Taxi bestellt - aber zu spät!

6 Antworten

Wer etwas Fordert ist auch in der Beweispflicht, also sollte zunächst geklärt werden wo das Taxi gewartet hat und wo es hin bestellt wurde. Beides Muss das Taxiunternehmen belegen können.

Hallo.

Einige Taxiunternehmen tragen noch zusätzlich ihre Fahrten in Fahrtenbücher ein dort wird der Abholort und der Zielort eingetragen, mit Datum und Uhrzeit und besonderen Vorkommnissen.
Vlt. habt ihr die Möglichkeit bei der Taxizentrale diesen Eintrag abzufragen falls auch das besagte Taxiunternehmen dieses Büchlein führt.
Ansonsten denke ich kann es durchaus schwer werden gerade wenn jede Gegenseite etwas anderes aussagt, vlt. ist hier sogar ein RA der richtige Ansprechpartner?
Ihr könnt natürlich schriftlich Wiederspruch gegen die Recnung einlegen aber ansonsten fürchte ich bleiben da aus meiner Empfindung heraus recht wenig Möglichkeiten außer einem Rechtsstreit. Kann mich allerdings durchaus täuschen und hoffe das du noch mehrere antworten erhälst.

Liebe Grüße FD

Schriftlich widersprechen, und Zeugen benennen, also alle Mitfahrer, die bestätigen, wohin das Taxi bestellt wurde und das es nicht am vereinbarten Treffpunkt erschienen ist.

War ja wohl ein Fehler des Fahrers.

vielleicht wurde da nicht auf die anrufe reagiert, weil da gerade hochbetrieb war?

wäre gut, wenn ihr die anrufe noch auf euren handys gespeichert habt udn diese dann persönlich beim dem taxibetrieb zeigt.

;-)) also 50.- € für die Anfahrt finde ich schon sehr vermessen, kann´s kaum glauben... keep cool, dass Taxi ist in der Beweispflicht das es überhaupt gefahren ist. Ich gehe davon aus das du Zeugen hast - dann hast du nix zu befürchten und kannst die Sache aussitzen...