Angebliche Fahrerflucht, Versicherung will nicht zahlen?!

8 Antworten

Aber das ist doch bekannt und eine Rückstufung kommt hinzu. Warum wurde nicht sofort der Schaden an der Versicherung vorbei geordnet. Verzockt? Und Bombenrechnung kann nicht sein, bei wenigen Kratzern und Fahrerflucht auch nicht, denn diesen Begriff kennt weder die Polizei noch die Versicherung. Viel Glück.

Durch die Verfahrenseinstellung (nach § 153 a StPO) ist zwar der strafrechtliche Vorwurf der Fahrerflucht vom Tisch, in der Zivilrechtsprechung gibt es aber sehr unterschiedliche Ansichten, wie damit umzugehen ist. In der Praxis wird die Situation von Zivilgerichten wohl nicht selten so beurteilt, dass die Fahrerflucht tatsächlich stattgefunden hat und somit eine Verletzung der Obliegenheiten gegenüber der Versicherung, so dass diese den Versicherungsnehmer in Regress nehmen kann.

Mehr zu dem Thema z.B. hier: https://www.caspers-mock.de/publikationen/verfahrenseinstellung.htm

Du schreibst, dass an deinem Fahrzeug ein minimaler Schaden vorhanden sei. Hier erschliesst sich mir nicht, wie es bei dem anderen Fahrzeug nun zu einem großen und teuren Schaden gekommen sein soll. Es wäre in der Tat interessant, wie hoch der Schaden am anderen Auto tatsächlich ist. 

Selbst wenn du die Versicherung zur Zahlung bewegen könntest, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, müsstest du mit höheren Beiträgen rechnen, was dich wiederum Geld kostet. 

So lange es sich nur um ein paar Hunderter handelt, dürfte die Bezahlung aus eigener Tasche hier die günstigere Variante darstellen. 

Sollte es sich jedoch um einen Schaden handeln, der über 1000 € hinaus geht, ist es praktisch unmöglich,dass du diesen nicht bemerkt haben sollst. 

Aus rechtlicher Sicht handelt die Versicherung hier korrekt, da du mit der Zahlung den Unfall und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eingeräumt hast. Dies eröffnet der Versicherung die Möglichkeit, Regressforderungen gegen dich zu stellen. 

Willy3 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 22:44

Schaden knapp unter 1000 €. Sehr viel Geld für mich.

Es ist bekannt, dass die "Opfer" dann meist noch weitere Schäden an ihrem Auto suchen bzw. wegen einer Kleinigkeit eine komplett neue Tür haben wollen, das kostet natürlich viel Geld. Also ich finde es eine Frechheit von meiner Versicherung. Könnten mir wenigstens ein wenig entgegenkommen ...

DerHans  14.04.2015, 22:46
@Willy3

Ja, und genau das wirft dir deine Versicherung ja vor. Durch dein Verhalten hast du das ja erst ermöglicht.

Willy3 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 22:50
@DerHans

Ja, weil ich keine Lust auf Gericht usw. hätte. Wenn es ein Zeuge gibt, ist es immer sehr schwer seine Unschuld zu beweisen. Ich kann nur nochmals sagen ,dass ich das nicht gemerkt habe. Aber stell dir mal vor, ich wäre verurteilt worden, dann wäre mein Führerschein weg, worauf ich angewiesen bin und zusätzlich eine hohe Geldstrafe. Genau das wollte ich vermeiden. Das jetzt die Versicherung auch noch Geld haben möchte, damit habe ich nicht gerechnet.

Einfach nur blöd gelaufen. Also bleibt mir da nix übrig als zu zahlen oder wie verstehe ich das?

Interesierter  14.04.2015, 23:11
@Willy3

Zunächst mal ist unser Rechtssystem so aufgebaut, dass du nicht deine Unschuld beweisen musst. Vielmehr muss die Gegenseite deine Schuld beweisen.

Wenn jedoch an deinem Fahrzeug ein passender Schaden festgestellt wurde und der Schaden am Wagen des Unfallgegners knapp 1000 € betragen soll, habe ich, wenn ich ganz ehrlich sein soll, so meine Zweifel an deiner Aussage, in der du behauptest, nichts bemerkt zu haben. Genau das ist der eigentliche Knackpunkt an der Sache, denn offenbar wäre die Gegenseite wohl durchaus in der Lage zu beweisen, dass du den Zusammenstoß hättest bemerken können oder sogar müssen. Aus diesem Grund hast du ja auch die Geldauflage bezahlt.

Damit räumst du den Tatvorwurf ein und gibst der Versicherung die Möglichkeit zum Regress.

Die Chancen, vor Gericht gegen die Versicherung zu gewinnen, halte ich für sehr gering. Ob du dieses Risiko eingehen willst, musst du natürlich selbst entscheiden. Ich persönlich würde davon abraten.

Entgegenkommen wird dir die Versicherung nicht. Hier geht es entweder ganz oder gar nicht.

robe53  14.04.2015, 23:13
@Willy3

Genau - alles andere wird Dir wohl nichts bringen.

DerHans  14.04.2015, 23:22
@Interesierter

Eine Klage gegen den Versicherer kostet nur noch zusätzliches Geld. Er soll froh sein, dass er seinen Führerschein noch hat.

Interesierter  14.04.2015, 23:25
@DerHans

Durch die Einstellung des Verfahrens ist der Führerschein gerettet. Da passiert nichts mehr, auch wenn er gegen die Versicherung klagt.

Allerdings hast du absolut Recht. Eine Klage kostet nur Geld und hat hier sehr wenig Aussicht auf Erfolg.

