Wann ist die Gehaltszahlung fällig, wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu geregelt ist?
Hallo,
ich arbeite als Honorarkraft und am Ende November 2015 habe ich eine Rechnung ausgestellt.
Bis jetzt (14.12.2015) habe ich mein Gehalt noch nicht da. Ich bin Alleinerziehende mit 2 Kindern und habe keine Lust auf Mahnungen, wenn ich meine Rechnungen nicht rechtzeitlich zahlen kann und auch nicht das Geld für das Essen habe.
Wenn es im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, bis wann soll ich mein Gehalt bekommen ?
Gibt es irgendwelche Regelungen oder Gesetze dafür ?
Danke für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Metamorfosa
8 Antworten
Wenns nicht drin steht, ist es meist Anfang des nächsten Monats.
Also z.B. Dezember Gehalt wäre dann bis zum 05.01.2016.
Ist aber bei vielen Firmen anders geregelt, vielleicht einfach nachfragen oder das 1. Gehalt abwarten
Im Regelfall jeweils am Monatsende.
Aber wenn Du für Deine Tätigkeiten Rechnungen ausstellst, dann ist das kein normales Angestelltenverhältnis.
Die Gehaltszahlung muss spätestes am letzten Arbeitstag des laufenden Monats stattfinden.
Sind Sie selbstständig oder angestellt, bitte?
Sie beschreiben eine Scheinselbständigkeit. Gehen Sie mit Ihrem Vertrag zu Ihrer Gewerkschaft!
Warum Scheinselbstständigkeit?...Ich muste Gewerbe melden und alles andere wie Sozialversicherung, Finanzamt... und suche weitere Stunden bei anderen Arbeitgebern..
Du hast gar keinen Arbeitsvertrag als Honorarkraft. Entsprechend bekommst du auch kein Gehalt, sondern eben ein Honorar. Das Honorar sollte zügig nach Eingang der Honorarrechnung beglichen werden. Aber wenn der Auftraggeber wirtschaftlich klamm ist oder eine suboptimale Zahlungsmoral hat, kann das schon dauern.
Wenn du deine Rechnung gleich mit einem plausiblen Zahlungszielversiehst, sagen wir mal 2 Wochen,kannst du nach Ablauf sofort das gerichtliche Mahnverfahren betreiben.
Ich musste mich selbsständig machen, also bin selbstständig und im Vertrag steht, wie viel ich pro Stunde bekomme, aber nicht wann.