Weiß das Standesamt ob ein Haftbefehl vorliegt?
Frage steht oben, würde mich ja mal interessieren.
3 Antworten
Wer heiraten will, muss ein Aufgebot bestellen. Dabei werden natürlich Namen, Daten und Adressen in das System eingegeben.
Wenn die Strafverfolgungsbehörden das Bürgeramt und andere Institute im Rahmen der Amtshilfe gebeten haben, Auskunft zu erteilen, sobald ein Gesuchter mit einem Antragsanliegen ins Bürgerbüro kommt, ist es denkbar, dass sie das melden.
Sonst nicht.
Gruß S.
Meinetwegen kannst du jetzt jede meiner Beiträge mit irgendwas sinnfreien kommentieren.
Es ist theoretisch möglich. Mehr wurde nicht gesagt.
Deine fehlerhaften Kommentare muss man kommentieren.
Dir ist scheinbar nicht bekannt wie der Einwohnerdatenbestand aufgebaut ist und welche Behörden darauf Zugriff haben.
Wobei man bemerken muss, dass es für jede Behörde unterschiedliche Zugangswege gibt. Also z.B. die Kommunalverwaltung keine Zugriffe auf die Daten der Strafverfolgungsbehörde oder der Polizei hat.
Aber die Polizei hat einen Zugriff auf alle Adress-Daten des Einwohnermeldeamtes.
Wobei dir sicherlich nicht bekannt ist, dass das Einwohnermeldeamt vor etlichen Jahren, mal bei der Landespolizei ansässig war.
Und von einem Regionalen Zuordnungsmerkmal, bzw. Personenkennzeichen hast du wohl auch noch nie etwas gehört.
Und was willst du mir mit deinem Link mitteilen?
Die Polizei bekam die Information über einen Eintrag im Einwohnerdatenbestand worauf sie Zugriff haben.
Ich finde es sehr amüsant, wenn man mit Wissen in einem Forum prahlt und dieses Wissen von Zeitungsberichten ableitet.
EIN Beispiel. Aber ist gut! Du hast schon recht! Alles bestens. Der FS wird seine Infos schon sortieren.
Gehe ich recht in der Annahme, dass du beruflich mit solchen Abläufen nichts zu tun hast, denn sonst würden mich deine Kommentare noch mehr wundern.
Junge, ist doch gut jetzt, oder? Lies meinen Beitrag einfach nochmal. Oder soll ich ihn für dich umschreiben?
TEIL 1:
Name, Adresse sind sowieso mit dem Aufgebot im System. Keine Kunst, das rauszufinden.
Teil 2:
Sollte es im Zuge einer Amtshilfe in weiteren Behörden Hinweise oder Aushänge geben oder sogar ein offizielles Amtshilfeersuchen, wäre es auch anders möglich. Nicht wahrscheinlich, selten nötig, mag sein, aber nicht unmöglich.
Teil 3:
SONST NICHT.
Also, was regst du dich auf?! Worum geht es dir? Mich zu diskreditieren? Den FS zu verunsichern? Um Punkte? Um Lob? Um die hilfreichste Antwort?
Bekommst du sicherlich!
Nein - das Standesamt hat darauf keinen Zugriff.
Wenn jedoch Änderungen im Personenstandsregister erforderlich sind, hat dies auch Auswirkungen auf den Einwohnerdatenbestand, worauf auch die Polizei Zugriff hat.
Bedeutet, sie kann über solch eine Änderung Informationen erhalten.
Nein, weiss es nicht.
Schade , ok danke!
Eine Strafverfolgungsbehörde wird sicherlich das Standesamt und auch nicht das Bürgerbüro um Amtshilfe bitten. Weshalb auch. Sie erhalten automatisch bei Änderungen des Einwohnerdatenbestandes die erwünschten Informationen.