bezahlen nur weil man nicht geantwortet hat?
hallo ich hätte mal eine frage ein bekannter hat letztens die bild am sonntag zugeschickt bekommen ohne sie irgendwie bestellt zu haben anbei lag ein brief das er sie jetzt jede woche zugeschickt bekäme bis er sie wieder abbestellt. mein bekannter hat darauf nicht reagiert und nun einige wochen später flatterte eine rechnung ins haus. nun meine frage sind solche mafia methoden in deutschland rechtens? ich meine wenn ich für jede zeitschrift die ich nicht haben will einen brief an den verlag schicken müsste wär ich ja tagelang beschäftigt
9 Antworten
Wenn du nichts bestellt hast und trotzdem was bekommst, brauchst du nix dafür zu bezahlen! Aber weil trotzdem viele Leute solche Rechungen bezahlen, fahren auf diese Masche immer mehr Betrüger ab!
Ich würde einen Brief dahin schreiben und denen mitteilen, dass die Zeitungen nicht bestellt wurden und zur Abholung bereit liegen. Die Rechnung sollte Dein Bekannter "zu seiner Entlastung" im Original zurück schicken.
Hallo, das Gleiche ist mir heute auch passiert. Rechnung vom Axel Springer Verlag über 9 € für 6 Ausgaben Bild am Sonntag. Dazu nicht mal ein Text, das bzw. wann wir die bestellt haben sollten. Habe jetzt eine kurze Mail geschrieben, dass wir das nicht wollen und falls sie uns die Zeitung doch schicken sollten wir von unserem Recht aus § 241 a BGB Gebrauch machen. Wenn man nämlich Leistungen erhält ohne diese bestellt zu haben, ist man weder verpflichtet diese zu bezahlen, noch verpflichtet bei Gebrauch/Verbrauch oder sonstigem Wertersatz zu leisten. Hintergrund: der der die Ware schickt handelt wettbewerbswidrig und soll dafür bestraft werden. Danke lieber Gesetzgeber!
Heißt, ich hätte nicht mal irgendwie reagieren müssen. Da ich mir aber weiteren Stress ersparen wollte, habe ich jetzt mal die Mail geschrieben. An alle denen so etwas zukünftig passiert: NICHT ZAHLEN!!!!!!! Auch nicht wenn Mahnungen kommen. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, MUSS Widerspruch eingelegt werden, dann gibt es eventuell (falls der Mahnende seinen Antrag nicht zurück nimmt)eine Gerichtsverhandlung in der der Leistungserbringen beweisen muss, die Leistung ungewollt erbracht zu haben :-) O
Und er hat niemals am Telefon "ja" gesagt?
Und er hat an keinem Preisausschreiben teilgenommen, bei dem er die Zeitung als Probeabo bekommen hat (mit der Maßgabe, nach spätestens zwei Wochen zu schreiben, wenn er sie da nicht mehr haben will)?
Er soll doch mal erst sein "Gewissen erforschen" - und dann gegebenenfalls nachfragen, ob sie denn überhaupt einen Vertrag vorzuweisen haben. Vielleicht klärt sich dann ja alles...
nein hat er nicht die sache hat sich jetzt auch erledigt er hat einen brief an bild am sonntag geschrieben und mit rechtlichen schritten gedroht wenn er weitere rechnungen zugeschickt bekommen würde. promt kam auch schon die entschuldigung zurück und das sie gar nicht wüßten wie so ein "mißverständnis" zu stande käme ha ich sag nur mafia-methoden
Wenn möglich, Annahme verweigern, also wenn die Zeitung kommt dem Zusteller Annahmeverweigerung kundtun. Er muß dann die Zeitung zurückgeben. Falls er zu einer Zeit kommt, wo man ihn nicht sieht, dann einen Zettel an den Briefkasten "keine Bildzeitung!" Der Zusteller muß sich daran halten, ist wie mit Werbung, die nicht erwünscht ist. Falls Du die Zeitung behälst kann vielleicht ein stillschweigendes Einverständis und somit ein ABO entstehen.