Schüler Bafög und eigene Wohnung mit 18

5 Antworten

Hi,

Diese Schulformen werden nur gefördert, wenn Ihr nicht mehr bei den Eltern wohnt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Schulweg ist zu weit vom Elternhaus

es liegt ein eigener Hausstand vor und es werden eigene Kinder von Euch betreut

Ihr seid verheiratet oder geschieden

Liegen diese Voraussetzungen nicht bei Euch vor, so besteht kein Anspruch auf Schüler BAföG. Ersatzweise besteht aber bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II. Lebt Ihr noch bei den Eltern, so besteht überhaupt kein Anspruch.

Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn an 3 Wochentagen eine Wegzeit für Hin- und Rückfahrt von mindestens 2 Stunden anfällt. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten auf Verkehrsmittel, als auch der Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen. Es zählt dabei jedoch immer die günstigste Verkehrsanbindung, so dass in Kauf genommene Umwege nicht in die Berechnung mit einfließen dürfen.

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

--> Das heißt es kommt nicht auf dei Kilometerzahl an, sondern auf deine Wegdauert von Elternhaus zur nächstmöglichen (!!) Schule.

--> Wenn du diese Voraussetzungen hast, dann wird das Einkommen deines Elternteils angerechnet und es kann auf Bafög von 0€ hinauslaufen.

--> Möglicher Höchstsatz wären 465€. Halbwaisenrente wird zum Teil angerechnet und wird gemindert.

--> 380-450€ Warmiete (da kommt noch mind. Strom und Wasser dazu) wirst du dir nicht mal mit Bafög leisten können. Als Schüler brauchst du auch keine eigene Wohnung und ein WG-Zimmer wäre angebracht. Als Maßstab: in Bafög sind 229€ für Warmmiete drin. Mehr solltest du also nicht ausgeben und schon gar nicht fast das doppelte. Sonst verhungerst du.

--> Extra Wohngeld gibt es nicht. In den möglichen 465€ Bafög sind ja bereits 229€ für Miete drin. Gibst du mehr aus ist das dein Privatvergnügen.

In Deinem Alter ist in erster Linie Dein Elternteil unterhaltspflichtig. Wobei es sich aussuchen kann, ob es Dir Bargeld gibt oder Dir Kost und Logis bietet.


Um meinem Fall noch etwas zu präzisieren:

Entfernung Elternhaus-Schule: ca 33-35 km

Entfernung Mögliche Wohnung-Schule ca. 0,5-1,5km

Unterstützung könnte ich nur von meiner Mom bekommen und die verdient zu wenig um auch nur Steuern zahlen zu müssen. Wäre in meinem Fal fals Bafög nicht klappt auch Wohngeld möglich? Bin zudem aufgrund einer Hornhautverkrümmung schwer Sehbehindert mit einem Grad von 90 jedoch nicht Pflegebedürftig 

Entfernung Elternhaus-Schule: ca 33-35 km

je nach Situation & Fahrplan der öffentlicher Verkehrsmittel in Deiner Region ist diese Entfernung noch zumutbar & damit käme Bafög überhaupt gar nicht in Frage.

Wenn es außerdem eine vergleichbare Schule gibt, die vom Elternhaus näher oder besser zu erreichen ist, wäre sogar ein Schulwechsel zumutbar, bevor Dir Bafög zusteht.

Wohngeld kommt für Schüler ohne Einkommen ebenfalls nicht in Frage.

Bitte Dein Elternteil, Dich zu unterstützen - bis zum Ende der ersten Ausbildung ist es nämlich noch für Dich zuständig. Eine Wohnung muss allerdings nicht bezahlt werden - Du hast ja ein Dach über dem Kpof.

Schülerbafög stünde Dir vlt zu, wenn

die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html