Brille durch Arbeitsunfall defekt, Chef will aber nicht der BG melden!
Brille durch Arbeitsunfall defekt, ich stand auf einer Anlegeleiter und reichte einem Kollegen Ware an. Dabei stoß ich mir den Kopf, was nicht so schlimm war. Aber die Brille ist runter gefallen und beide Gläser sind Kaputt. Chef will aber nicht der BG melden!
5 Antworten
Grundsätzlich ist die Berufsgenossenschaft für Verletzungen, die durch einen Arbeitsunfall entstanden sind, zuständig - nicht für Sachschäden. Wurdest Du bei dem "Unfall" verletzt? Falls nicht, ist es in dem Sinne kein Arbeitsunfall. Wenn beispielsweise Deine Arbanduhr dabei zu Bruch gegangen wäre, würde die BG Dir den Schaden auch nicht ersetzen.
...falls überhaupt ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegt. Wie es in der Frage beschrieben ist, sieht es eher nicht danach aus.
Entschädigungen aus Anlass eines Arbeitsunfalles hängen nicht von der Meldepflicht ab. Außerdem werden zwar keine Sachschäden erstattet, dafür aber Schäden an Körperersatzstücken. Dazu zählt neben Prothesen (Arm, Bein, Zähne) auch die Brille.
Dazu ist er aber Gesetzlich verpflichtet. Ruf doch mal selber bei deiner BG an und frage nach...
Echt unglaublich dass hier antworten gegeben werden obwohl man gar nicht informiert ist.
Selbstverständlich ist eine beim Arbeitsunfall beschäftigte Brille der BG zu melden.
Sie erstatten die Reparatur der Brille komplett.
Hallo,
was legnAkraD schreibt ist korrekt. Körperersatzstücke (Brille, Zahnersatz etc.) sind im Gegensatz zu sonstigen Sachschäden über die BG abgesichert. Einfach mal bei der zuständigen BG anrufen (einige haben ein Extra-Formular für Brillenschäden).
Grüße
bknupper
Nun frag ich mich was die BG mit Sachschäden zu tun hat? ... Müsste über die Versicherung deines Arbeitgebers laufen.
Das ist so nicht richtig, da eine Brille als Körperersatzstück gilt...
Okay, man lernt nie aus.
Hoi.
Der Unfall war nicht meldepflichtig, da hat dein Chef schon recht:
§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt entsprechend für Unfälle von Versicherten, deren Versicherung weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit voraussetzt.
Nun hast du aber einen relativ hohen Schaden erlitten, daher sollte dein AG die Meldung trotzdem machen. Er hat wahrscheinlich Angst, dass er einen Beitragszuschlag zahlen muß, wenn diese Kosten ihm angerechnet werden. Das aber ist halt sein Problem... Daher auch mein Tipp, wie BKNUPPER, wende dich direkt an die BG und bitte um Kostenerstattung.
Ciao Loki
Ausnahme Brille oder Zahnersatz.