiten einfordern.