Wie sieht die Rente für Obdachlose aus?
1) Jemand der 30 Jahre eingezahlt hat und dann unverschuldet Obdachlos wurde, kann diese Person auf der Straße mit noch mit Rente ab 67 Rechnen oder verfällt diese so lange bis er wieder einen festen Wohnsitz hat?
2) Obdachloser verliert seinen Pass/ Personalausweis, kann er ohne weiteres einen neuen Beantragen? Was ist wenn diese Person nicht die deutsche Staatsbürger besitzt? Hab mal gehört es kostet hunderte von Euros den Botschafter darum zu bitten, dass man wieder einen Pass erhält.
3) Obdachlose Frau wird schwanger, wie geht es nach der Geburt weiter?
5 Antworten
Da verjährt nichts, der Rentenanspruch bleibt bestehen.
Verliert jemand seine Papiere im Ausland, kann er jederzeit bei der Botschaft neue Papiere beantragen.
Was die schwangere Frau betrifft kann sie in einem Frauenhaus unterkommen und von hier aus die ersten bürokratischen Hürden angehen.
1) das ist ein weites Feld, von fehlenden Sozialwohnungen bis grundätzlichem Mißtrauen gegenüber dem Staat.
2) Geld ist nachrangig, erst gibt es Hilfe, das Geld holt sich der Staat später.
3) 3-4 Wochen, bis evntentuell eine Notunterkunft gefunden wurde.
Die gewähnte Schwangere müsste erst einmal entbinden und hernach
im SGBII /XII 2eingepflegt werden.
Für das Kind bestehen ab Geburt Anspruch auf Kindergeld und Unter-
halt, für die Mutter Regelsatz + KDU + KV (rechnersich für Mutter/Kind
um 890€ + KDU + KV je Monat).
Viele von denen haben sich aus verschiedenen Gründen keinen höheren Rentenanspruch erarbeiten können. Und bei dem heutigen Mietniveau vor allem in größeren Städten stehst du schnell auf der Straße.
Botschaften helfen dir erst mal, später bekommst du dann die Rechnung die du entweder selbst zahlst oder an deinen Sozialleistungsträger weitergibst.
So lange wie es nötig ist. Die Frauen sind dort etwas geschützter weil sie dort etwas weniger gut zu finden sind. Und dann kommt es darauf an wie schnell es möglich ist einen Unterkunft für die Frau zu finden. Das kann je nach Lage vor Ort mehrere Monate dauern.
Zur Rente:
die Einzahlungen gehen nicht verloren, egal ob mit oder ohne Wohnsitz.
Belege sind aber wichtig(!) für den späteren Rentenantrag und ein Girokonto, auf welches die Rente überwiesen werden kann.
Wieso sind dann ältere Ü65 noch auf der Straße?
Und was für Belege sind erforderlich? Jahresabrechnung?
Belege der eingezahlten Rentenbeiträge sowie Beschäftigungsnachweise.
Es gibt welche, die eben nie in ihrem Leben gearbeitet haben. Und die Grundsicherung ist auch nicht gerade üppig, nachdem was ich da immer wieder so höre.
Dabei meine ich jetzt nicht unbedingt Frauen, die keine große oder gar keine eigenr Rente beziehen. Da wird meist ganz vergessen, dass die ja verheiratet waren und dann Anspruch auf Witwenrente haben, die teilweise auch recht üppig ausfallen kann.
Zum Beispiel hat meine Tante, die nie gearbeitet hatte, monatlich mehr Geld zur Verfügung als ich, obwohl sie selbst gar keine eigene Rente bezieht.
Es gibt zwar auch Leute, die in ihrem Leben sehr viel Pech hatten, aber oft sind sie halt schon ein wenig selbst daran schuld, wenn sie mit Ü65 obdachlos sind.
Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Das ist mir auch klar. Bei uns in der Nähe gibt es Einige, die immer mächtig jammern, weil die Grundsicherung halt sehr niedrig ist, und die zum Beispiel behaupten, dass die Flüchtlinge (so ab 2015) Schuld daran hätten, dass bei ihnen die Rente so gering ist. Natürlich absoluter Blödsinn und wir wissen von denen ganz genau, dass sie nicht gerade den A@ bewegten, sondern immer schön vom Staat gelebt hatten, also auf Kosten von allen Steuerzahlern! Deren Wohnungen werden auch heute noch vom Staat finanziert. Das Saudumme daran ist, dass es Leute gibt, die dieses Geschwätz bezüglich der Asylbewerber auch noch glauben!
Zu 1)Rente hat doch nichts mit einem festen Wohnsitz zu tun. Er braucht ein Konto, auch ins Ausland wird ihm die Rente überwiesen. Natürlich muß er diese Rente einmalig beantragen und die Kontenänderung mitteilen, falls er sein Konto wechselt..
Wieso sollte der Anspruch verfallen?
Leider haben viele dieser Menschen ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verfallen lassen. Aber das Altersruhegeld ist nicht an einen Wohnsitz gebunden
Keine Ahnung warum Leute die in die Rente eingezahlt haben und einen Rentenanspruch haben noch auf der Strasse leben - brauchten sie auch nicht unter 65.
Unter 65: Hartz 4 beantragen - versuchen sich wieder einzugliedern.
Über 65: Rente bzw. Mindestsicherung beantragen. Aber wenn man Dumm oder Uninformiert oder zu Stolz oder xxxx ist dann bleibt man halt auf der Strasse.
Zu 1, wieso sind dann einige Rentner auf der Straße?
Zu 2, auch kostenlos oder zahlen die wie ich gehört habe über 100€ dafür?
Zu 3, Wie lange dürfen Frauen im Frauenhaus verbleiben?