Schulden kann Anwalt selbstauskunft verlagen, trotz regelmäßiger Zahlung?

5 Antworten

Erst einmal muss du gar nichts und wenn eine Ratenzahlung besteht und du deine Pflicht nach kamst und immer gezahlt hast gibt es keinen Grund zur einer Erhöhung oder neu Vereinbarung

Ergänzung zu @ReginaChester:

Das ist durchaus ein gängiges Spiel von Anwälten und Inkassos. Warum? Die Antwort ist relativ einfach: Mit jeder neuen Vereinbarung und Verhandlung wollen sie dir neue Rateneinigungsgebühren und ähnlichen Quatsch aufzwingen. Damit verdienen die Geld quasi fürs Nichts-Tun.

War die ursprüngliche Schuld bereits tituliert? Was genau hat der Anwalt bisher schon an Gebühren verlangt? Hast du eine aktuelle Forderungsaufstellung?

Manches Mal kommt man solchen Pappenheimern bei, indem man ihnen klar macht, dass sie die wilden gebühren nicht fordern dürfen, dass man auf den existierenden Rateneinigungsvertrag pocht. Dann haben diese Anwälte die Wahl: Akzeptieren, wie es ist und dich in Ruhe deine Raten zahlen lassen (wahlweise auch mehr) oder es eskalieren lassen und damit Geld verlieren.

Wie gesagt geht es dabei gar nicht um die Erhöhung der Rate selbst, dass du schneller fertig wärst. Es geht denen nur darum, Gründe zu finden, neu zu verhandeln und sobald du einsteigst, bist du nochmal einige hunderter an neuen Gebühren los.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sauzahn123 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 09:13

Es bestand aus damaligen Zeiten ein Mahnbescheid, nach dem Mahnbescheid hatte ich dann die Zahlungsvereinbarung getroffen. Ich war die letzten jahre alleinerziehend und hatte nie viel Geld zur Verfügung deshalb zieht sich das ja auch. Zinsen werden mir keine weiteren in Rechnung gestellt.

mepeisen  02.11.2018, 09:16
@sauzahn123

Und wie hoch war die Schuld?

Wie gesagt: Es soll auch nur darum gehen, mal zu durchleuchten, ob der Anwalt seriös arbeitet oder ob er dich im grunde schon die ganze Zeit abgezockt hat.

Sprich: Geht es dem Anwalt nur drum, mehr Geld zu verdienen, indem er eine neue Verhandlung provoziert, oder will er wirklich einfach nur die Sache abschließen. Das gilt es zu unterscheiden.

sauzahn123 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 09:42
@mepeisen

Die Hauptschuld lag bei 7.000 Euro, Manbescheid,Zinsen bis zur Ratenzahlungsvereinbarung sind es 10.786€ gewesen davon habe ich bis jetzt 5.635 € bezahlt, offen sind jetzt noch 5151€

Eine Selbstauskunft ist grundsätzlich bei Eingehung eines langfristigen Schuldverhältnisses zulässig, wirklich verpflichtend würde es über z.B. § 18 KWG werden, doch andererseits ist es eine Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmtheit, wenn bei einer vereinbarten und vereinbarungsgemäß geleisteten Ratenzahlung eine Selbstauskunft gefordert werden könnte. Meines Wissens steht deshalb im Rahmen des Zivilrechts dem Gläubiger eine Selbstauskunft nur über eine Vermögensauskunft zu, was aber das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 802c ZPO erforderte. Hier besteht nicht einmal Verzug.

Meine Empfehlung, sofern nicht aus dem Ratenvertrag selber eine Verpflichtung zur Erteilung einer Selbstauskunft eingegangen wurde (Vertrag lesen!):

"Sehr geehrter Herr ...,

einer einvernehmlichen Erhöhung der monatlichen Rate auf 100 € bin ich bereit zuzustimmen, durch Abgabe einer Selbstauskunft aber sähe ich meine informationelle Selbstbestimmtheit in einem nicht angemessenen Rahmen beeinträchtigt.

Die einzige über § 18 KWG hinausgehende Pflicht zur Erteilung einer solchen Auskunft gegenüber Gläubigern seitens Schuldner im Rahmen des zivilen Rechts bei einem laufenden Vertrag auf Ratenzahlung sähe ich über § 802f Abs. 1 ZPO gegeben, was aber die Erfüllung der Bedingungen nach § 802c ZPO voraussetzte und amtlich abzugeben wäre, nicht direkt an den Gläubiger. Sofern Sie mir nicht nachweisen können, daß eine Pflicht zur Abgabe bestünde, verbliebe ich gerne bei einer einvernehmlichen Anhebung der Raten auf 100 €.

Mit freundlichen Grüßen

... "

sauzahn123 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 09:16

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe.....

mepeisen  02.11.2018, 09:15
wirklich verpflichtend würde es über z.B. § 18 KWG werden

Schuldentilgung über Anwälte hat nichts mit Krediten zu tun.

