Welche Regeln gelten für einen Schneepflug?
Wir haben hier ewig Ärger mit dem Schneepflugfahrer: während der Woche kommt er nicht vor 9 Uhr, am Sonntag ist er aber spätestens um 6 Uhr morgens schon dreinmal auf- und ab gefahren. Uns gegenüber ist ein freies Feld, aber er räumt die ganzen festen Brocken immer quuer in unsere Einfahrt und in den Gehsteig, den wir zu schaufeln haben. Wir beschweren uns regelmäßig direkt bei ihm, dann bei der Gemeinde, das bringt alles gar nichts. Was könnte man sonst noch tun?
3 Antworten
Dem Fahrer ggf. helfen die Räumrichtung an seinem Fahrzeug zu drehen ehe dieser bei Euch vorbei kommt.
Die Regeln (Räumplan) für den Schneepflug erstellt die zuständige Verwaltung. Der Einsatz erfolgt in aller Regel nach der Dringlichkeit. Z.B. erst Haupstrassen, dann Nebenstraßen und zum Schluß Stichstraßen oder kleinere Anliegerstraßen. Zum effektiven Betrieb des Pfluges ist eine gewisse Grundgeschwindigkeit unabdingbar. Dabei kommt es zwansläufig zur Beeinträchtigung von Zufahrten oder Hauszugängen. Dies ist zumutbar und muß im Interesse der Sorge für die Allgemeinheit hingenommen werden.
Der Schneepflug räumt den Schnee zu der Seite, auf der er fährt. Und wenn der Schnee auf dem Gehweg landet, den ihr zu räumen habt, dann solltet ihr daran denken, daß offiziell die Räumpflicht bis zur Straßenmitte geht, der Schneepflug euch also im Grunde Arbeit abnimmt. Da solltet ihr mal ins Gesetz reinschauen.
Nein die Räumplicht geht nicht bis zur Strassenmitte die gilt immer nur für den Gewehg und da reicht es wenn genügend platz ist damit zweiPersonen aneinader vorbei kommen. Es wäre ja auch lebensgefärhlich wenn man als Anwoher eine befahrene Straße räumen müsste,