Ich habe ein Nacktbild von mir weiterverschickt. Habe ich mich jetzt strafbar gemacht?

13 Antworten

Warum verschickst du Nackbilder an Kinder?

Hast du gedacht, dass sie beim Anblick deines Adoniskörpers sofort in einen Rausch verfällt?

Ich persönlich finde so etwas eher abturnend! Ich würde mir sofort denken, was mit dem Typen nicht in Ordnung ist, dass er so etwas nötig hat.

Strafrechtlich brauchst du dir aber keine Sorgen machen. Es könnte aber sein, dass die Eltern des Mädchens mal ein offenes Wort mit dir und deinen Eltern reden möchten.


Ask4Answer 
Beitragsersteller
 04.05.2016, 08:26

Ja, ich weiß das ich ein Fehler gemacht habe und habe jetzt sehr angst :(. Bitte versichere mir das die Polizei nicht nach mir fahnden wird oder es illegal war

Haemiler  04.05.2016, 08:31
@Ask4Answer

Woher kennt ihr euch überhaupt? 

Ich kann dir das nicht versichern. Wie gesagt, es ist eine Nötigung. Ich sehe da eine Parallele zu einem Exhibitionisten, der sich jemanden entblößt zeigt, obwohl der andere es nicht möchte. Vermutlich wird das ähnlich gesehen.  

Klar können die dich finden, das ist ein klacks, die Frage ist was ihr da geschrieben habt, wenn der gesamte kontext so war das das schicken des Bildes da reinpasst, wird die Polizei mal gar nichts machen.

Ich seid beide Jugendliche, lass es in Zukunft aber mach dir nicht zu viel sorgen

Das deutsche Strafrecht ist was sexuelle Straftaten angeht sehr täterfreundlich, ich wüsste jetzt keinen Paragrafen, der deine Aktion unter Strafe stellt, verdient hättest du es aber.

Oh Gott, sind das hier wieder Antworten-.-

Also fangen wir mal von ganz oben an:

Straftat?

Zu der von dir beschriebenen Tathandlung gibt es diesbezüglich keine universal gültige Antwort? Ich habe selbst einige Fälle auf den Schreibtisch, bei denen der Täter ebenfalls Nacktbilder von sich an andere Personen geschickt hat, welche das nicht wollten. Jedoch sind hier unterschiedliche Taten erfüllt.

1. Möglichkeit: Beleidigung auf sexueller Grundlage (§185 StGB)

§ 185

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich sag mal ganz grob, das ist der Auffangtatbestand, wenn sonst nichts greift. - Liegt denk ich in deinem Fall auch vor.

2. Möglichkeit:

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

[...]

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

[...]

4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

Dafür muss aber wesentlich mehr als nur ein Nacktfoto versendet werden, liegt in deinem Fall also definitiv nicht vor.

3. Möglichkeit

§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)

1.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wobei es hier wieder zu unterscheiden gibt, was "pornographisch" bedeutet. Der BGH äußert sich hierzu wie folgt:

„Pornographie“ ist die Vermittlung sexueller Inhalte, die ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands überschreitet

(vgl. hierzu BGHSt 37, 55 = NJW 1990, 3026 = NStZ 1990, 586)

Hierzu ist aber die Formulierung "Überschreitung des sexuellen Anstands" wichtig. Wenn du ein Nacktfoto von dir schickst, ist der Tatbestand meines Erachtens nicht erfüllt. Wenn du ein Bild einer Nahaufnahme von z.B. deiner Selbstbefriedigung an eine 14 Jährige versendest, eher schon... würde ich der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen.

Nach deiner Schilderung liegt es eher nicht vor.

Unterm Strich bejahe ich eine Beleidigung auf sexueller Grundlage nach §185 StGB.

Kann dich die Polizei finden?

Bitte trau uns doch ein bisschen was zu. Deine Telefonnummer ist bekannt und durch eine Bestandsabfrage bei deinem Mobilfunkbetreiber kommen wir auf deinen Namen und Adresse. Dafür brauchen wir keine Ortung... unabhängig davon ist ggf. bereits dein Name bei der 14 Jährigen bekannt?

Was droht dir?

Da kann ich dich größtenteils beruhigen. Auch wenn RitterAlteburs Ausführungen durchaus realistisch sind, gibt es doch gravierende Unterschiede. Du bist selber noch Minderjährig, da 17, sein Neffe war bereits erwachsen, also über 18. Bei seinem Neffen wurden zusätzliche Delikte bei den wiederhergestellten Daten des alten Handys nachgewiesen.

