Kann meine Freundin ihre Anzeige gegen mich zurückziehen?

16 Antworten

So ganz kommt da mein gesunder Menschenverstand nicht mit.

Das Mädchen hat DIR anzügliche Bilder geschickt, die du gelöscht hast.

Wie kommen die Eltern dann auf sexuelle Belästigung. Diesem Vorwurf fehlt ja dann eigentlich jegliche Grundlage. Was hat sie denn bei ihrer Anzeige gesagt? Denn SO hätte man die gar nicht aufgenommen, sondern ihr erklärt, warum man niemand anderen für seine eigene Dummheit verantwortlich machen kann.

Mit fehlt da ein Teil der Geschichte ...

Gruß S.

Dann sind die Eltern nicht mit Dir einverstanden und hättest gar nichts mit ihr anfangen sollen. Du als zwanzigjähriger solltest so viel Grips haben, nichts mit einem kleinen Kind was anzufangen. Du raubst Dir ihr die Kindheit und spielst Dich hier so auf. Wenn sie Dich anzeigt, dann hat sie das bestimmt nicht unter Druck gemacht, sondern freiwillig. Wahrscheinlich fühlt sie sich von Dir bedrängt und hat wohl Angst gehabt, mal nein zu sagen. Sie darf es und hat auch das Recht Dich anzuzeigen. Also solltest Du sie in Ruhe lassen und Dich mit gleichaltrigen zusammen tun, die Dir ebenbürtig sind. 

PeaceLoveVegan  04.03.2016, 14:18

Was für ein Blödsinn. Unglaublich.

StefanPeter95 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 14:20

Nein, freiwillig war das nicht. Ich habe ihr zu den Bildern nur geschickt, dass ich das nicht möchte! Und außerdem ist sie diejenige, die mich von der schule aus anruft, weil sie mich vermisst und mich wieder sehen will und die Anzeige zurück ziehen möchte! Also brauche ich so Kommentare hier nicht!

Warum drohen ihr die Eltern,dass sie in die "Klappse"kommt?Versteh ich nicht!

Sie hat dir die Bilder also freiwillig geschickt und du hast sie mitlerweile alle gelöscht?Dann sag das bei der Polizei so aus.

Eine Anzeige einfach so zurücknehmen geht gar nicht.Sollte die Staatsanwaltschaft darin ein öffentliches Interesse sehen,wird das verfolgt,egal ob ihr wollt oder nicht.Warte mal ab was die Polizei meint,danach kannst du dich immer noch an einen Anwalt wenden.Es kann genausogut sein,dass das im Sande verläuft.

Winkler123  04.03.2016, 14:09

Hallo ? Natürlich kann man eine Anzeige zurückziehen. Das ist auch die gesetzliche Pflicht des Anzeigeerstatters wenn er Falschangaben gemacht hatte !!!

Annelein69  04.03.2016, 14:13
@Winkler123

Wenn sie falsche Angaben gemacht hat muss sie das natürlich sagen.Trotzdem ist das erst vom Tisch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.Vorher nicht!Und wenn die meinen sie müßten ermitteln,ist denen das völlig egal ob du das noch möchtest oder nicht!

StefanPeter95 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 14:06

Ja, sie hat mir alles freiwillig geschickt und ich habe  es gelöscht schon bevor die eltern mit ihr zur polizei sind... aber ich würde halt auch gerne was machen, weil es kann nicht sein, dass man seine 14 jährige tochter zu so etwas zwingt 

Annelein69  04.03.2016, 14:07
@StefanPeter95

Viel machen kannst du da nicht!Ihr aber mit der "Klappse"zu drohen find ich schon etwas merkwürdig.

Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Es gibt einige wenige Delikte, bei denen ein Strafantrag gestellt werden muss, damit die Straftat verfolgt wird. Ein Beispiel ist die Beleidigung, § 185 StGB. Bei diesen Delikten kann nur dann ermittelt und am Ende ein Urteil gefällt werden, wenn ein solcher Strafantrag vorhanden ist. Wird dieser widerrufen bzw. zurückgezogen, dann wird nicht weiter ermittelt.

Du schreibst, dass du wegen sexueller Belästigung angezeigt wurdest. Diesen Straftatbestand gibt es in Deutschland nicht. Mögliche Straftaten können in diesem Zusammenhang sein: Beleidigung (§ 185 StGB), sexuelle Nötigung (§ 177 StGB).

Läuft es auf eine Beleidigung hinaus, gilt das ganz oben gesagte. Da allerdings die Polizei wahrscheinlich auch wegen anderer Straftaten ermitteln wird, dürfte es nichts bringen, den Strafantrag zurückzuziehen. Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Denn die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht zu ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftet erfährt. Die Anzeige ist nur ein Mittel für sie, um davon zu erfahren.

Dass dir deine Freundin anzügliche Bilder schickt, ist keine Straftat, solange du diese Bilder nicht verbreitest. Da deine Freundin nicht unter 14 ist, erfüllt auch der Besitz der Bilder keinen Straftatbestand. Du musst dir also keine Sorgen machen.

Natürlich ist es sehr heikel, wegen so einer Sache angezeigt zu werden - vor allem, weil du nicht weißt, was die Eltern noch so erzählen werden vor Gericht oder bei der Polizei.

Zwar kann die Anzeige nicht zurückgezogen werden. Aber deine Freundin hat die Möglichkeit, erneut bei der Polizei auszusagen, was wirklich Sache ist. Das sollte sie auch tun. Wenn die Staatsanwaltschaft dann die neue Aussage hat, wird sie das Verfahren wahrscheinlich einstellen. Spätestens vor Gericht wird deine Freundin wohl die Wahrheit sagen. Dann wirst du freigesprochen.

Einige Ratschläge zum Schluss:

1. Drohe niemandem! Weder deiner Freundin noch deren Eltern. Auch "harmlose" Bitten, auszusagen, wie es wirklich war, können dir zum Verhängnis werden, wenn die Eltern sie anders darstellen und dich auch noch wegen Nötigung anzeigen.

2. Nimm dir einen Anwalt - spätestens dann, wenn du offiziell als Beschuldigter vernommen werden sollst. Gehe niemals ohne Anwalt zur Polizei, einer Vorladung der Polizei musst du keine Folge leisten. Sage erst dann aus, wenn du mit einem Anwalt darüber gesprochen hast! Ein Anwalt wird dir auch helfen, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dann kann er durch geschickte Fragen (an das Mädel und die Eltern) dem Gericht zeigen, dass deine Freundin das alles eigentlich nur auf Drängen ihrer Eltern macht. Richter sind nicht dumm und haben auch in solchen Dingen Erfahrung. Sie wissen, dass oft Eltern diejenigen sind, die hinter solchen Anschuldigungen stehen und das junge Mädchen jetzt zwischen den Fronten steht.

StefanPeter95 
Beitragsersteller
 05.03.2016, 00:59

Ich danke dir wirklich sehr für deine Antwort, denn die hilft mir wirklich :D Danke sehr! 

Wenn ihr beide das wolltet, hast du dich schon mal nicht strafbar gemacht.

 Deine Freundin und die Eltern deiner Freundin um so mehr,:Falschaussage, Anstiftung zur Falschaussage, Vortäuschung einer Straftat. 

Da sie schon 14 und damit straffähig ist, kann sie auch dafür belangt werden.

 Wie das mit dem Zurückziehen ist, weiß ich nicht.

 Du kannst Gegenanzeige wegen Verleugnung machen. 

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