Vorführbefehl im Detail ... Unterschied zu Haftbefehl?

3 Antworten

"Vorführbefehl" in Verbindung mit Geld gibt es nicht. Eine Vorführung ist nur zulässig für staatsanwaltliche Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen oder im Rahmen von Führungsaufsicht. Da die Polizei sich da offensichtlich juristischen Dummfug zusammen geschrieben hat, kann man dazu nicht wirklich was sagen.

Sollte es um eine Geldstrafe gehen, handelt die Polizei wie bei jedem anderen Haftbefehl auch. Mit dem Unterschied, daß man sich durch Zahlung der geforderten Summe "freikaufen" kann.

DasLustigeKnie 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 02:27

aber wie kommen die dann darauf es als vorführ und nicht als haftbefehl zu bezeichnen? kommt das nicht von höherer instanz ? ... naja hab mal ein bisschen das internet durchforstet nach diesem seltsamen begriff vorführbefehl (wird manchmal anscheinend auch als vorführhaftbefehl bezeichnet um die verwirrung zu steigern:) und es wird wohl daraus hinauslaufen, dass ich bei "polizeikontakt" sofort einem richter vorgeführt werde, dieser mich dann anhört und anschließend entscheidet ob ein haftgrund vorliegt ... also werde ich wohl ein paar stunden irgendwo in gewahrsam rumhocken ...

werde mal die staatsanwaltschaft anrufen am besten, hören was der sagt (falls es ihn noch interessiert / etwas angeht). von der polizei halt ich mich erstmal fern lieber ... blöderweise ist die zuständige wache wirklich genau bei mir an der ecke. das werden paranoide feiertage :)

skyfly71  22.12.2013, 14:41
@DasLustigeKnie

Wenn es um Gerichtskosten (und nicht Geldstrafe) oder überzahlte Sozialleistungen geht, könnte es auch sein, daß es schlicht um die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) geht. Dafür kann auch Haftbefehl erlassen werden. Und danach bist Du umgehend wieder zu entlassen.

Telefonische Auskunft wirst Du bei der Staatsanwaltschaft selbstverständlich nicht bekommen. Wenn, dann mußt Du dort schon persönlich hin.

Auch wenn der beitrag schon älter ist: Der Unterschied zwischen einem vorführungsbefehl und einem haftbefehl besteht ganz einfach darin, dass es sich bei dem einem um ein Verfahren einer Geldbuße/Erzwingungshaft handelt und bei dem anderen um eine Geldstrafe/ersatzfreiheitsstrafe. D.h. bei dem einem zahlst du den noch offenen Betrag, falls du zahlungsunfähig bist, sitzt die entsprechenden tage in der JVA ab. Der noch offene Betrag bleibt jedoch bestehen. Beim anderen Fall zahlst entweder den Betrag oder sitzt die zeit in der JVA ab und damit hat es sich erledigt. Ein vorführungsbefehl wird meistens bei einem Owi-verfahren erlassen. Haftbefehl meistens bei Straftaten.

Also ich versuch mal deine Frage zu beantworten aber was ich nicht verstehe: "Bei mir hat es gestern abend an der Wohnungstür geklopft" -Seit wann kommen die Bullen Abends bzgl. einer Vorführbefehl?

Wenn das im schreiben steht: "Ermittlungsverfahren wegen Vorführbefehl Bitte setzen sie sich mit uns in verbindung und bringen sie xxxx euro mit wegen usw. ... " -Ich gehe davon aus, dass du das ganze "erledigen" kannst, indem du es bezahlst. Also wenn du zum Revier gehst, und kein Geld hast, wirst du Verhaftet.

Die Polizei warnt nicht, eher der Richter/Staatsanwaltschaft. Wie oben schon gesagt, wenn du hingehst, dann würd ich dir empfehlen mit dem komplettem Geld zu sehen, sons legen sie dir schnell die Handschellen an. Kann sein das die öfters vorbeikommen, ich würd mich aber auch nicht verstecken, sonst hast du mehr Ärger.

