bin ich erbberechtigt wenn mein opa gestorben ist und mein vater schon tot ist?
hallo, vor kurzem ist mein opa leider verstorben und jetzt würde ich gern wissen, ob ich in der erbfolge aufrücke, wenn mein vater schon verstorben ist. Im testament wird mein Vater nicht mehr erwähnt, da er 1999 verstorben ist und das testament erst 2008 aufgesetzt wurde. namentlich erwähnt werden dort nur meine tante und mein onkel. die reiben sich jetzt schon die hände und überlegen was sich alles zu geld machen lässt. wie die aasgeier! würde es schade finden wenn sie alles verschärbeln. desshalb wüsst ich gern, ob ich da auch ein mitspracherecht habe. freue mich auf eure antworten
6 Antworten
Hi,
wenn Dein Opa seine Erbfolge durch ein Testament geregelt hat, dann geht dies der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich vor. Solange "namentlich erwähnt" bedeutet, dass er Deine Tante und Deinen Onkel als Erben eingesetzt hast, bist Du schon einmal kein Erbe.
Wenn Deine Onkel und Deine Tante aber Erben sind, dann steht Dir ein Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB zu.
Mehr dazu und vor allem zur Höhe des Pflichtteils findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/index.html
Gruß
B.
dann steht Dir ein Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB zu.
Sofern der Großvater dies in seinem Testament Jahre nach dem Tod seines Sohnes nicht anders verfügt hätte - wie wahrscheinlich ist es aber, bei anderer Erbeinsetzung unverändert noch Pflichtteilsansprüche dem Enkel zu gewähren?
G imager761
vor kurzem ist mein opa leider verstorben und jetzt würde ich gern wissen, ob ich in der erbfolge aufrücke, wenn mein vater schon verstorben ist.
Nein. Denn da dein Vater mit Testament von der gesetzlichen Erfolge deines Großvaters ausgeschlossen wurde, geht sein Erbrecht nicht auf dich als Enkel über noch rückst du bei anderslautender Verfügung nach :-O
Demzufolge hast du auch kein Mitsprachrecht an dem Nachlass des Gr0ßvaters - die Ertben verscherbeln, was sie möchten :-(
Je nach Ausführungen im Testament trittst du als Enkel die Rechtsansprüche deines verstrobenen Vaters an und könntest dessen hälftigen Pflichtteilsanspruch in Geld seiner gesetzl. Erbquote vom Reinnachlass gem. §§ 2303, 2317 (2) BGB auf dich überleiten - allerdings nur, sofern dein Großvater in seiner letztwilligen Verfügung nichts anderes hierüber bestimmte.
Da dein Vater Jahre vor seinem Vater und vor allem vor dessen Testament mit ausdrücklich anderslautender Erbeinsetzung verstarb, ist das eher unwahrscheinlich.
G imager761
Nein, hast du nicht. Erbberechtigt sind die Kinder. Da dein Vater tot ist teilen sich die anderen Kinder deines Opas das Erbe.
Das ist so eine spezielle Situation, da müßtest Du einen Anwalt fragen. Es könnte aber sein, daß Dir ein Pflichtteil zusteht.
Soweit mir bekannt bekommst Nichts. Aber das Erbrecht ist sehr verzwickt. Frage einfach einen Anwalt. Gruß knecht1950