Arbeitsunfall - gBG spricht von Vorerkrankung - verweigert Leistung
Hallo Zusammen,
ich bin vor zwei Jahren bei der Arbeit beim Müll entsorgen (gehört auch zu meiner beruflichen Tätigkeit) draußen, auf Glatteis ausgerutscht.
Ich war auch im Krankenhaus und es wurde vorerst festgestellt, dass da nicht wäre. Am Ende hat sich rausgestellt, dass ein Wirbel angeknackst ist. Ich habe seit dem Unfall auch höllische Schmerzen. Von der Berufsgenossenschaft habe ich bis vor 3 Monaten Physiotherapie bezahlt bekommen.
Seit 3 Monaten aber bekomme ich keinerlei Leistungen mehr. Keine gesundheitsfördernden und Geld habe ich sowieso nie bekommen.
Der Grund ist das Ergebnis eines Gutachtens in dem steht, dass ich als Vorerkrankung Osteoporose habe (was ich bis dahin nicht wusste) und dass ich vor dem Unfall einen Bandscheibenvorfall gehabt hätte (von dem ich übrigens auch nichts mitbekommen habe).
Meine konkrete Frage ist: Ist ein Arbeitsunfall in diesem Sinne nicht gleich ein Arbeitsunfall. Also er ist während oder durch die Tätigkeit im Arbeitsplatz passiert und ich habe immer noch beschwerden.
Da könnte ich auch von irgendwo runter fallen und mir mein Arm brechen und man würde begründen, dass es an der geringeren Festigkeit meiner Knochen gegenüber dem Stein liegt, auf den ich gefallen bin, und mir deswegen nichts zahlen.
Ich hoffe das ist verständlich erklärt und, dass mir jemand einen juristischen Rat geben kann.
Mfg und Danke
Kralinho
6 Antworten
Ohne die Fahne für die BG besonders hoch halten zu wollen: Arbeitsunfall ist nicht gleich Arbeitsunfall. Wenn du mit einem bereits vorbeschädigten Auto in einen Unfall verwickelt wirst, wird der Vorschaden vom Unfallgegner auch nicht übernommen. Blöder Vergleich, vom Prinzip aber das Gleiche. Man geht versicherungsrechtlich davon aus, dass der "Schaden" ohne die Vorbelastung geringer hätte sein können. Das Problem daran ist, dass du nun das Gegenteil beweisen müßtest, um höhere Ansprüche geltend zu machen.
Hier geht es ja um den Dauerschaden, der jetzt noch feststellbar ist. Dabei muss der Gutachter abwägen, inwieweit du auch ohne diesen damaligen Unfall die jetzigen Beschwerden hättest. Also ist der Wirbelbruch auf die Erkrankung zurück zu führen oder ist der Unfall usächlich für die jetzigen Beschwerden.
Damals der akute Unfall ist ja über die BG abgewickelt worden.
Man geht also davon aus, dass der Heilungsverlauf längst abgeschlossen wäre, ohne die Osteoporese
Es ist wie die Vorredner schon geschrieben haben. Für eine innere Ursache, in Deinem Fall Vorerkrankung ist die BG nicht zuständig, sie zahlt nur den Teil der die Unfallfolgen betrifft, für die andere Erkrankung ist die Krankenkasse zuständig. Natürlich gibt es da viel weniger Physiotherapie aber das ist nun mal so, dass die KK viel weniger Leistung erbringen als die BG-en. Weil die KK ja auch nur so viel wie nötig machen, die BG-en aber soviel wie möglich und sinnvoll um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen Die Osteoporose, von der Du nichts wußtest und die sicher ein belastendes Schicksal ist, ist nicht durch den AU entstanden und wird deshalb auch nicht mit bg-licher Heilbehandlung versorgt. Das ist Schicksal. Und wenn die Schmerzen durch die Osteoporose verstärkt werden oder verlängert worden sind hast Du wirklich keine Chance.
Und was für Leistungen kann ich bei der KK beanspruchen? Wie kann ich da vorgehen? Ist die KK jetzt für mich zuständig oder habe ich da auch keine Chance mehr? Irgendjemand muss ja was dafür tun müssen, oder bin ich da falsch? Ich möchte ja nicht unbedingt finanzielle Leistugen sondern, dass für meine Gesundheit was gemacht wird. Außerdem hat mir mein Arzt gesagt, dass ich nie wieder arbeiten kann. Ich bin auch dadurch zu 20 % behindert. Ich möchte ja nicht dass man mir meine Osteoporose behandelt, sondern das was mir durch den Unfall passiert ist. Oder wird da nicht unterschieden?
