Brief an Die Staatsanwaltschaft, wie verfasse ich ihn am Besten?
Hallo zusammen,
einem Bekannten sind folgende Delikte vorgefallen.
seine Ex hat seinen Mietvertrag, etliche Kontoauszüge, schlüssel seiner mietwohnung, Fahrzeugbrief, tüv Bericht seines Autos bei sich zuhause, will sie aber nicht mehr rausgeben, da ihr an den Ohren gekommen ist, dass er demnächst heiraten wird.
Vor zwei Tagen hat sie sein hinteren Kennzeichen Geklaut, dies ging alles vor der Polizei.
Er war auch beim Straßenverkehrsamt um einen neuen Fahrzeugbrief zu erhalten, sowie neue Nummernschilder, leider ging das nicht da die ex seine Gegenstände im besitz hat.
Sie steht in keinerlei unterlagen als Besitzerin oder Eigentümerin.
Daher ist dies ein Diebstahl nach $242 Stafgesetzbuch.
Wir haben ihr einen Brief Per Einschreiben Rückschein zugeschickt, zum Befehl der Rückgabe der Gegenstände, doch leider hat sie diesen Brief der Annahme verweigert.
Nun müssen wir einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben, wie könnte man diesen am Besten verfassen.
Das problem ist, er kann mit dem Auto nicht mehr fahren, da einer der Kennzeichen fehlen, er kommt auch nicht mehr zur Arbeit.
3 Antworten
Das ganze Zeug, dass sie von ihm hat: Auf Herausgabe klagen - Zivilgerichtssache.
Kennzeichen klauen -> Straftat.
Nein, es ist kein Diebstahl, denn sie hat sie sich nicht angeeignet (außer dem Nummernschild), sie gibt sie nur nicht heraus. Das ist ein Unterschied.
Was ihr da von der StA wollte, ist mir nicht klar, denn außer dem Diebstahl des Nummernschildes gibt es keine Straftat.
Man geht zur Zulassungsstelle und erklärt den Fahrzeugbrief und den Schein für entwendet; evtl. wollen die ein Aktenzeichen von der Polizei und dort wurde der Diebstahl ja angezeigt. Dann gibt es neue Dokumente und neue Schilder.
Warum geht ihr nicht einfach zur Polizei, erstattet Anzeige und gebt zu Protokoll, was ihr wisst.
Wegen den einbehaltenen Gegenstände müßt ihr auf Herausgabe klagen. Damit hat die Staatsanwaltschaft ohnhin nix zu tun, die interessiert sich nur für die Straftat.
Was soll denn da kommen? Die Polizei wird sie zur Vernehmung bitten, die Ermittlung geht ihren Gang.
Wegen den einbehaltenen Sache müßt ihr klagen, da hilft die Anzeige nicht. Der Diebstahl betrifft nur das Nummernschild. Alles andere müßt ihr zivilrechtlich klären.
Okay vielen Dank
Kannst du schreiben wie du willst. Nur solltest du den Unterschied zwischen "Verdacht" und "Beweis" mal nachschlagen.
Das meiste ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da muss man selber klagen
Die anzeige ist raus aber von ihr kommt einfach nichts...