Meines Wissens steht es deshalb im Rahmen des Zivilrechts dem Gläubiger,eine Selbstauskunft nur über eine Vermögensauskunft zu, was aber das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 802c ZPO erforderte. Hier besteht nicht einmal Verzug.

Das ist allerdings vollkommen korrekt. Zustehen tut dem Anwalt exakt nichts. Es ist ansonsten halt "Verhandlungssache" und wie ich hier schon schrieb: Der tiefere Sinn beim Anwalt besteht nur darin, neue Gebühren zu verdienen. Deswegen sollte man - wenn möglich - jedwede Art von Neuverhandlung abblocken.

Einem Anwalt muss man ansonsten denke ich so verklausuliert nicht schreiben. Einfach nur ein klaren "Es gibt einen bestehenden Ratenvertrag. Ich bin gerne bereit, die Rate auf 100€ zu erhöhen. Eine Übernahme jedwedeer weiterer ateneinigungsgebühren u.ä. stimme ich nicht zu. Die Abgabe einer Selbstauskunft verweigere ich. Diese steht Ihnen ganz grundsätzlich auch nicht zu. Akzeptiere sie oder nicht, sollten Sie die Rateneinigung einseitig grundlos aufkündigen, werde ich mich mittels Anwalt gehgen etwaige bereits erhobene Gebühren zur Wehr setzen."

PolluxHH  02.11.2018, 09:29
@mepeisen

§ 18 KWG hatte ich nur eingeführt, da ich es allgemein zivilrechtlich und nicht fallbezogen geschrieben hatte, also inkl. Kreditwesen. Dann erst folgte die Deduktion.

Ansonsten war die "verklausulierte" Formulierung dem Umstand geschuldet, daß ich es freundlich halten wollte. Natürlich ginge es auch einfacher, nämlich über "ich sehe keinen Anspruch auf Erteilung, also verweigere ich sie", nur klingt "verweigern" immer so unfreundlich / feindlich und die "einfache" Formulierung könnte dem Anwalt signalisieren, daß man es nur meine, sich aber nicht informiert habe. Auf der Basis könnte es zu einem ärgerlichen Schriftwechsel kommen, dem man durch eine verklausulierte Formulierung entkommen könnte, ohne dabei zu "unhöflichen" Formulierungen greifen zu müssen. So war mein Ansatz bei Abfassung.

Vermutlich läuft das schon länger (JAHRE) und er will langsam zum Abschluss kommen und weiterhin die Mini-Raten nerven ihn. Es muss längst MEHR machbar sein. Beförderung - mehr Geld o.ä..

Bist du ihm gegenüber ausweispflichtig über deine aktuellen Einkünfte? Nein. Er ist jetzt ein gewöhnlicher Gläubiger - nix weiter. Solange du der Ratenzahlungsvereinbarung nachkommst kann er dir nichts.

mepeisen  02.11.2018, 09:09
und er will langsam zum Abschluss kommen und weiterhin die Mini-Raten nerven ihn

Das ist extrem selten der Fall. Im Gegenteil: mit jedweder Verhandlung verdient der Anwalt nochmal hunderte Euros an gebühren (je nach Forderungshöhe). Und es geht ihm ausschließlich darum. Gründe zu finden, die existierende Vereinbarung aufzukündigen und mittels neuer Unterschrift neue Gebühren zu fordern.

Die Buchhaltung ist ansonsten bei großen Kanzleien voll automatisiert. Ob das dann am Ende 10 Raten sind oder 100 Raten, das juckt den Anwalt exakt gar nicht. Der hat damit keine messbaren Mehrkosten.

sauzahn123 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 08:17

Vielen Dank

sauzahn123 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 08:16

Genau es geht schon länger so war auch eine große Summe, ich will es ja auch weiter zahlen, und auch gerne mehr. Der Rechtsanwalt versucht mich unter Druck zusetzen noch mehr zu bezahlen. Wie gesagt bin ja auch zu mehr bereit, will nur diese Auskunft nicht ausfüllen, und er sagt ich muss!

Wir kennen deinen Vertrag nicht, den du mit dem RA geschlossen hast. Was steht denn zur Ratenüberprüfung o.ä. dazu drin?

Spreche mit dem Anwalt und schlage ihm 100€ vor. Das ist ja schon sehr viel Geld. Wie hoch ist denn deine Rechnung???

sauzahn123 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 09:09

Es sind noch ca 5.000 € offen, als ich damals die Ratenzahlung vereinbart habe war das Anwortschreiben.

Zu ihrem Schreiben vom..... teilen wir ihnen mit das unsere mandatin bis auf jederzeitigen Wiederruf mit der Rate ...... einverstanden ist. Für den fall der pünktlichen ratenzahlung verzichtet undere Mandantin für die Zukunft auf weiter anfallende Zinsen.

Lukas220999  03.11.2018, 19:52
@sauzahn123

Da steht ja, dass es jederzeit Widerrufen werden kann.