Bewährungswiederruf haftbefehl
Bitte um hilfe habe 2011 eine 2 jährige Bewährungsstrafe bekommen und nun 1.5 Woche vor Ablauf haben sie einen wiederuf gemacht obwohl die zeit fast verstrichen isz! Was kann ich dagegen machen? Habe eine gute arbeit usw.. :( finde es sehr unfair der deutschen Justiz sogar eventuelle Diskriminierung!
9 Antworten
Nachdem ich auch den anderen Beitrag gelesen habe kann ich nur empfehlen Dich zu stellen. Der Job ist ja wohl schon weg, als drauf gehustet. Sitze es ab wie ein Mann und beginne neu, wenn Du rauskommst. Wenn Du abhaust und sie dich kriegen ist Schluss mit lustig! Ausserdem immer mit der Angst leben entdeckt zu werden ruiniert Deine Psyche.
Lapidare angelegenheit... also: wurde nicht straffällig oder sonstiges! Hab nur gestern erst gemerkt das es kurz vor knapp widerrufen wurde... durch meinen umzug in eine fremde stadt war ich 2 monate ohne bewahrungshelfer... justiz sucht einen neuen und schickt ein schreiben und somit konnte ich dem wöchentlichen vorsprechen nicht nachkommen! ALSO NICHT MEIN FEHLER
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justiz sucht einen neuen
DAS ist definitiv falsch. Dein alter Bewährungshelfer hat den neuen Bewährungshelfer kontaktiert. Und wenn die Bewährung widerrufen wurde, weil Du Dich nicht mehr bei EINEM Bewährungshelfer gemeldet hast, dann gab es mindestens eien Bewährungshelfer, der der Ansicht war, daß Du Dich bei ihm hättest melden müssen. Und nur, weil Du DAS nicht getan hast, hat er dem Gericht Bescheid gegeben. Und so ist das erst ins Rollen gekommen. Das Gericht achtet nämlich nicht von sich aus darauf, ob regelmäßiger Kontakt besteht. Das wird erst bemerkt, wenn der Bewährungshelfer ans Gericht schreibt, daß kein Kontakt mehr besteht.
Also hat es ganz definitiv einen Bewährungshelfer gegeben, bei dem Du Dich nicht gemeldet hast. Und zwar "gröblich und beharrlich" nicht, wie das Gericht es so schön ausdrückt.
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Eine Bewährung wird nicht aus heiterem Himmel widerrufen.
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Trotzdem ist es ein Beschluss udn kein Urteil, also kann man da noch eher was machen, als wenn es ein Gerichtsurteil wäre.
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Unbedingt Kontakt zu einem Anwalt (am besten dem aus dem damaligen Verfahren) machen udn über den an den Richter.
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Bewährungswiderruf bedeutet nciht zwingend haftbefehl, gibt es einen Bescheid zum Strafantritt?
Auf jeden Fall ist das Problem nicht über das Forum hier zu lösen.
Dachtest Du, die Bewährung wird weniger, je länger sie dauert? Leider nicht. Auch einen einzigen Tag vor Ablauf der Bewährungszeit gelten ganz genau die gleichen Spielregeln wie am ersten und zweiten Tag der Bewährungszeit...
Gegen einen Widerruf kannst Du Dich mit dem Rechtsmittel der Sofortigen Beschwerde wehren. Diese ist beim Bewährungsaufsichtsführenden Gericht innerhalb einer Woche entweder persönlich oder schriftlich einzulegen. Dann wird die ganze Sache zum Landgericht geschickt und dort wird noch einmal überprüft, ob der Widerruf in Ordnung war.
Das sehe ich allerdings auch so^^
Meines Wissens gibt es nur die Möglichkeit einer Revision - in der Regel 1 Monat nach Verkündung des Urteils - und diese Frist ist doch längst abgelaufen.
Was meinst Du mit Widerruf? Hast Du eine weitere Tat begangen, wodurch die Bewährungsauflagen verletzt wurden? Was stand in dem offiziellen Schreiben (genauer Wortlaut)?
Meine Güte, was für ein Unsinn....
Tja - sowas passiert, wenn man Fragen zu allgemein und ohne Hintergrundinformationen in den Raum (ins Forum) wirft. ;-)
Nein, das passiert, wenn man von der Materie nicht den Hauch von Ahnung hat, aber schlaue Tipps schreiben will.
Das Rechtsmittel heißt "Sofortige Beschwerde".
Gegen Beschlüsse gibt es keine Revision - und eine solche ist auch innerhalb einer Woche nach dem Urteil einzulegen und einen Monat nach Zustellung des Urteils zu begründen.
Von Urteil war hier eh nie die Rede.
Durch eine Straftat werden keine "Bewährungsauflagen verletzt". Straffreiheit ist keine Auflage, sondern eine Voraussetzung für den Straferlass. Mit Auflagen hat das nix zu tun.
Die Wörter Bewährung und Widerruf sind selbsterklärend, wenn man sich schon mal mit sowas beschäftigt hat.
Der Fragesteller hätte vielleicht auf seine erste Frage hier hinweisen sollen. Insofern ist wohl eh sinnlos, weiter drüber nachzudenken. Er geht auf die Tour in den Bau und fertig.