Beweise vor Arbeitsgericht--> Arbeitszeugnis?
Hallo,
mein AG hat mir ein Zeugnis mit Note 4 ausgestellt, was nicht der Wahrheit entspricht. (Habe ich prüfen lassen). Nun bat ich freundlich um Korrektur, wurde nicht gemacht vom AG und abgelehnt.
Ich habe dann "meinen guten" Mitarbeitern in der Firma die Mail geschrieben. (Ich war Leider der Abteilung Finanzen) und diese befragt, warum mein Verhalten schlecht sei.
Im Zeugnis wurde mein Verhalten bemängelt, nicht die Leistung. Die Mitarbeiter haben in der Mail geschrieben, dass ich einer der besten Mitarbeiter der Firma war, mit Kompetenz und einer guten Personalführung. Das haben die meisten Mitarbeiter auch von mir gehalten.
Ich möchte nun zum Arbeitsgericht und Klage erheben, ist das möglich, dass ich die Mails vor Gericht als Beweis vorlege?
Danke
marc
3 Antworten
Vorlegen musst du erst einmal gar nichts und solltest du auch nicht. Du bzw. dein Anwalt müssen erst einmal eine schlüssige Klage formulieren. Beweismittel sind prozessual erst der nächste Schritt. Vor dem Arbeitsgericht wird auf Klageeinreichung erst einmal ein Gütetermin bestimmt. Bis zu diesem Termin müssen keine großartigen Schriftsätze ausgetauscht werden. In dem Gütetermin geht es einzig und allein um die Frage ob eine gütliche Einigung möglich ist. Scheitert diese, kommt es zu einem Kammertermin. Bis zu dem Kammertermin muss jede Seite dem Gericht vortragen.
Wenn der Arbeitgeber dir ein Zeugnis mit der Bewertung vier ausgestellt hat, ob liegt es ohnehin grundsätzlich dem Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen warum nur eine ausreichende Benotung. Umgekehrt ob liegt dir der Beweis respektive die Darlegung dafür, wenn du eine Benotung besser als befriedigend wünschst.
Deine Position klingt erst einmal nach einer Führungsposition. Da ist ein ordentliches Zeugnis für dein Lebenslauf absolut zielführend. Ich würde erst einmal den außergerichtlichen Weg ausreizen. Schlage dem Arbeitgeber ein konkret durch formuliertes Zeugnis vor. Dieses Zeugnis solltest du dir von einem Profi erstellen lassen. Vorlagen im Internet findest du viele, aber diese Vorlagen werden einer Führungsposition noch nicht einmal ansatzweise gerecht.
Anbei ein Link mit einigen vertiefenden Informationen zum Zeugnis
Du kannst alles vor Gericht vorlegen. Bevor du klagst, solltest du den AG informieren. Evtl. knickt er dann doch ein. Richter sind idR Arbeitnehmerfreundlich und Zeugnisse müssen wohlwollend ausgestellt sein. Das wird dein AG wissen.
Du kannst ihm auch Korrekturen zusenden, wie du es gerne hättest.
Und ihm ankündigen, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, falls er nicht darauf eingeht.
Hoffentlich hast du eine Rechtschutzversicherung.
Ja, wohlwollend ist eine gute 3. Damit kann ich gut leben. Allerdings nicht mit einer 4 oder gar einer 5 und schlechten Formulierungen zum Abgang. Daher denke ich, dass ich da auf jeden Fall Klage erheben werde.
die brauchst du gar nicht, ein rundweg negatives Zeugnis darf gar nicht ausgestellt werden.
Würd mich freuen, wenn du mich kontaktierst, du könntest ja mein Zeugnis anschauen und eben Formulierungen verwenden, dann kann ich es vorschlagen. ich denke, du hast die notwendige kompetenz dazu.
Hey StudentHN
Du möchtest dein Zeugnis von einer anonymen Person schreiben lassen und das deinem Chef zur Unterschrift vorlegen?
Autsch-das ist ein gefährlicher Weg.
Was machst du wenn die Unterschrift verweigert wird-deinen Chef erpressen?