DerHans  14.04.2015, 22:42

1.000 € sind schnell zusammen. Durch sein verhalten hat er der Versicherung die Chance genommen, den Schaden ordnungsgemäß abzuwickeln. Genau das ist ja der grund weswegen sie ihn in Regress nehemn.

Nach deinem "deal" mit der Staatsanwaltschaft hast du zwar vorübergehend deinen Führerschein gerettet. das interessiert die Versicherung aber nicht. Bei Fahrerflucht ist sie von der Leistung frei. Das sie aber gesetzlich verpflichtet ist, zu regulieren, holt sie sich ihr Geld von dir wieder. Auch dass du zur Zeit nicht leistungsfähig bist, interessiert niemanden. der Versicherer hat 30 Jahre Zeit die Forderung beizutreiben - und sie wird das auch tun.

MaggieSimpson91  14.04.2015, 23:19

"Dann würde ich mir halt eine neue suchen" Na viel Spaß, Haftpflicht müssen sie ja annehmen, aber die Konditionen will ich gar nicht wissen. Teil- und Vollkasko wird schwer zu bekommen sein.

gerd47  02.06.2015, 14:43
@MaggieSimpson91

@maggie..... : Nein, keine Versicherungsgesellschaft muß einen Antrag auf Kfz-Haftpflicht annehmen.

Willy3 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 22:37

Also was ich so im Internet recherchiere, lese ich ganz viele Beiträge wo drin steht "Meine Versicherung hat aus Kulanz gezahlt"

Ich wurde ja auch nicht verurteilt oder so. Die Versicherung KÖNNTE selbst entscheiden, ob sie zahlt oder nicht. Und die meisten machen das aus Kulanzgründen.

Denkst du anrufen wird da überhaupt nix bringen?

DerHans  14.04.2015, 22:39
@Willy3

Als nächstes wird der Versicherer dir den Vertrag kündigen. Dann kannst du dir eine neue Versicherung suchen und musst dort angeben, warum dir gekündigt wurde.

Willy3 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 22:41
@DerHans

Hä, wieso sollte mich meine Versicherung aus dem Grund kündigen? Ist doch ihr Geld. Dann würde ich mir halt eine Neue suchen ^^

Interesierter  14.04.2015, 23:18
@Willy3

Bei Neukunden fragen die Versicherer immer nach, ob der Vertrag vom Kunden oder von der Vorversicherung gekündigt wurde. 

Bei Kündigung durch die Vorversicherung werden die ganz schnell vorsichtig und verlangen oft auch deutlich höhere Beiträge.

gerd47  02.06.2015, 14:41
@Willy3

Nach jedem Schaden kann sowohl der Versicherte als auch die Versicherung den Vertrag kündigen. Bevor die Versicherung kündigt würde ich das tun und denen zuvorkommen. Die neue Versicherung fragt standardmäßig, wer den ehem. Vertrag gekündigt hat. Und wenn das dann die seitherige Versicherung war, dann werden hochnotpeinliche Fragen gestellt.

Gibt nur eine Antwort:

Versicherungen neigen dazu nicht freiwillig zahlen zu wollen. Eine Diskussion mit denen wird wenig vielversprechend sein, sorry!

Wenn Du tatsächlich was erreichen möchtest, hole Dir einen Beratungschein für einen Anwalt. Dieser sollte Dir wohl zustehen. Erhältlich wohl bei dem für Dich zuständigem Amtsgericht. Kostet 15/20 € soweit ich weiß. Nehme Deine Kontoauszüge und/oder Nachweise mit, was Dir monatlich an Geld zur Verfügung steht.

Damit gehst Du zu einem Anwalt. Die Erstberatung wird über diesen Beratungsschein bezahlt. Der kann Dir dann schon mal Deine Möglichkeiten aufzeigen und vor allem auch das Prozessrisiko erklären.

Mia109  14.04.2015, 22:20

versuch erst mal Anwalt zu meiden, wenn es auch nicht mit dem Anschreiben klappt dann erst Anwalt in Erwägung ziehen. Ich mache bei einer Versicherung gerade meine Ausbildung. 

DerHans  14.04.2015, 22:35

Was soll ein Anwalt denn da noch ausrichten? Er hat doch schließlich bei der Staatsanwaltschaft die Fahrerflucht zugegeben.

alarm67  14.04.2015, 22:56
@DerHans

Ja, dass er bereits ausgesagt hat, nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, echt blöd!

Dennoch, mit 15/20 € für eine Erstberatung beim Anwalt macht man wohl nicht so viel verkehrt, oder?

Nutzen würde ich das!

Was ohne anwaltliche Beratung passiert, lesen wir ja, Aussage wir gemacht!

Welche vernünftigen alternativen Möglichkeiten hat er denn sonst?

Alleine wird er bei der Versicherung sicherlich nicht viel oder auch garnichts erreichen können.

So kann er schon mal das Risiko abwägen!

DerHans  14.04.2015, 23:25
@alarm67

es geht um 1000 €, die er sich selbst ans Bein gebunden hat. Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Willy3 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 22:20

Danke für deine Antwort.

Also bist du auch der Meinung, dass die wenigstens ein Teil übernehmen sollten?!

Ich frage deswegen, weil ich mich mit so etwas leider überhaupt nicht auskenne. Nicht das ich sowieso in Unrecht stehe und die nix zahlen müssen. Kann es mir aber einfach nicht vorstellen, dass ich knapp 1.000 € zahlen muss und die unterstützen mich = 0