BFD - Bundesfreiwilligendienst abbrechen und bei der gleichen Stelle erneut als normaler Mitarbeiter (Servicekraft) anfangen?
Hallo Ich leiste im Moment den Bundesfreiwilligendienst. Nach nun fast einem Monat bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich bei meiner Einsatzstelle als billige Arbeitskraft ausgenutzt werde. An sich gefällt mir die Arbeit aber sie ist dennoch körperlich Anstregend und man ist quasi nach den 8h (40h Woche) mehr als geschafft.
Bei meiner Einsatzstelle werden Mitarbeiter gesucht, die genau die gleiche Arbeit ausführen sollen. Diese werden natürlich voll bezahlt, sprich mehr als 8,50 € die Stunde. Der Lohn als Bufdi beträgt ca. 1,80 € die Stunde (für exakt die selbe Arbeit). Zudem kommt noch dazu, dass 80 % der Arbeiter dort Tarifverträge haben und ich als Bufdi mit einer der Wenigen vor Ort bin, die wirklich eine 40h Woche haben. Die Arbeit die ich da ausführ ist zudem definitiv keine Hilfsarbeit.
Jetzt zu meiner Überlegung. Ich dachte mir, bei der Trägerstelle des BFD's zu kündigen und mich erneut bei der Einsatzstelle als Servicekraft für 8,50 € zu bewerben.
Nun zur Frage. Wie wahrscheinlich ist es, die Überlegung durchzuführen bzw. komm ich da in vertragliche Schwierigkeiten? (Kündigungsfrist wird eingehalten.)
2 Antworten
Möglich ist das theoretisch schon.
Die Frage ist, ob deine jetzige Einsatzstelle dem zustimmt und dich einstellt.
Wenn ja, tu es.
Solltest du irgendwelche Gelder (Kindergeld etc.) beziehen, fallen die unter Umständen weg.
Auch der BFD wird vielleicht nicht anerkannt (falls du das zB. für ein Fachabi brauchst)
Auch wenn du das wahrscheinlich schon weißt, wollte ich es sicherheitshalber nochmal sagen.
Viel Glück!
Vielen Dank für die Auszeichnung, freut mich dir helfen zu können. Dann wünsche ich dir viel Glück, dass dein Arbeitgeber da auch mitmacht
Danke für die tolle Antwort. Den BFD brauch ich eigentlich für nichts.Hab bereits Abitur und suche noch das passende, was ich mal studieren möchte. Nur wenn ich angenommen noch ein / zwei Wartesemester dann bekomme, steh ich quasi wieder nach dem BFD Jahr bei 0. Wenn ich gleich Festangestellter bin, hab ich da definitiv weniger Arbeit mit der ganzen Bürokratie.
Nein, kannst du machen,solange du die Kündigungsfrist einhälst