Massiver Ärger mit der KOHL KG seint nunmehr 12 Jahren!
Guten Tag,
die Firma Kohl KG hat eine Kontopfändung durchgeführt. Grundlage hierzu ein Vollstreckungsbescheid aus 2002, welchen sie, da zwischenzeitlich im Hause des Inkassounternehmen verloren, beim Mahngericht AG Mayen als Zweitschrift anforderte. In all den Jahren erhielt ich hin und wieder dubiose Schreiben der Kohl KG mit Drohungen, wirren Betragsangaben. Fehler der Kohl KG ist den damals noch offenen Betrag (ca. 500 DM) nach Euroumstellung 1:1 umgerechnet zu haben. Dies habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, aber nie Reaktion erhalten. Daher reagierte ich auch nicht auf die "Drohbriefe". Letzter aufgerufener Betrag der Kohl KG waren ca. 3.400,- Euro. Nun Ende April die Kontopfändung. Meine Bank teilte mit, dass 1300 Euro gepfändet wurden. Wie kann das sein? Diese habe ich dann da Deckung vorhanden überwiesen damit das Konto wieder frei wird um leben zu können. Miete etc mussten ja auch bezahlt werden. Eine Ausfertigung des PfüB habe bis heute nicht erhalten, dafür ein Schreiben der Kohl KG in welchem ich aufgefordert werde, nachdem nun ja ein Teilbetrag beglichen wurde (?!), den noch offenen Betrag von ca 1900 Euro bis 22.5. zu begleichen da ansonsten das Verfahren weiter betrieben werden muss. Sie beziehen sich auf § 367 BGB.
Wie gehe ich hier nun vor? Sofort anwaltlich vertreten lassen? Ratenzahlung für den Restbetrag beantragen (Kommt einer Schuldanerkennung gleich)? Ich habe niemals eine Rückmeldung auf mein damaliges Schreiben bekommen wegen falscher Umrechnung. Die Beträge sind hahnebüchen. Macht es Sinn die Geschäftsführer direkt anzuschreiben und mit Klage zu drohen wenn die Bemühungen der KOHL KG nicht sofort eingestellt werden? Können die am Monatsende wieder das Konto pfänden? Möchte das Konto nicht ein P-Konto wandeln lassen.
Fragen über Fragen...wer kann mir diese beantworten oder einen Rat bezüglich der weiteren Vorgehensweise geben? Vielen Dank vorab.
1 Antwort
Hallo Zigel,
ich denke, dass Sie die Angelegenheit unbedingt von einem Anwalt regeln lassen sollten. Schon alleine wegen des erheblichen Zeitraums und der unfassbar hohen Forderung. Vielleicht ist die Forderung sogar verjährt? Auf keinen Fall sollten Sie weitere Zahlungen leisten, ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Und wenn, dann ausschließlich mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt".
Ihre bisherige Zahlung könnte tatsächlich als Schuldanerkenntnis gelten. Sie sollten vorsorglich - per Einschreiben mit Rückschein - Widerspruch gegen die Forderung einlegen und UNBEDINGT darauf hinweisen, dass die geleistete Zahlung unter Vorbehalt erfolgt ist. Dann schreiben Sie noch dazu, dass sich Ihr Anwalt bei der Kohl KG melden wird.
Die Kohl KG arbeitet meiner Meinung nach mit dubiosen Praktiken. Geschäftsführer der Kohl KG ist Rechtsanwalt Bernd Krziscik. Wenn das Inkassobüro mit ihrer Forderung nicht weiterkommt, gibt die Kohl KG die Forderung an die Anwaltskanzlei des Bernd Krziscik weiter, um die Forderungen einzutreiben. Er spielt sich also selbst zu und sorgt dafür, dass eben KEINE ordentliche Prüfung des jeweiligen Vorfalls erfolgt. Ob dies rechtlich überhaupt in Ordnung ist, weiß ich nicht. Fest steht aber, dass seriöse Inkassobüros so nicht arbeiten.
Wenn Sie im Internet recherchieren stellen Sie fest, dass die Kohl KG die "Schuldner" grundsätzlich vor "die Wand" laufen lässt. Man ignoriert die Gegenargumente der Betroffenen ganz bewusst. Ich selbst habe ebenfalls Ärger mit denen und kann dies nur bestätigen. Nach den Aussagen der Betroffenenr führt die Kohl KG dazu unberechtigt Kontopfändungen durch. Sie überweisen erst Cent-Beträge um das Konto zu prüfen und dann pfänden sie das Konto. Es stellt sich die Frage, ob man sich nicht an die Anwaltskammer und/oder den Bundesverband der Inkassounternehmen wenden sollte. Bei Ihnen scheint es mir so zu sein, dass man die Angelegenheit bewusst hat "ruhen" lassen, um höhere Gebühren fordern zu können? Viel Geld also, für wenig Arbeit. Denn die Kohl KG kauft meines Wissens die Forderungen auf.
Also gehen Sie lieber heute als morgen zum Anwalt, damit Sie Ihr Konto wieder freibekommen. Es wäre schön, wenn Sie über den Ausgang berichten könnten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ich bin wirklich sehr gespannt und drücke fest die Daumen :)
Hallo,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Mein Girokonto wurde sofort nachdem ich die Zahlung über meine Bank veranlasste wieder freigeschaltet.
Habe dann die ganze Zeit auf die Ausfertigung des PfüB für mich gewartet. Dieser kam bis heute nicht, lediglich das Schreiben der Kohl KG die Restzahlung anzuweisen (Wie bereits beschrieben). Die Bank sagt 1300 Euro mussten überwiesen werden also gehe ich davon aus dass dies auch die Summe auf dem PfüB war. Aktuell müsste die Kohl KG dann doch nicht mehr das Konto pfänden können. Hätten sie lt. PfüB mehr Geld pfänden lassen können hätten sie es doch sicherlich getan?! 1900 Euro soll ich jetzt noch zahlen. Werde wie von Ihnen geraten einen Brief an Kohl KG verfassen und einen Anwalttermin vereinbaren. Ich denke auch, dass die Kogl KG hier rechtlich auf sehr wackligen Beinen steht und agiert - wenn überhaupt noch legal...die aufgerufenen Zinsen sind Wucher (Doppelte Höhe des aktuellen Basiszins), die Beträge variieren in jedem Schreiben, auf den Fehler den Ursprungsbetrag bei Euroumstellung falsch umgerechnet zu haben wurde bis heute nicht reagiert, Zinsen älter 3 Jahre dürfen nicht berechnet werden, und da zwischenzeitlich 3 Jahre nicht versucht wurde zu vollstrecken ist denke ich die Forderung verjährt.
Ich berichte!