Ich gehe daher davon aus, dass du - je nachdem ob du ein Ersttäter bist oder nicht - mit wenigen Sozialstunden und ggf. einen Täter-Opfer-Ausgleich rechnen musst. Eine Sicherstellung deines Handys zur Beweissicherung mag vorgenommen werden, wobei hier der Grund der Sicherstellung bei einem Geständnis deinerseits wegfallen sollte, so dass du das Handy behalten kannst.

Mein Rat, entschuldige dich bei der 14 Jährigen, kann auch über Whats-App sein und mach sowas nie wieder.

Alles Gute  

Ask4Answer 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 21:40

Genau das macht mir ja zu schaffen :(. Jeden Tag lebe ich mit der Angst, dass ein Brief von der Polizei kommen könnte oder so und mein Leben danach kein Sinn mehr hat :(. Ich sterbe fast an der Unwissenheit, ob sie mich jetzt angezeigt haben oder nicht. Gibt es denn da keinen Weg, wie ich das rausfinden kann, ob gegen mich eine Ermittlung vorliegt ? Ich kann mich jeden tag auf garnichts mehr konzentrieren und würde meine Straftat auch irgendwie nicht irgendwann verjähren ? Da es doch legedlich sehr harmlos war oder nicht ?

Dommie1306  08.05.2016, 22:15
@Ask4Answer

Diese Straftat verjährt glaub ich nach einem Jahr, nagel mich nicht drauf fest, hab nicht nachgeschaut. Aber da es ja wenn überhaupt eine Beleidigung ist, müsste die Geschädigte innerhalb von 3 Monaten einen Strafantrag gestellt haben, was defacto der Verjährungsfrist entspricht.

Du brauchst keine Angst haben, da kommt nichts dabei raus. Selbst mit einer Anzeige hat dein Leben noch einen Sinn. Wir reden hier von einer Straftat im untersten "Deliktsbereich" (das ist so alles nicht druckreif, was ich schreibe, aber ich denke du verstehst mich).

Einfach so rausfinden, ob gegen dich ermittelt wird, kannst du nicht, da du ja nicht weißt, auf welcher Dienststelle sie dich gegebenenfalls angezeigt hat... aber nochmal: hör auf dir nen Kopf zu machen. Da kommt nichts, bzw. nicht schlimmes dabei raus (wenn überhaupt) und WENN, dann kannst dus jetzt eh nicht mehr ändern.

Ask4Answer 
Beitragsersteller
 04.05.2016, 22:38

Aber würde die Polizei wirklich sowas nachverfolgen, da ich ja danach nie wieder ihr geschrieben habe und ich ihr auch gesagt hatte, dass ich das nie wieder machen werde :( ?

Dommie1306  05.05.2016, 20:27
@Ask4Answer

Nun, wenn eine Straftat vorliegt und wir NICHT ermitteln, begehen wir eine Strafvereitelung im Amt, was uns unter Umständen die Lebenszeitverbeamtung kosten könnte... das macht keiner;)

Aber wie gesagt, selbst wenn es zu einer Anklage kommt, glaub ich nicht, dass du viel zu befürchten hast... und das Ganze ja auch nur WENN sie Anzeige erstattet hat...

@ Ask4Answer

Puuh hier muss ich auch sagen, wie dumm kann man sein, von sich als 17 Jähriger Nacktfoto an eine 14-Jährige zu schicken?

Das betrifft Mädels wie Jungs gleichermassen.

Sehr wohl kann das - je nach Foto - schon als pornografisches Material -
ausgelegt werden, wenn man Nacktfotos unaufgefordert an junge Mädels
schickt.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/362/sexting-was-duerfen-jugendliche-verschicken/

Was hättest du denn gemacht, wenn die 14-Jährige dein Foto ins Netz gestellt hätte und alle hätten dein Foto gesehen und es weiterverbreitet?

Das müsste sie nicht mal selber tun, irgend jemand sieht das auf ihrem Handy und ein Klick und du bist im wewewe.

Deine Nachbarn, sogar dein künftiger Chef hätten das gesehen? Sicher hätte sich das Mädel dann strafbar gemacht, aber ich hoffe trotzdem, dass die dich erwischen und die Polizei hat Möglichkeiten, an dich heranzukommen.

Wenn du meiner Tochter solche Fotos schicken würdest, dann wüsste ich wie ich reagieren würde. Da gibt es sehr viele gewaltfreie Möglichkeiten.

Ich bin nicht gehässig, aber in dem Fall hofe ich mal, dass du jetzt mal eine Weile aus Ungewissheit schwitzen wirst, damit lernst dass man solche Dummheiten nicht macht.