Als Taxifahrgast anderes Taxi beschädigt
Hallo,
vorgestern Nacht bin ich im Taxi mit einem Kumpel zu einem Club gefahren. Das Taxi hält, ich zahlen, mein Kumpel steigt links aus, ich öffne die Tür rechts, der Taxifahrer ruft noch „Nein!", allerdings war die Tür da schon offen: Rechts fährt ein anderes Taxi mit m.E. übertretener Geschwindigkeit vorbei und die Tür reißt ihm den Spiegel weg.
Wir haben dann die Polizei gerufen, die aber hat gemeint, dass sie dafür nicht zuständig sein, weil Taxiunternehmen gegen so etwas versichert seien. Ich habe daraufhin meine Personalien den Taxifahrern gegeben.
Das andere Taxi ist definitiv zu schnell gefahren, sonst wäre der Spiegel wohl auch nicht im weiten Bogen weggepfeffert worden. Zudem hat mein Taxi zwar schon am Rand der Straße geparkt, aber doch mit einigem Abstand zum Rand ca. 1 – 1 ½ Meter. Andererseits kann man mir wohl sicher Unachtsamkeit vorwerfen.
Meine Frage: Kann da etwas auf mich zu kommen? Etwa, dass die Taxiversicherung den Schaden von mir ersetzt haben will? Und müsste ich dann wirklich zahlen? Oder reicht es, wenn das Taxiunternehmen gegen Unachtsamkeiten der Fahrgäste versichert ist? Ist vielleicht sogar der Fahrgast über den Fahrpreis mitversichert?
Noch eine Frage: Müsste ich, wenn ich Schuld bin, den Spiegel zahlen und den Arbeitsaufwand des anderen Taxifahrersder ja nicht mehr weiterfahren konnte und seine Schicht beenden musste?
8 Antworten
Taxiunternehmen sind gegen "so etwas" nur im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflicht versichert. Der Verursacher haftet bei einem von ihm verursachten Schaden an Dritten natürlich auch bei Fahrlässigkeit. Daneben tritt hier aber die Gefährdungshaftung über die Kfz-Haftpflicht ein. Typischerweise entscheiden die Gerichte beim klassischen Fall - Autotür gegen Radfahrer - zugunsten des Radfahrers. Hier war aber kein Radfahrer beteiligt. Die Taxifahrer werden vieleicht einem Gericht die Entscheidung überlassen.
Wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast, wird diese den unberechtigten Schadensersatzanspruch ablehnen und dich auch notfalls anwaltlich vertreten. Das zweite Taxi hat dann offensichtlich den seitlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Euer Taxifahrer hätte sich vergewissern müssen, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.
Vielen Dank für Deine Antwort. Das beruhigt mich ein bisschen. Aber ist es nicht so, dass die Versicherung des Taxis dann das Geld von mir haben möchte? Klar war das keine Absicht, aber man kann das bestimmt als unachtsam werten.
Du musst dir absolut keine Sorgen machen und auch nicht deine eigene private Haftpflichtversicherung diesen Schaden melden.
Der Schaden wird über die KFZ Haftpflichtversicherung des Taxis geregelt.
Es kann sogar vorkommen, dass von einer Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstand ausgegangen wird. In diesem Fall gibt es eine sog. 50/50 Regelung. Taxi 1 zahlt Taxi 2 dein Schaden und Taxi 2 zahlt Taxi 1 den Schaden. Vergl. hier im Blog was zahlt die Taxiversicherungen
ich weiß, das darf eigentlich nicht sein, aber: Ich habe keine Haftpflichtversicherung. Habe heute gleich eine abgeschlossen, aber das hilft mir jetzt für den Fall auch nicht.