Wir bereits gesagt wurde:
Derartige Beuteilungen dürfe keinen negativen Inhalt haben. Warum dem doch so ist kann mehrere Gründe haben (die wir nicht kennen) und ich möchte nicht spekulieren.
Was du vorhast ist unglaublich und der Richter würde sich sehr dafür interssieren-das aber nicht zu deinen gunsten.
Kläre dein Problem mit deinem Chef vor Ort.
Was du hier planst ist unsinnig und wertlos,derart gefakte Papiere gehören in keine Akte.
Das sind doch nur Feinheiten die er geändert haben will, beim Anwalt zahlt er 250 Euro, ich mach das für lau..ist keine Urkundenfälschung sondern ein Vorschlag, den er seinem Chef vorlegt..kleine Nuancen mehr nicht.
Das sind keine gefakte papiere, sondern richtige emails von firmenmitarbeitern, die eben gegen diese beurteilung sind und mich besser beurteilen und auch vor gericht aussagen machen können zu meiner beurteilung. es sind keine gefakten akten oder sonst was. du verwechselst was hier!
Hey KKausK
Korrektur ok- Verbesserung auf Verlangen nein!
Ist die Beurteilung eine 4 dann ist dem so-nur muss das entsprechend formuliert sein.
Schreibe ich Beurteilungen habe ich mich an Form und Regeln zu halten-schön reden und lügen gehören nicht dazu.
Hey StudentHN
Lese bitte richtig.
Mit gefakt meine ich eine von dir vorbereitete Beurteilung mit der Forderung an deinen Chef die zu unterschreiben. Wenn er sich entschließen sollte neu zu schreiben dann ohne deine zuarbeit.
Mails vor Gericht sind problematisch-die lassen sich tatsächlich bearbeiten und somit auch faken.
aber versteckte info in ein gutes Zeugnis reinschreiben, er sei als Mitarbeiter zu Bürgerfreundlich gewesen, geht auch nicht, da gibts vom Richter einen Hammer für
Du hast als A N das Recht ein Zeugnis abzulehnen und einen Verbesserungsvorschlag zu machen. Dieser kann abgelehnt werden , dann entscheidet das ein Arbeitsgericht und da stehen seine Chancen sehr gut...weil die Endnote gut ist und da gehören keine versteckten Infos mit negativem Inhalt rein...
Hey MKausK
Kein Richter kann mir vorschreiben wie ich einen Mitarbeiter zu bewerten habe-ich muss mich lediglich an die Vorgaben der Formulierungen halten und mich wohlwollend zeigen. Was hätte ich davon ihn ganz bewusst schlecht zu bewerten-nichts!
War die Leistung schlecht-ist das Zeugis entsprechend. Sich hier erpressbar zu machen ist unsinnig.
Den Prozess kann ich als AG ewig in die Länge ziehen,ich bin gegen derartige Unanehmlichkeiten versichert. Der Anwalt des AN verdient sich eine goldene Nase.
Hier täte evtl. etwas Selbstreflektion gut.
Ein gutes Zeugnis ist nur gut wenn keine versteckten Hinweis enthalten sind...hier sehr engagiert aber zu zu Bürgerfreundlich gewesen...das geht nicht.und diesen Prozess gewinnt er..,weil Bürgerfreundlichkeit nicht negativ dargestellt werden darf, sondern im Gegenteil ein positiver Charakterzug ist
Da wäre ich ziemlich vorsichtig. Für Kompetenz ist MKausK nicht gerade bekannt. Er schreibt auch in diesem Thread teilweise ganz schönen Unsinn.
da bist du ja wieder, dachte du fährst Bus
So ist das, wenn du anfängts zu denken. Das funktioniert auch nicht.
immerhin kann ich damit anfangen, .....neidisch?
Nö, warum, ich tue das permanent. Aber bleib du mal bei deinem Bus. Vielleicht kannst du je wenigstens das.
dies kann ich zu meinem ausdrücklichen Bedauern leider nicht bestätigen
Wie? Bus fahren kannst du auch nicht?
Ich habe alles getan, was notwendig ist. Du hast bereits geantwortet. Anschließend wurde ich fast rausgeboxt und mit Burnout. Ich möchte auf jeden Fall durchsetzen.