Nacktbild schicken?
Hallo, von einer Schülerin aus der Parallelklasse wurde ein Nacktbild rumgeschickt. Wie sie in der Umkleidekabine nackt steht. Eine Freundin hat angeblich das Bild heimlich gemacht aber das weiss man nicht genau. Sie droht jetzt alle anzuzeigen die das Bild verschickt haben. Darf Sie das und darf Sie auch die anzeigen die das Bild nur weiterverschickt haben. Und nur so: Nein es ist nicht von mir!
18 Antworten
Sie kann Anzeige erstatten. Auch wenn man die Person nicht ausfindig machen kann, die das erste Bild gemacht hat,
Wenn man feststellen kann, wer das oder die Bilder weiter verschickt hat, der macht sich strafbar.
Es ist fies, von einer Person Nacktbilde rau machen, die nichts davon weiss und zudem solche Bilder auch noch verschickt.
Ja, darf sie. ich hoffe mal sie macht das, aber ich würde ehr aufpassen, dass sie sich nichts antut, es gibt schon viele Fälle, wo sich Leute wegen sowelchem sche*ß verletzt haben, oder schlimmeres
Rechtlich gesehen darf sie das so weit ich weiß aber das würde glaube ich nicht einmal zu einem Gerichtsverfahren kommen und die Anklage würde auch wirklich arge Gründe brauchen zum Beispiel wenn dadurch die Psyche oder der alltag der Person massiv geschädigt wird. Aber im großen und ganzen glaube ich schon das es theoretisch möglich is
Ja, dies bedeutet jedoch nicht gleich, dass ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird.
ja sie darf euch alle anzeigen. zu recht weil es einfach das fieseste is sowas zu machen. ihr könnt vllt noch hofffen dass ihr nicht über 14 seid aber n verschärfter verweis is für euch alle drin. !
Also anzeigen darf sie alle, aber es muss den entprechenden Leuten erstmal nachgewiesen werden, sonst sind weder schulische Konsequenzen drin noch strafrechtliche.
nö, allein die weitergabe dieser aufnahmen ist eine straftat nach § 201a, Abs.2 StGB