Beweisvideo bei Kündigungsabgabe?
Hi, ich habe heute meine Wohnung gekündigt, sodass ich noch mit den üblichen 3 Monaten Frist zum Ende Oktober ausziehen kann, denn es ist ja der 3. Tag des Monats.
Nun ist mein Vermieter im Moment im Urlaub.. um sicherzugehen und da ich keine Zeugen organisieren konnte, habe ich ihm die Kündigung direkt in den Briefkasten geworfen und mich dabei gefilmt. Das heißt ich habe einen Film, auf dem zu sehen ist, wie ich die Kündigung in einen Briefumschlag stecke der an ihn adressiert ist, und ihn dann in seinen Briefkasten werfe. Man kann im Video die Kündigung und alle Adressen gut sehen.
Denkt ihr, das ist rechtlich genauso gut wie ein Zeuge? Man kann an der Videodatei ja sehen, wann sie aufgenommen wurde.
3 Antworten
Das ist auf jeden Fall sehr ungewöhnlich. Videos lassen sich manipulieren, daher will ich keine Prognose abgeben, wie im Streitfall ein Gericht entscheiden könnte.
Weißt du denn erst seit heute, dass du kündigen willst? Ansonsten wäre es sinnvoller gewesen, die Kündigung früher abzugeben - entweder persönlich übergeben und den Empfang quittieren lassen oder per Einwurf-Einschreiben.
OK, dann ist das nachvollziehbar. Wie ist dein Verhältnis zum Vermieter? Rechnest du damit, dass er dir Steine in den Weg legen will?
Ich habe eigentlich kein Verhältnis zu ihm, hatte immer nur mit seiner Schwester zu tun. Eigentlich sind die beiden ganz ok, gab jedenfalls bisher keine Probleme. Ich hoffe das beste
Ob das Video im E-Fall als Nachweis gilt, da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Aber hoffen wir mal. Das Dein Vermieter auch so glaubt das die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
Ein Vermerk auf dem Umschlag "eingeworfen am ... um ... Uhr" wäre vielleicht besser gewesen.
1. wenn du eine 3monatige Kündigungsfrist hast, hätte die Kündigung zum Ende Oktober bis zum 31.7.2016 beim Vermieter sein müssen.
2. ein Video auf dem du irgendeinen Umschlag in irgendeinen Briefkasten wirfst hilft dir im Streitfall nicht weiter. Immer per Einschreiben versenden.
Immer per Einschreiben versenden
Wenn die Zeit knapp ist kann das aber zu spät sein. Dokumentierter Einwurf ist da schon besser.
1. wenn du eine 3monatige Kündigungsfrist hast, hätte die Kündigung zum Ende Oktober bis zum 31.7.2016 beim Vermieter sein müssen.
Falsch. Der dritte Werktag ist der "Stichtag".
Ja leider, denn ich habe heute mittag erst den Termin zum Unterschreiben eines anderen Vertrags gehabt. Es war noch nicht sicher, ob ich die neue Wohnung bekomme, da noch ein paar Fragen im Raum standen.