Auto geschenkt bekommen, früherer Fahrzeughalter noch vor ummelden verstorben

6 Antworten

Hallo!

Vererbt wird immer das ganze Vermögen. Also alles was dem Erblasser gehörte und auch alles was er geschuldet hat.

In deinem Fall gibt es jetzt zwei Möglichkeiten, die aber beide auf dasselbe hinauslaufen.

1. Die Schenkung und die Übereignung haben schon stattgefunden

In diesem Fall gehörte das Auto nicht mehr deinem Opa, sondern dir. Vererbt werden konnte es also nicht mehr.

2. Die Schenkung hat schon stattgefunden, die Übereignung noch nicht

In diesem Fall gehörte das Auto zum Zeitpunkt des Todes noch deinem Opa. Demnach ist es auch in die Erbschaft mit eingeflossen. Allerdings fließen da auch alle Verpflichtungen mit ein. Du hast aus dem Schenkungsvertrag einen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft auf Übereignung - und diesen Anspruch müssten die Erben erfüllen.

Du siehst: Im Endeffekt kann dir dein Auto niemand mehr nehmen ;-)

Was hier noch angesprochen wurde ist ein möglicher Widerruf der Schenkung. Eine Schenkung ist aber ein Vertrag wie jeder andere auch, den man nicht einfach widerrufen kann. Dazu müssen schon ganz spezielle Gründe vorliegen. Das Gesetz hat diese in §§ 528, 530 BGB normiert.

Aber solange dein Opa nicht verarmt ist nach der Schenkung, oder du dich einer schweren Verfehlung (nach dem Leben trachten z.B.) oder eines groben Undanks (z.B. moralisch verwerfliche ehrverletzende Äußerung gegenüber dem Schenker) "schuldig" gemacht hast, ist die Schenkung nicht widerrufbar. Auch nicht von den Erben...

Du musst dir also keine Sorgen um dein Auto machen: Es gehört dir bzw wird bald dir gehören (je nachdem ob schon übereignet wurde oder nicht).

Wie immer: Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

Ratirat  24.08.2013, 13:49

Da er ja bereits die Fahrzeugpapiere und wahrscheinlich auch einen Schlüssel zum Fahrzeug beitzt, ist die Übereignung entbehrlich. Siehe § 929 BGB Satz 2.

Grinzz  24.08.2013, 19:29
@Ratirat

ist die Übereignung entbehrlich. Siehe § 929 BGB Satz 2.

Aber genau das ist doch eine Form der Übereignung ;-) Ich weiß aber was du meinst!

Ratirat  25.08.2013, 08:51
@Grinzz

Wir wissen ja nicht, ob die Übergabe vor oder nach der Schenkungszzsage stattfand. Falls danach, liegt Fall 1 vor. Da gibt es ja sowieso kein Problem. Falls zuvor, handelt es sich um Fall 2. Und in diesem Fall bedarf es einer Übereignung nicht, die vorherige Übergabe (die noch keine Übereignung war) reicht aus.

So meinte ich das. :)

Zweifelt denn jemand das Eigentum an?

Wenn nicht, hast du doch kein Problem. Geh mit den Papieren zur Zulassungstelle und melde den Wagen um.

Falls doch, müsste der andere auf Herausgabe des Wagens klagen. Dann wird notfalls vor Gericht geklärt, wer Eigentümer ist. Durch Besitz des Briefes deines Opas und der Zulassungspapiere (vermtlich auch der Schlüssel?) hast du dabei aber sehr gute Karten.

Mein Beileid!

Wenn das Auto bereits übereignet wurde, bist du auch Eigentümer. Der Erbfall ist dann nur noch insofern problematisch, als dass Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen dich haben könnten. Allerdings sollte man davon nicht ausgehen.

es gehört dir, ich denke auch nicht, dass dir da jemand aus deiner Familie streß machen wird, das Auto verkaufen will und den erlös unter den erben teilen

normalerweise würde es aber ins erbe einfließen, weil die Schenkung zu kurzfristig war

aber wayne interessiert das, macht dir da jemand stress?

frag ihn, ob er auch noch an andere dinge denken kann, als an geld

jurafragen  24.08.2013, 14:03

normalerweise würde es aber ins erbe einfließen, weil die Schenkung zu kurzfristig war

Und das ist bitte wo geregelt?

jurafragen  24.08.2013, 16:25
@MoxSapphire

Da geht es ums Pflichtteilsrecht und nicht darum, dass Schenkungen rückabzuwickeln sind.

Wer den FahrzeugBrief hat, ist Eigentümer. Mit dem FahrzeugBrief und dem Fahrzeugschein gehst Du aufs Landratsamt zum Ummelden.

Ratirat  24.08.2013, 12:19

Wer den FahrzeugBrief hat, ist Eigentümer.

Nein. Der Besitz des Fahrzeugbriefs stellt nur ein Indiz dar, das bei unklaren Eigentumsverhältnissen neben anderen Indizien in eine gerichtliche Entscheidungsfindung mit einbezogen würde.

Grinzz  24.08.2013, 12:32
@Ratirat

Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis sich dieser Wer den Brief hat, dem gehört das Auto-Irrtum endgültig erledigt hat... ;-)

PatrickLassan  24.08.2013, 13:14
@Grinzz

Eigentlich war das schon immer so, und seit einiger Zeit steht es sogar auf der Zulassungsbescheinigung.