Sind Eltern verpflichtet das Kind bis es 25 ist zuhause wohnen zu lassen?
Hallo!
WIe die Frage schon sagt: Mein Freund wird daheim rausgeschmissen (er ist 21), da seine Eltern nicht mehr mit ihm klarkommen.
Er hätte sich verändert (was ich nicht finde) und sie sagen er soll sich schnell ne Wohnung suchen. Ne Möglichkeit wäre bei mir, wir sind allerdings erst fast 7 Monate zusammen und da finde ich das zu früh.
Er hat schon eine abgeschlossene Ausbildung und macht nun sein Abi nach. SInd die Eltern nicht verpflichtet ihn bis er 25 ist, daheim wohnen zu lassen? Er bekommt bafög (des das man nicht zurückzahlen muss) und verdient ca 400€ als Nebenjob.
Danke!
14 Antworten
warum sollten sie ihn dulden wenn er sich nicht benehmen kann? Er arbeitet, er macht Abi nach, er kann auf eigenen Füssen stehen. Evtl. müssen seine Eltern ihm noch etwas Unterhalt bezahlen aber generell gilt: wer stört der fliegt!!!!!!
er arbeitet, denn auch € 400.- Nebenjob sind arbeit. Das ist sein Verdienst, der ihm angerechnet werden kann
Das stimmt. Aber wenn er sich ne Wohnung sucht, muss er meistens Kaution und/oder Provision zahlen. Und das hat er nicht..
ich sagte doch, die Eltern sind verpflichtet, ihm einen Unterhalt zu bezahlen wenn er selber nicht für alle Kosten aufkommen kann. Es muss ja ncht gleich eine Wohnung ein. WG Zimmer tut es auch.-.....
Macht Sinn. Jedoch muss man erstmal das passende finden^^ Aber danke für deine Antoworten! Wünsche einen schönen Abend! =)
ich sagte doch, die Eltern sind verpflichtet, ihm einen Unterhalt zu bezahlen wenn er selber nicht für alle Kosten aufkommen kann.
Falsch - mit seiner (elterlich finanzierten) abgeschlosssenen Erstausbildung entfällt der Unterhaltsanspruch ersatzlos :-O
G imager761
imager761:
Bist du Profi in dieser Angelegenheit? Anwalt oder so? :) Bist du dir zu 100% sicher?
Ja. Volljährige, ausgebildete und erwerbsfähige Kinder müssen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, notfalls eine unterhalb ihres Ausbildungsgrades. Sein Abitur kann man auch berufsbegleitend am Abendgymnasium erwerben, ohne den Eltern oder dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen und sich nur sein Taschengeld dazu zu verdienen :-O
G imager761
sorry, aber das ist nicht richtig. er macht eine schulische Weiterbildung. das ist wie ein Studium also fällt Unterhalt der Eltern an bis er 27 Jahre alt ist. Also ebenfalls wenn er nach dem Abi noch studiert
Also er hat eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann und macht nun sein Abi an einem Gymnasium nach. Ich versteh nichts mehr, jeder sagt was andres^^
deshalb gibt es Anwälte und Rechtsbeistand. Es gibt Rechtsberatungen in den meisten Städten in Beratungszentrem für wenig Geld. Fragt dort mal nach. Ich bin mir sicher, dadurch dass er Abi nach macht, sind seine Eltern verpflichtet, ihm Unterhalt zu bezahlen wenn sie es können.....
Wenn Du mal in §1610 Abs.2 BGB und §1602 Abs. 1 BGB schaust, wirst Du sehen, dass Du falsch liegst.
Nein sind sie nicht ihn bis zu seinem 25 dort wohnen zu lassen aber wen er jetzt mit dem Abitur dran ist und erst 21 müssen die Eltern vermutlich auch Unterhalt an ihn zahlen da er in einer Ausbildung ist,Der Staadt wird ihn nicht finanzieren und kommt mit der 25er Reglung Damit müßen dan doch die Eltern ihn mitfinanzieren per Unterhalt und zb auch mit seinem eigenem Kindergeld was ihm zusteht mit seinem Auszug und 400 € Reichen grade zum leben aber nicht um davon eine Wohnung zu finanzieren.Aber das solte er bei einem Anwalt nachfragen.
SInd die Eltern nicht verpflichtet ihn bis er 25 ist, daheim wohnen zu lassen?
Nein: Die Elterliche Sorge endet mit 18 Jahren, seiner Volljährigkeit. Mit Abschluß seiner Erstausbildung auch ihre Unterhaltspflicht. Sie dürfen ihn und seine Sachen also unter angemessener Fristsetzung von 3-4 Wochen vor die Tür setzen und ihren gemeinsamen Lebensabend hinter neuen Türschlössern genießen :-)
G imager761
und ihren gemeinsamen Lebensabend hinter neuen Türschlössern genießen
Zu geil! :)
Da er eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, ihn finanziell zu unterstützen, da er ja nun in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen. Sollte sein Einkommen für eine eigene Wohnung nicht ausreichen, kann er sich an das Sozialamt wenden. Er könnte ja fürs erste sich ein Zimmer in einer WG suchen, es muss ja nicht unbedingt eine eigene Wohnung sein. Und sollte sich ergeben, dass er doch eines Tages zur Dir ziehst, ist das nicht so problematisch, ein WG-Zimmer zu kündigen (sind immer gefragt), als wenn er einen gesamten Haushalt auflösen müsste. lg Lilo
Nö müssen sie nicht
er arbeitet nicht, er macht nur den nebenjob und sein abi. Hauptberuflich macht er nix