trotz laufender haftbefehl und schulden beim gerrichtsvollzieher in den urlaub?
Guten Abend,
Ich habe einen laufenden Haftbefehl gegen mich laufen und das bei einem gerrichtsvollzieher, ich hatte eine ratenzahlung vereeinbart aber leider noch nicht zahlen können! Ich werde am 21 Dezember in den Urlaub fliegen.
Meine Frage ist, ist das möglich wegen der Sache nicht in den Urlaub zu fliegen?
Bitte um eine schnelle Antwort
Danke im vorraus
6 Antworten
Der Gerichtsvollzieher steht bei Dir vor der Tür und Du kannst in Urlaub fliegen? Wie geht das bitte?
Setz Dich auf jeden Fall vorher! mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung, sonst könnte sich Deine Haftstrafe ausdehnen.
Das ist ja keine Haftstrafe im eigentlichen Sinne. Es handelt sich um Erzwingungshaft zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Früher nannte man das Offenbarungseid.
Aber Du hast Recht: Kein Geld, aber in Urlaub fliegen ;-)
Erst mal danke für die antworten. Die Reise wurde schon viel früher gebucht und da lag noch kein Haftbefehl vor. Die schulden sind wegen einer fahrschule die zum Gerichtsvollzieher gekommen sind ..Also nicht wegen Verbrechen oder sonstiges! Ändert es an der Situation nichts?
Tja, das gibt eine schöne Szene am Flughafen, wenn du vom Grenzschutz abgeführt wirst.
"ich kann leider meine Schulden nicht bezahlen, werde aber in den Urlaub fliegen." Merken Sie nicht selbst, dass da etwas nicht stimmt?
Mit einem Haftbefehl wirst du das Land nicht verlassen können... was meinst du, was bei den Kontrollen am Flughafen gemacht wird?