Hatte auch dasselbe Problem ging aber um Schulversäumnis, die Bullen waren Früh um 9 Uhr schon da, als in unter der Dusche war, hab sofort die Tür aufgemacht und da standen 2 Bullen, hab denen gesagt ob ich nicht paar Stunden zeit habe? Die Antwort war klar : Nein, daraufhin hab ich bei der Staatsanwaltschaft angerufen und das ganze geklärt, sonst müsste ich mit denen und für 2 Wochen eingesperrt bleiben.

Also ich würd dir jetzt raten: Ruf bei der Stelle an wo du Schulden hast und sag das du das in Raten bezahlen möchtest, falls du nicht allzusehr versaut hast, geben die dir noch ne letzte Chance. Wenn du aber kein Geld hast, würd ich dir wirklich empfehlen das erste zu machen, falls das nicht klappt, hat es kein Sinn sich zu verstecken, wirst mehr Ärger bekommen als gedacht.

DasLustigeKnie 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 00:04

ob das polizei war an der tür vermute ich mal ... ist auch unwichtig. aufjedenfall war der brief dann drin ... einen vorführbefehl habe ich so verstanden, dass erst darüber entschieden werden soll ob ein haftgrund besteht und ich mich erst dazu äußern soll. wenn das auf der wache geschieht und meine aussage an staatsanwalt/richter von dort aus weitergeleitet wird, gibt es ja eigentlich keinen grund mich sofort in U-Haft zu stecken, sobald ich da aufkreuze ... oder ist das nur wunschdenken und die führen mich sofort in handschellen einem richter vor ? haftzeit würde den staat ja noch mehr kosten, als das bissl schulden, die ich hab ... kann mir das kaum vorstellen :) und wo liegt dann der unterschied zwischen haft- und vorführbefehl...

DasLustigeKnie 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 00:21
@DasLustigeKnie

wenn ich sage schulden beim staat, meine ich übrigens eine geldstrafe wegen eines Btm vergehens, die ich noch nicht bezahlt habe ... staatsanwalt, weiß aber dass ich zahlungswillig bin, habe öfter mit ihm telefoniert bezüglich höhe der ratenzahlung. einen festen termin wann die erste rate kommen soll gab es nicht. ich sagte so in etwa einem monat, womit er sich zufrieden gab. (der klang sehr desinteressiert oder gestresst keine ahnung am telefon) hab bis jetzt nix überwiesen. deswegen diese reaktion ...

bilal007  22.12.2013, 16:04
@DasLustigeKnie

"habe öfter mit ihm telefoniert bezüglich höhe der ratenzahlung" Öfters versprechen nicht gehalten? Und du kommst nicht ins U-Haft, U-Haft ist ne ganz andere Geschichte, kommst wahrscheinlich in ein JVA, wenn du noch Jugendlicher bist, JAA. Ich denke nicht das es "noch" zu einer Entscheidung kommen soll/wird. Ganz einfach: Du hattest Schulden, Staatsanwaltschaft hat dich mehrmals aufgefordet diese zu begliechen, frist nicht eingehalten = Wirst festgenommen.

Glaub mir, bei meinem Vater waren es aml 3000€ die wir BAR bezahlen wollten, doch die wollten es nicht mehr, die wollten ihn unbedingt einsperren ;), wenn sie mal drauf sind, wollen sie auch kein geld mehr.

DasLustigeKnie 
Beitragsersteller
 23.12.2013, 12:27
@bilal007

Öfter nicht. Das war jetzt quasi das erste Mal, dass ich im Zahlungsverzug bin. Das Ganze ist noch nicht so lange her und ein bestimmter Zahlungstermin der ersten Rate war auch nicht ausgemacht. Deswegen würde mich das schon wundern wenn jetzt schon der Haftbefehl draußen wäre. Im Allgemeinen lässt sich die deutsche Justiz ja viel gefallen bis Haft verhängt wird aus Kostengründen etc ... Jugendarrest ist nicht mehr bei mir bin 26. Erwachsenenvollzug wäre mir sowieso lieber, weil man sich da eher gegenseitig in Ruhe lässt. Ohne Grund macht da keiner dicke ärme. Jugendliche sind da anders :)

bilal007  23.12.2013, 21:57
@DasLustigeKnie

Naja hey, ich wünsche es keinem eingesperrt zu werden, spielt keine rolle ob JAA oder JVA, knast ist knast :D. Ruf am besten mal an.. mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen sry