Darf die Polizei einfach Bilder machen /Fingerabdrücke nehmen?
Hey,
Und zwar folgende Situation:
Ich wurde von der Polizei abgeholt weil ich angeblich einen Betrug begangen haben sollte.
Der Fall war natürlich noch nicht beim Staatsanwalt oder sonst was, also praktisch erst am Anfang der Ermittlungen.
Dann wurden von mir Vorort Bilder gemacht und Fingerabdrücke genommen, darf die Polizei das einfach?
Also es steht ja praktisch noch gar nichts fest, oder ist das prinzipiell deren recht?
Mit freundlichen Grüßen
10 Antworten
Fällt mir schwer zu Glauben ..
Mag sein dass du noch keinen Brief erhalten hast, das bedeutet aber nicht dass die Sache noch nicht beim Staatsanwalt ist.
Die Polizei ist berechtigt in einem Ermittlungsverfahren wenn du als Beschuldigter feststehst eine ED Behandlung durchzuführen wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder du in der Vergangenheit schon auffällig warst aber noch nicht ED Behandelt wurdest.
Ich schrieb nirgendwo dass der Staatsanwalt dies angeordnet haben muss .. Da die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren aber grundsätzlich die Ermittlungsleitung ist, wird diese auch in Kenntnis gesetzt über die vers. Ermittlungsarbeiten.
Also hätte das praktisch davor beim Staatsanwalt gewesen sein müssen?
Und ich war davor nie auffällig, aber Wiederholungsgefahr besteht natürlich
Der Staatsanwalt wird von dem Fall schon Kenntnis gehabt haben ja.
nein, das passiert noch alles auf der Dienststelle
oder ist das prinzipiell deren recht?
Nein, ist es nicht.
darf die Polizei das einfach?
Nein, die Polizei darf das nicht.
Die Polizei darf gar nichts und sie hat auch kein Recht.
Alles, was die Polizei tut, ist ihr vorgeschrieben zu tun, es ist ihre PFLICHT!
Sie muss das alles tun. Tut sie es nicht, bekommen sie Ärger.
In nicht einer Vorschrift steht, dass die Polizei was darf. Überall steht drin, die Polizei hat ..... - hat im Sinne von hat gefälligst. Das ist keine Bitte, kein Vielleicht oder auch nicht, das ist ein Mefehl an die Mädels und Jungs.
Sodele, also, die Polizei darf das alles nicht, die Polizei hat sowas mit Dir zu machen - und der einzelne Polizist würde viel lieber eine Runde Karten mit seinen Kollegen kloppen als sich mit Dir zu beschäftigen, denk auch da mal dran, der will das nicht, der tut das nur, weil er muss.
Ich hoffe, dass das jetzt klar wurde, wie der Hase läuft.
In nicht einer Vorschrift steht, dass die Polizei was darf. Überall steht drin, die Polizei hat
§ 81 b StPO:
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
Das bezieht sich auf die Maßnahme, der Polizist hat hierbei folgende Vorschrift:
§ 163 StPO besagt:
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
Sie haben - ein Befehl und sie haben alle (auch Befehl) Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind.
Erst danach kommen die Einzelmaßnahmen, was alles durchgeführt werden darf - sprachlich nicht im Sinne von die Polizei darf das machen, die Maßnahme darf man machen, die Polizei muss immernoch immer und alles.
Was für ein Schwachsinn du schreibst .. Eine ED Behandlung ist keine Pflicht sondern lediglich Optional ..
Zeig mir mal den Paragraphen wo steht dass die Polizei eine ED Behandlung verpflichtend durchführen muss :D
Wenn für Strafverfahren notwendig dürfen die da auch gegen deinen Willen tun. Also einfach nix illegales machen...
du wurdest beschuldigt - das ist ein Automechanismus - ganz normal - vorher bist nicht gefragt worden?
Nein ich wurde mich gefragt
dann wirst du damit in Verbindung gebracht - legitim
Die Polizei kann ermitteln, wobei sie Dich kennt? Es ist also Deine Identität festgestellt? Hast Du Deinen Ausweis gezeigt?
Dann ist eine Erkennungsdienstliche Behandlung nicht erlaubt, ohne richterlichen Beschluss.
Hast Du der ED- Maßnahme widersprochen?
Es muss nicht beim Staatsanwalt gewesen sein....solange es für ein Ermittlungsverfahren notwendig ist, ist es auch zulässig.