Hoi.
So bitter das ist, aber hier wird die BG auch weiter nicht mehr leisten, sondern ab jetzt deine Krankenversicherung.
Man spricht auch von einer Gelegenheitsursache. Das bedeutet, es war Zufall, das dir der Schaden bei der Arbeit passierte. Das gleiche hätte dir auch zu Hause bei Müll raustragen passieren können. Und die Schwere des Schadens kommt eben von der Vorerkrankung. Ein "normal" gesunder Mensch(ohne Osteoporose) hätte diese Verletzungen nicht erlitten. Wenn der Unfall jedoch so schlimm war, dass auch ein gesunder Wirbel gebrochen wäre, hättest du eine Chance.
Du kannst dagegen vorgehen und ein anderes Gutachten verlangen, aber ob das zu einem anderen Schluß kommt......
Ciao Loki
Hoi.
Du mußt beweisen, dass bei diesem Sturz ein gesunder Wirbel den gleichen Schaden erlitten hätte - sonst wird das nix. Bei einem Sturz aus fünf Meter Höhe hätte die BG gezahlt, da mit Sicherheit auch ein gesunder Wirbel gebrochen wäre - aber bei einem Sturz auf glattem Boden, wohl nicht.
Dein Beispiel passt nicht ganz. Gelgeheitheitsursache wäre, wenn du die Säge anhebst und du hast einen Bandscheibenvorfall. Dann wäre es Zufall, dass du den Bandscheibenvorfall auf der Arbeit erlitten hast. Den hättest du jederzeit und überall haben können und die Tätigkeit auf der Arbeit war nicht für den Bandscheibenvorfall direkt verantwortlich. Daher soll dann nicht dein Arbeitgeber haften, sondern ganz normal deine Krankenversicherung.
Einen Schadensersatz wegen Verletzung der Streupflicht zu erstreiten, ist sehr schwer.
Eine Arbeitskollegin stürzte auf dem Weg zur Arbeit. Die BG zahlte und versuchte Regreß zu nehmen. Gleichzeitg verklagte die Kollegin den Eigentümer des Weges. Sie ist Volljuristin und war auch schon als selbständige Anwältin tätig - und mußte mit einem Vergleich vorlieb nehmen. Der Richter: "Wenn Sie wußten, dass bereits seit Tagen nicht gesteut wird, warum laufen Sie dann da lang? Weil kein anderer Weg zur Arbeit führt!?! Dann hätten Sie halt nochmehr aufpassen müssen!!"
Die BG hatte das Prozeßrisiko als zu hoch bewertet und nicht geklagt. In Hamburg, z.B., wurde keine einzige Klage gegen die Stadtreinigung wegen Verletzung der Streupflicht gewonnen.
Gute Besserung Loki
D. h. wenn das wirklich stimmt, dass der Heilungsprozess ohne die Erkrankung vorher abgeschlossen werden konnte, habe ich keine Chance? Ich bleibe auf meinen Schmerzen sitzen obwohl das nun mal ein Arbeitsunfall war? Könnte man das nicht auch andersum sehen, wenn der Unfall nicht passiert wäre, hätte ich keine Beschwerden. Zumal ich ja auch für meine Krankheit nix kann und nichts davon wusste. :-(
Gruß
Kralinho
Das ist wie mit dem Huhn und dem Ei. Was war zuerst da?
Kann man das nicht irgendwie beweisen, dass das auch jedem anderen "normalen" menschen hätte passieren können?
Das mit der Gelegenheitsursache und dem Zufall versteh ich aber nicht ganz. Ist ja klar, dass ich mich auch zu Hause durch einen Struz verletzen könnte. Aber das ist doch dann so ähnlich wie wenn ich zu hause und auch auf der Arbeit mit einer Säge hantiere und man mir dann sagt die Schnittwunde, hätte ich mir auch zu hause zuziehen können, das war nur Zufall. Es ist nun mal auf der Arbeit passiert.
Ich war auch schon bei einem anderen Gutachter.
Ich konnte außerdem auch nicht unbedingt was für den Sturz. Irgendjemand hat das Streuen verpennt, es behaupten mehrere aber, dass gestreut wurde. Ich weiß das die Sache dann auch nichts mehr die BG angeht. Ich hatte das ja auch dort gemeldet aber die haben sich abwimmeln lassen. Da ist meine Beweiskraft schwächer als die der anderen.
Ich will jetzt auch nicht mehrere Sachen zusammenschmeißen aber ich dachte ich erwähne das mal.